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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 wie funktioniert das?


flottfante
01.11.2007, 14:38
Hallo,

ich habe bis vor kurzem studiert und habe mich exmatrikuliert, möchte aber in einem Jahr etwas anderes weiterstudieren. Ich weiß auch schon genau was und wo. Da ich den Anspruch auf meine sonstigen Gelder (Bafög, Halbwaisenrente, Vbl und Kindergeld) verloren habe, bleibt mir nichts anderes übrig als Alg 2 zu beantragen. Ich habe als Nebenverdienst einen 400€ Basisjob, den ich nicht aufgeben will. Ich war diese Woche zum Erstantrag dort und bei mir bleiben noch einige Dinge offen.
1) Mein Erstwohnsitz ist woanders als meine Semesteranschrift. Nun bin ich gezwungen mich hier als Hauptwohnsitz melden, weil ich mich hier hauptsächlich aufhalte. Ist das Pflicht?
2) Mit wieviel Geld kann man denn rechnen? Mein Freund studiert und wir teilen uns eine Wohnung ( also eine Einvernehmungs..). Da ich aber unter 25 bin ist das ja eh egal. Werden dann meine 400€ vom Nebenjob abgezogen von dem errechneten Wert?
3) Man sagte mir, dass nach 3 Tagen ein Termin mit einem Vermittler stattfinden würde, der mir ziemlich direkt einen 1€ Job verschaffen würde. Wie ist das denn muss man den annehmen? Wie ist diese ganze Prozedur? Ich wollte in den verbleibenden 11 Monaten ein Praktikum machen, um meine Chancen zu verbessern. Darauf meinte man, dass ich mir das abschminken kann. Wie muss man sich da verhalten?

Es scheint so, als hätte die Sache mehr Nachteile als Voteile. Aber mir bleibt nichts anderes übrig, ich kann mit 400€ keine Wohnung bezahlen. :wut:

Ich hoffe auf Antworten und danke euch bereits im Voraus.

StephanK
01.11.2007, 15:18
:welcome: flottfante 1) (...) Ist das Pflicht?Ja, und zwar völlig unabhängig von Alg II-Fragen. Hauptwohnung ist dort, wo man sich überwiegend aufhält, und dort muss auch die Hauptwohnung gemeldet sein - so schreibt das Meldegesetz es vor.
2) Mit wieviel Geld kann man denn rechnen? Mein Freund studiert und wir teilen uns eine Wohnung ( also eine Einvernehmungs..). Da ich aber unter 25 bin ist das ja eh egal.Das kommt auf mehrere Dinge an.
a) Leistung zum Lebensunterhalt ist € 347 für Singles, € 312 für Leute in einer Bedarfsgemeinschaft (ungenau: "Paare")
b) Dazu kämen normalerweise noch die "Kosten der Unterkunft", also Dein Anteil an Miete und Heizkosten, aber da gibt's möglicherweise ein Problem wegen Deines Alters, denn der Gesetzgeber stellt sich eigentlich vor, dass Du zurück in's Elternhaus gehst. Das wäre allerdings dann anders, wenn Du schon am 17. Februar 2006 nicht mehr bei den Eltern gewohnt hast - und das nehme ich an.
Zur Anrechnung von Arbeitseinkommen lies bitte bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) nach.
3) Man sagte mir, dass nach 3 Tagen ein Termin mit einem Vermittler stattfinden würde, der mir ziemlich direkt einen 1€ Job verschaffen würde. Wie ist das denn muss man den annehmen?Als unter 25jährige erfreust Du Dich besonders verschärfter Aufmerksamkeit, auch in diese Richtung. Allerdings ist Zielsetzung der normale Arbeitsmarkt und Dinge wie 1-€-Jobs sollen nur das letzte Mittel sein, um Leute überhaupt an regelmäßige Arbeit zu gewöhnen. Gar zu bereitwillig solltest Du darauf also nicht eingehen.
Ich wollte in den verbleibenden 11 Monaten ein Praktikum machen, um meine Chancen zu verbessern.Das wird dann schwierig, wenn es eines sein soll, dass Du Dir selbst ausgesucht hasst.

Es scheint so, als hätte die Sache mehr Nachteile als Voteile. Aber mir bleibt nichts anderes übrig, ich kann mit 400€ keine Wohnung bezahlen.Für Deine Situation ist Alg II in der Tat eine wenig passende Leistung.
Eine Alternative könnte darin liegen, stattdessen nur Wohngeld zu beantragen. In Deinem Fall könnte das funktionieren, weil Dein Einkommen gerade mal so für das nötigste und einen Teil der Miete reicht, denn Wohngeld ist immer nur ein Zuschuss zur Miete.

P.S.: Bitte die Regeln dieses Forums beachten! Dazu gehört: 1 Thema = 1 Beitrag, also keine Doppel-Postings. Deinen zweiten Beitrag gleichen Inhalts habe ich deswegen gelöscht. - Danke.

flottfante
01.11.2007, 18:54
Und was ist wenn ich jetzt hingehe und sage, dass ich den 1 Euro Job nicht annehme? Das ist das was ich noch nicht so verstehe. Wie ist das denn geregelt mit dem 1 € Job? Ich muss ja nur 11 Monate überbrücken, danach will ich es nie wieder beantragen. Gibt es da nichts was ich machen kann?

StephanK
01.11.2007, 20:52
Wie ist das denn geregelt mit dem 1 € Job?Du gehörst gar nicht zur Zielgruppe der 1-€-Jobs, denn die sind gedacht für Leute, die - so das Gesetz wörtlich - keine Arbeit finden können. Du hast aber Arbeit gefunden, nur zu wenig und zu schlecht bezahlte, um davon leben zu können. Es kann auch nicht Interesse des Alg II-Trägers sein, dass Du den 400 €-Job aufgeben musst (der dem Alg II-Träger Geld spart), um den 1-€-Job zu absolvieren (der außerdem den Alg II-Träger Geld kostet). Ein besonderer Integrationsbedarf ist bei Dir auch nicht gegeben.

Ungefähr so solltest Du so argumentieren, aber bitte vorsichtig, d.h. Du solltest den Anschein vermeiden, Du würdest unter gar keinen Umständen einen 1-€-Job akzeptieren und wolltest einfach nur in Ruhe gelassen werden, denn das führt schnell zu einer Sanktion. Gib Dich also kooperationswillig, aber eher hinhaltend und keinesfalls komplett ablehnend.

flottfante
02.11.2007, 01:21
Hey erst einmal danke für deine Hilfe, aber es sind immernoch einige Sachen unklar. Meine Sachbearbeiterin meinte, ich müsse mich nach 3 Tagen mit einem Vermittler treffen, der mir ziemlich direkt einen 1€ Job vermitteln wird, denn das Einzugsgebiet hier ist sehr hoch bzw groß, daher meinte sie wird hier direkt gehandelt. Muss man denn dann auch permanent ansprechbar in der Wohnung sein? Oder wenn mein Vermittler sich mit mir treffen will nach einem Monat, weil er einen 1€ Job für mich hat, wie will ich das denn aufschieben?
Wie oft kann man denn dann ablehnen? Mit Wohngeld bekommt man ja dann im Monat auch nur 245€. Gibt es denn auch überhaupt keine Möglichkeit ein Praktikum zu machen? Ich fühle mich wie ein gläserner Kunde. Und wenn ich dann letzendlich mich in einem Jahr an der Uni bewerb und mein Nc nicht reicht, weil ich kein Praktikum machen konnte dann habe ich auch nichts "gewonnen".
Danke nochmal und viele liebe Grüße

Betroffener
02.11.2007, 03:05
Willkommen in der Hartz IV Realität (das Grundgesetz liest sich irgendwie anders!).

Muss man denn dann auch permanent ansprechbar in der Wohnung sein? Oder wenn mein Vermittler sich mit mir treffen will nach einem Monat, weil er einen 1€ Job für mich hat, wie will ich das denn aufschieben?
Als ALG II EmpfängerIn musst Du höchste Verfügbarkeit beweisen und Dich zum Besuch des Nachbarortes abmelden - ganz krass gesagt.

Wie oft kann man denn dann ablehnen?
Unter Umständen gar nicht - sonst Liebes.. äh Geldentzug in abgestuften Schritten bis zu 100%.

Mit Wohngeld bekommt man ja dann im Monat auch nur 245€.
Na immerhin - besser als nichts.

Gibt es denn auch überhaupt keine Möglichkeit ein Praktikum zu machen?
Nur wenn sie Dich lassen (wollen).

Ich fühle mich wie ein gläserner Kunde.
Du BIST ein gläserner "Kunde", der willfährig zu sein hat - das Gefühl trügt nicht.

Wer auf die Idee gekommen ist, da von "Kunden" zu reden, möchte ich gerne wissen.