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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : angemeldeter Hausbesuch! Aufmachen?


alles_klar?!
22.05.2006, 14:55
Hallo,

vor ner weile habe ich euch schon einmal genervt. ;)

Seit dem sind 3 monate ins land gestrichen und mein antrag ist immer noch nicht durch ...

Es ging bei mir darum, dass wir lt. amt eine eäG sind, was ich aber so nicht hinnehme. Haben auch schon alles schriftlich mitgeteilt, dass wir nicht fuereinander einstehen usw.

Nachdem ich letztens wieder einmal angerufen hatte, sagte man mir das noch eine sache fehlte ... der Hausbesuch! Ich natuerlich erstmal abgeblockt. Am naechsten Tag hatte ich schreiben im Postkaste, in dem mir ein termin fuer ein Hausbesuch genannt wird.

Nun ist es so, das ich nie was verschwiegen habe zwecks eäG. ich habe niemals bestritten, das wir nicht in einem gemeinsamen Bett schlafen oder jeder sein eigenes fach im Kuehlschrank hat.

Daher frage ich mich was dieser Hausbesuch soll?!

Soll ich mich nun auf diverse Gesetze berufen, dass ich nicht verpflichtet sei, oder soll ich sie reinlassen? Muss ich dann was beachten?

Es ist einfach nur noch alles zum brechen ..


Vielen Dank fuer eure Zeit!

Forumadmin
22.05.2006, 15:04
Urteil (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=56318&highlight=algiibezieher+hausbesuche+dulden) zum Thema "Hausbesuche"

FAQ zu Hausbesuche (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?searchword=hausbesuche&option=com_search&Itemid=5) im Arbeitslosen NETZ Portal

GofX
22.05.2006, 15:54
Ich lass' hier Niemanden mehr rein, nachdem beim letzten "Besuch" Dinge festgestellt und im "Protokoll" festgehalten wurden, die niemals überprüft worden sind.

:arrow: Hartz IV Betrug mal ganz anders ... (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=74943)
:arrow: ARGE-Alarm!!! (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=76015)

Ich war und bin genauso ehrlich, wie Du und hatte und habe Nichts zu verheimlichen. Dass ich nun nicht mehr alleine lebe, war meinem Jobcenter von Anfang an bekannt und trotzdem sollte ich "über den Tisch gezogen werden".

Die angeblich festgestellte "eheähnliche Gemeinschaft" konnte dann nur mein Rechtsanwalt aus der Welt schaffen. Meine eigenen Argumente ignorierte man schlichtweg. Erst die dann anfallenden Kosten des Prozesses, den sie in jedem Falle verloren hätten, konnten diesem Wahnsinn Einhalt gebieten.

Wenn Du sie rein läßt:
Niemals ohne zusätzliche Zeugen!
Lies Dir mal den § 67a Abs. 3 des SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__67a.html) aufmerksam durch und erinnere den Außendienst an seine Pflicht, Dich darüber zu unterrichten, wieso, weshalb und warum Daten erhoben werden, wozu sie dienen und welche Erkenntnisse sie denn nun gesammelt haben.

Und was auch passiert, bereite Dich schon mal seelisch und moralisch darauf vor, dass Du hinterher vermutlich auch klagen darfst.

Viel Glück!