Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Urlaub für 1-Euro Jobber?
Hallo, bin neu hier.
Ich habe eine Frage und zwar bin ich seit ca. 4 Monaten bei einer 1 Euro Job Massnahme. Wir arbeiten 40 Stunden die Woche.
Ich habe auch kein Arbeitsvertrag oder sonst irgendwas schriftliches (wie alle dort).
Ich wollte jetzt am Freitag einen Tag Urlaub nehmen. Aber die Antwort war das es bei uns gar keinen Urlaub gibt. Erst wer länger als 6 Monate dort arbeitet bekommt Urlaub.
*** Die Massnahme dauert 6 Monate *** Also was sollen der Quatsch wenn ich dann nach 6 Monaten eh wieder zu Hause bin. :patsch:
MfG
Sklave
Die Ägypter
22.05.2006, 20:04
Hallo Sklave,
welch ein Name....
1) Dir steht Urlaub zu und zwar nach dem Bundesurlaubsgesetz!!!!
Daran ist nicht zu rütteln...
Keine Vereinbarung mit dem Träger????? :shock: = rechtswidrig!!!!!!
Info zum Rechtsverhältnis Träger/EE-Jobber:
EEJ - Verhältnis Dritter (http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVI/Arbeitsrecht183/arbeitsrecht183.html)
und weitere Seiten....
Urlaub:
6. Urlaub
In § 16 Abs. 3 SGB II ist ausdrücklich geregelt, daß auf die Arbeitsgelegenheiten die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes entsprechend anzuwenden sind.
Dies bedeutet, daß nach § 3 Bundesurlaubsgesetz jährlich mindestens 24 Werktage als Urlaub zu gewähren wären, d.h. 4 Wochen Urlaub pro Jahr. Bei kürzerer Beschäftigung ist entsprechend zu reduzieren.
Paris und Helena können also bei einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten jeweils 2 Wochen Urlaub verlangen. Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, vor der Urlaubsgewährung zunächst eine gewisse Arbeitsdauer zu verlangen. Bei der Urlaubsgewährung müssen die beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen abgewogen werden. Es empfiehlt sich dringend, in den Vertrag zwischen dem Leistungsempfänger und dem Dritten Urlaubsdauer und die Modalitäten der Urlaubsgewährung zu vereinbaren, um Streit zu vermeiden
EEJ/kein Arbeitsverhältnis/Urlaubsanspruch (http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVI/Arbeitsrecht185/arbeitsrecht185.html) und Fortsetzung
Danke für die Antwort. Ich habe einen Urlaubsantrag geschrieben und gebe den morgen ab. Ich bleib dann einfach zu Hause. Da kommt sowieso jeder wann er lustig ist.
Das ganze dort läuft als Elektromaßnahme. Der einzige der dort Ahnung von der Reparatur von Weißgeräten hat bin ich, weil ich gelernter Elektriker bin und auch schon Jahrelang bei einer normalen Firma solche Reparturen durchgeführt habe. Der Rest der Manschafft besteht aus Kids zwischen 18-25 Jahren die nichts gelernt haben und zum Teil noch nicht mal einen Schulabschluss haben.
Dort gibt es auch niemanden der sich darum kümmert das die was beigebracht bekommen. Meistens ist überhaupt kein Verantwortlicher da und selbst wenn einer da ist interressiert es niemanden ob jemand was arbeitet oder nur rumsitzt.
Mir persönlich kommt es so vor als wenn es nur wichtig ist, das die Kiddys die alten Geräte verschrotten und das anfallende Material sortiert wird.
Denn die Werstatt befindet sich im Müllzweckverband des gesamten Kreises. Dort kommt alles hin was mit Müll zu tun hat. Auf die Art und weise werden die alten Geräte kostengünstig verschrottet.
MfG
Sklave
Die Ägypter
22.05.2006, 21:48
Danke für die Antwort. Ich habe einen Urlaubsantrag geschrieben und gebe den morgen ab. Ich bleib dann einfach zu Hause. Da kommt sowieso jeder wann er lustig ist.
Um Gottes Willen.... wenn du das tust, riskierst du eine Sanktion! Wenn es geht lass dir die Übergabe deines Urlaubsantrages schriftlich bestätigen!
Was du sonst schreibst... passt in´s Bild - es geht nur um´s Geld... der Träger bekommt weit mehr Geld für jeden einzelnen von euch, als er auch über die Mehraufwandsentschädigung auszahlt... ein Plusgeschäft...
Was ich darüberhinaus noch denke, schreibe ich lieber nicht :-x
Doch... verdammt.... das sind alles reguläre Arbeitsplätze - oder könnten es (noch) sein... und die Jugendlichen/jungen Erwachsenen dort tun mir einfach nur leid!
Ich gehe mich jetzt erst einmal abreagieren... :-x :kotz:
Marsleuchte
22.05.2006, 21:51
Ich kenne das Problem auch von meiner Schwägerin.
Sie war auch bei solch einem 1€ Job, ihr stand auch angeblich kein Urlaub zu und wenn Sie krank gewesen ist oder die Kleine hat sich auch nichts erhalten.
Ich sage doch, schon eine Sauerrei was die mit den Leute abziehen.
Einer der dort noch arbeitet ist schon seit 15 Monaten dort. Er hat immer weitere Verlängerungen bekommen. Er macht dort die Schweißarbeiten und repariert die Waschmaschinen. Das kann doch auch nicht normal sein, das was ich weis ist das man nach den 6 Monaten noch maximal eine 3 Monatige Verlängerung bekommen darf und er kriegt ständig weiter 3 Monate aufgebrummt.
Lustig ist auch das ständige Kasperletheater. Neulich waren da ca. 20 Personen (Bürgermeister verschiedener Orte, Presse und Die obersten Chefs der Firma) und haben sich dort umgeschaut.
Alles Beschiss meiner Meinung nach. Der zuständige Sozialarbeiter hat gesagt das auch bald die Aufwandsentschädigung wegfallen würde.
Hab ich was am Kopp oder verarschen die uns?
MfG
Sklave
Als was ist die Maßnahme denn deklariert?
Und überhaupt sollten EEJobber nicht nur höchsten 30 Stunden arbeiten?
Die Ägypter
22.05.2006, 22:20
Die magere Mehraufwandsentschädigung soll also auch noch wegfallen... - ich werte jetzt mal lieber nicht, aber selbst wenn es nicht stimmt - hat niemand das Recht, so mit Menschen umzugehen - und ja... die EEJ erhalten über die Mehraufwandsentschädigung hinaus ja auch Miete und Regelsatz.... trotzdem sind es subventionierte Pseudoarbeitsplätze von ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen... sie verdrängen reguläre Arbeitsplätze...
Erzähl mir doch mal eben, wie das mit den Haushaltsgeräten bei euch genau abläuft - was ihr dort macht, was mit den reparierten Geräten geschieht etc. = ich will mich heute einfach mal persönlich aufreiben...
und jetzt hole ich mir einen Schnaps :evil:
Als was ist die Maßnahme denn deklariert?
Und überhaupt sollten EEJobber nicht nur höchsten 30 Stunden arbeiten?
Es handelt sich angeblich um eine Elektroqualifizierung.
Aber dort gibt es keinen Ausbilder. Wir haben den zuständigen Sozialarbeiter oder Betreuer (wie auch immer sich das schimpft) gefragt, was nun daran eine Elekrtomaßnahme sein soll und warum es keinen Unterricht gibt.
Dessen Antwort war nur, das es für manche nur wichtig sei morgens aufzustehen und bis zum Feierabend da zu sein. Egal ob die was machen oder nicht.
MfG
Sklave
Die magere Mehraufwandsentschädigung soll also auch noch wegfallen... - ich werte jetzt mal lieber nicht, aber selbst wenn es nicht stimmt - hat niemand das Recht, so mit Menschen umzugehen - und ja... die EEJ erhalten über die Mehraufwandsentschädigung hinaus ja auch Miete und Regelsatz.... trotzdem sind es subventionierte Pseudoarbeitsplätze von ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen... sie verdrängen reguläre Arbeitsplätze...
Erzähl mir doch mal eben, wie das mit den Haushaltsgeräten bei euch genau abläuft - was ihr dort macht, was mit den reparierten Geräten geschieht etc. = ich will mich heute einfach mal persönlich aufreiben...
und jetzt hole ich mir einen Schnaps :evil:
Tja...also die Geräte werden beim Speermüll abgeholt und kommen zur Firma. Wenn die Geräte noch gut aussehen werden sie von meinen Kollegen und mir überprüft und repariert. Die fertigen Geräte werden dann Verkauft. Die Kiddys verschrotten den Rest und sortieren die verschiedenen Materialien (die dann natürlich auch zu Geld gemacht werden).
MfG
Sklave
Die Ägypter
22.05.2006, 22:53
Die Geräte werden also verkauft... = wohin? Soziale Einrichtungen, Warenlager für Bedürftige?
@Kristin
Schnaps das war sein letztes Wort
Schnaps-Quelle (http://lirama.net/song/38325)
@Sklave
Wie schauts mit den Sicherheitsstandards aus? Bei diesem Elektrozeugs gibt es doch massiv Probleme! Dämpfe und so was! :?
Die Geräte werden also verkauft... = wohin? Soziale Einrichtungen, Warenlager für Bedürftige?
Die Geräte kommen in eine art Geschäft wo sie mit gebrauchten Möbeln usw.
sind. Dort kann jeder Einkaufen gehen. Das Geschäft läuft auch auf den selben Träger wie meine Maßnahme. In diesem Geschäft sind in den oberen Etagen weitere 1-Euro Jobber beschäftigt die alle an verschiedenen Maßnahmen teilnehmen.
MfG
Sklave
@Kristin
Schnaps das war sein letztes Wort
Schnaps-Quelle (http://lirama.net/song/38325)
@Sklave
Wie schauts mit den Sicherheitsstandards aus? Bei diesem Elektrozeugs gibt es doch massiv Probleme! Dämpfe und so was! :?
Die Geräte bekommen einen TÜV-Stempel. Sie werden VDE-Geprüft.
Kühlschränke werden (noch) nicht repariert. Sind jetzt die einzigen Geräte wo ich mir was mit Dämpfen vorstellen kann.
MfG
Sklave
Servus Sklave!
Ich dachte mehr an Platinen und so was.
Aber mal eine Frage in die Runde: Sind vierzig Stunden bei „Arbeitsgelegenheiten“ überhaupt zulässig? Ich meine immer etwas von „Die wöchentliche Arbeitszeit soll 30 Stunden nicht überschreiten“ gelesen zu haben.
Davon ab, sehe ich beim Job vom Sklaven nicht die Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität gegeben.
:?
Die Ägypter
23.05.2006, 22:31
M.E. sind es definitiv nur 30 Std. da die restlichen 10 Std. zur Arbeitssuche für Bewerbungen etc. verwandt werden sollen...
@stupido,
da gebe ich dir recht - es hört sich nicht zusätzlich an - vielleicht ist es teilweise gemeinnützig (wenn dort auch ALG II-Bezieher sehr viel günstiger an Elektrogeräte kämen...)
Es nützt aber nix, wenn Sklave damit ein Problem hat (oder andere dort Beschäftigte), dann müssen sie das vor Ort regeln - ggf. sogar mit Hilfe der örtlichen Presse etc.
Und weißt du - meistens tritt dann ein sehr merkwürdiger Effekt ein... die Mehraufwandsentschädigung... die ist nämlich zumeist zusätzlich und es macht einen verdammten Unterschied 130 Euro "extra" oder mehr im Monat zum Leben zu haben... 2. Effekt... "Och, ich kann doch sowieso nichts erreichen" und 3. Effekt... Angst vor Repressalien oder einer neg. Notiz in der Akte beim FM...
Und dann wird gesagt: "Was solls, es dauert ja nur noch 1,2 5 oder 10 Wochen....".
Hallo,
mein Kollege und ich sind heute ins Büro gegangen um unseren Urlaubsantrag abzugeben. Unserm Aufseher hätt fast der Schlag getroffen.
Nach viel Bla, Bla hat sich also folgendes rausgestellt:
Es ist eine Qualifizierungsmaßnahme im Bereich Elektro.
In dieser 6-monatigen Maßnahme gibt es keinen Urlaub.
Erst wenn man eine Verlängerung bekommt, dann bekommt man auch
für die neuen Monate Urlaub. Für die 6 Monate vorher gibts auch dann nichts.
Auch der Hinweis auf das Bundesurlaubsgesetz interressiert niemanden.
Auf gut deutsch wurde uns also klar gemacht das wir keine Rechte haben.
Nur das Recht die Schnauze zu halten und 40 Stunden die Woche zu arbeiten.
Wenn wir quer schiessen wird auf jedenfall am Freitag gearbeitet und wenn die anderen Maßnahmen (die im Geschäft - was ich schon hier erwähnt hatte) zu machen sollten, wird auch er wenn wir lieb sind an diesem Tag die Werkstatt zu lassen.
Bin echt froh das ich in 2 Monaten endlich Qualifiziert genug bin um Elektriker zu sein.
*** Sie sind Elektroinstallateur Gesselle? Sie haben jahrelange Berufserfahrung? Das ist nichts wert, sie müssen sich erst hier qualifizieren um wer zu sein. *** <-- ironisch gemeint :evil:
MfG
Sklave
StephanK
23.05.2006, 23:18
Ist es denn wirklich ein 1-€-Job? (Amtsdeutsch heisst das "Arbeitsgelegenheit") Bekommst Du etwas extra bezahlt, was als Mehraufwandsentschädigung bezeichnet wird?
Da Du Qualifizierungsmaßnahme schreibst, kann es sich eigentlich nicht um einen 1-€-Job, sondern nur um etwas anderes handeln (und der Unterschied ist wichtig!), was in der Sprache des Gesetzes "Trainigsmaßnahme" heisst und in den §§ 48 und 49 SGB III geregelt ist. So etwas geht, wenn die Tätigkeit oder Maßnahme
1. geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen (...) zu verbessern.Die Einzelheiten sind in § 49 SGB III geregelt: (1) Gefördert werden Maßnahmen der Eignungsfeststellung, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten, das Leistungsvermögen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des Arbeitslosen (...) sowie sonstige, für die Eingliederung bedeutsame Umstände ermittelt werden und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage festgestellt wird, für welche berufliche Tätigkeit oder Leistung der aktiven Arbeitsförderung er geeignet ist.
(2) Gefördert werden Trainingsmaßnahmen, die
1. die Selbstsuche des Arbeitslosen (...) sowie seine Vermittlung, insbesondere durch Bewerbungstraining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, unterstützen oder die Arbeitsbereitschaft und Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen (...) prüfen,
2. dem Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung erheblich zu erleichtern.
(3) Die Dauer der Maßnahmen muss ihrem Zweck und ihrem Inhalt entsprechen. Die Dauer darf in der Regel in den Fällen des
1. Absatzes 1 vier Wochen,
2. Absatzes 2 Nr. 1 zwei Wochen,
3. Absatzes 2 Nr. 2 acht Wochen
nicht übersteigen. Werden Maßnahmen in mehreren zeitlichen Abschnitten durchgeführt, zählen fünf Tage als eine Woche. Insgesamt darf die Förderung die Dauer von zwölf Wochen nicht übersteigen.Also Urlaub gibt's dann nicht, wenn ich das richtig einordne, und zwar deswegen, weil halt nach 12 Wochen = knapp drei Monate eigentlich Schichtwechsel angesagt ist.
Das riecht doch ziemlich danach, dass man Dich dort als "Meister mit Gesellenbrief" gerne behält, weil Du wahrscheinlich den "kids" noch eine ganze Menge beibringen kannst und nichts kostest.
Du hast Deinen Landkreis nicht angegeben. Ist für Dich eine ARGE zuständig oder irgendein Amt des Landkreises?
Wer auch immer zuständig ist: ich finde, Du solltest dort unbedingt hingehen und (1) die Frage mit der Maßnahmedauer zur Sprache bringen und klären und (2) deutlich machen, dass das einzige, was dort an Qualifizierung läuft, von Dir ausgeht, obwohl Du dort bist, um weiterqualifiziert zu werden und nicht, um anderen eine Qualifikation zu verschaffen - und dass das so absolut nicht richtig ist. Dazu sagst Du in Deinem "Betrieb" einfach ein, zwei Tage vorher Bescheid, dass Du an diesem Tag entweder zur ARGE oder eben zu einem anderen Amt musst.
Servus Sklave!
Du würdest sicherlich allen anderen „Sklaven“ einen guten Dienst erweisen, wenn du dich dagegen wehrst, aber mehr noch dir. Du hast einen Urlaubsanspruch! Auch wenn die Monate um sind, lockt dann der nächste Job? Vielleicht 60 Stunden ohne zu murren?
8)
Hallo StephanK,
wir bekommen 180 € zusätzlich zum AlG II.
Auf dem Kontoauszug steht: Aufwandentschädigung und der Name des Trägers.
Die Maßnahme dauert immer mindestens 6 Monate. Im Normalfall mindestens noch 3 Monate länger (Verlängerung - die werde ich in jedem Fall ablehnen).
Und deine Vermutung:
Das riecht doch ziemlich danach, dass man Dich dort als "Meister mit Gesellenbrief" gerne behält, weil Du wahrscheinlich den "kids" noch eine ganze Menge beibringen kannst und nichts kostest.
ist vollkommem richtig. Ich bin der Einzige der sowas jemals zuvor gemacht hat. Selbst unser Aufseher hat davon keine Ahnung und einen Ausbilder oder der gleichen gibt es dort nicht.
Da ich nichts schriftliches habe, weiss ich auch nicht an wen ich mich wenden könnte außer an meine Fallmanagerin. Aber die stecken doch eh alle unter einer Decke.
MfG
Sklave
Ps.: Habe ich den Eindruck das ich dort nur gelandet bin, weil ich meiner Fallmanagerin erklärt und gezeigt habe das sie uns 130 € - 9 Monate lang zu wenig bezahlt hat und ich quasi zu Straffe jetzt dort bin.
Die Ägypter
24.05.2006, 04:35
Eine Maßnahme in Form eines EEJ.... jetzt entwickeln die ArGen schon "Mischkulturen".....
Nett... weil welche Rechtsgrundlage ist hier jetzt zutreffend?
StephanK
24.05.2006, 07:55
Eine Maßnahme in Form eines EEJ.... jetzt entwickeln die ArGen schon "Mischkulturen".....So ungefähr sieht das für mich aus.
Nett... weil welche Rechtsgrundlage ist hier jetzt zutreffend?Ich glaube, es sind Nachfragen dieser Art, mit denen Frauen wie z.B. Frau Engelen-Kefer sich oft unbeliebt haben machen... (Entschuldigung für die Abschweifung in die aktuelle Politik... :cool: ) Dabei ist diese Frage natürlich völlig berechtigt, richtig und notwendig.
Eines der Argumente, mit denen man Hartz IV schmackhaft machen wollte, war ja, dass jetzt alles viel flexibler und den individuellen Bedürfnissen besser angepasst sei und die ARGEn nicht mehr im starren Korsett der SGB III-Vorschriften handeln müssten. Die Kehrseite dessen heisst: Die Gefahr schierer Willkür rückt näher - und deswegen erscheint mir der nickname Sklave leider passend gewählt :evil:
ABER: Wenn Du eine (Mehr-)Aufwandsentschädigung bekommst, dann ist die Zuordnung eigentlich klar: Das ist ein 1-€-Job, und dafür gelten bestimmte Vorschriften, und zwar zwingend. (Das, was ich weiter oben über "Trainingsmaßnahmen" geschrieben habe, kannst Du also vergessen, weil es nicht anwendbar ist). So viel Flexibilität räumt auch das "Hartz IV-Gesetz", korrekterweise das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) nicht ein.
§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II:
Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html) sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Mehr an wirklich verbindlichen klaren Regeln gibt es aber nicht, sondern nur eine wachsweiche "Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten" (http://www.my-sozialberatung.de/files/Arbeitshilfe-ZUSATZJOBS_02Sept05.pdf)der Bundesagentur. Dort finden sich dann Sätze wie Die Ausgestaltung der Zusatzjobs ist auf die individuellen Erfordernisse der Hilfebedürftigen abzustimmen. Daher soll der Handlungsspielraum der lokalen Ebene nicht durch zentrale Vorgaben eingeschränkt werden. Ebenso verbieten sich schematische und generelle Festlegungen, um das Ziel eines jederzeit möglichen Überwechselns in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu beeinträchtigen. Allerdings ist klar, dass Arbeitsuchende nicht dauerhaft in Zusatzjobs beschäftigt werden dürfen.Wer jetzt weiss, was gilt, ist schlauer als ich... :shock:
Dort steht (auf Seite 10) auch etwas über Arbeitszeiten: Die wöchentliche Beschäftigungszeit des Hilfeempfängers kann variabel gestaltet werden. Sie sollte in der Regel 30 Stunden (einschließlich z.B. Qualifizierung) nicht überschreiten, um Eigeninitiativen für die berufliche Integration zu ermöglichen.Also auch hier wieder "variabel", "sollte" und "in der Regel". Nun nagel mal 'nen Pudding an die Wand!
Fazit: Die Sache mit dem Urlaubsanspruch ist klar. Bei bis zu sechs Monaten Dauer hast Du schlicht keinen. Wie es bei zeitlich nahtlos aneinander anschließender Beschäftigung beim selben "Arbeitgeber" ist, wenn diese sechs Monate überschreitet, müsste ich erst recherchieren, oder jemand weiss es, der sich besser mit Arbeitsrecht auskennt als ich.
Alle anderen Sachen, die an diesem 1-€-Job höchst fragwürdig sind, sind sehr schwer anzupacken. Allerdings hast Du, wenn ich es nicht überlesen haben, keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Das macht es zwar juristisch einfacher, hilft aber aus verfahrensrechtlichen Gründen rein praktisch nicht weiter. Die einzige Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme rechtlich überprüfen zu lassen besteht sozusagen im "Sklavenaufstand". Das heisst, Du müsstest zuhause bleiben und abwarten, welche Sanktion Dein Alg II-Träger sich ausdenkt. Erst gegen diese Sanktion könntest Du Dich dann wehren, und in diesem Rahmen würde auch die Rechtmäßigkeit dieser merkwürdigen "Maßnahme" überprüft. Ob Du diesen zugegebenermaßen recht harten Weg gehen willst oder die restlichen zwei Monate noch mit zusammengebissenen Zähnen durchstehst, musst Du natürlich selbst wissen...
Jedenfalls bin ich extrem ärgerlich, über solche Ausbeutermethoden lesen zu müssen :twisted: :twisted: :twisted:
@StephanK
Ich habe hier (http://www.arbeitslosen.info/component/option,com_simpleboard/Itemid,30/func,post/do,quote/replyto,7593/catid,23/) eine e-mail Antwort vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefunden, die der User „Guru“ erhalten hat, der ich entnehme, daß es doch einen Urlaubsanspruch gibt.
Sie verwenden in Ihren Ausführungen den Begriff "1-Euro-Job", die Bundesregierung spricht präziser von "Zusatzjobs".
Gesetzlich geregelt ist, dass dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der im Rahmen eines Zusatzjobs nach § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II Arbeiten ausübt, die zusätzlich und gemeinnützig sind, regelmäßig bei Fortzahlung des Alg II eine zusätzliche Mehraufwandsentschädigung zu gewähren ist. Die Höhe liegt grundsätzlich im Rahmen von 1 - 2 Euro je geleisteter Stunde. Die Dauer und Höhe der Förderung ist auf die individuellen Erfordernisse und entsprechend der Eingliederungsvereinbarung des ALG II-Beziehers abzustimmen und örtlich festzulegen. Eine Mehraufwandsentschädigung wird nicht auf das Alg II angerechnet.
Hervorzuheben ist, dass die Ausübung eines Zusatzjobs nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in einem so genannten Sozialrechtsverhältnis erfolgt, nicht in einem Arbeitsverhältnis.
Der Gesetzgeber hat mit den Bestimmungen des § 16 Abs. 3 SGB II gewährleistet, dass trotzdem das Bundesurlaubsgesetz entsprechend - wie in Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen - anzuwenden ist, worauf ein von Ihnen erwähnter Urlaubsanspruch beruht.
Eine Mehraufwandsentschädigung dient, wie oben beschrieben, der Abdeckung zusätzlicher Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme des Zusatzjobs entstehen (z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand etc.) folglich hat sie keinen Entgeltcharakter. Dies impliziert, dass eine von Ihnen in Ihrem obigen Schreiben dargestellte "Urlaubsgeldzahlung" rechtlich ausscheidet.
Die von Ihnen in Ihrem obigen Schreiben erwähnte Arbeitshilfe der BA berücksichtigt diese Umstände.
Im oberen Teil des threads wird auch darauf hingewiesen das der Urlaubsanspruch monatsweise erlangt wird. Also bei Vollzeit, wie bei Sklave, sollten monatlich 2 Tage dazukommen. So kenne ich das auch. Allerdings bleibt der Urlaub unbezahlt, weil die Mehraufwandsentschädigung wegfällt.
StephanK
24.05.2006, 11:10
Danke für den Hinweis. :-) Ich hatte § 5 Abs. 1 Buchstabe b) des Bundesurlaubsgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html) übersehen, und dieser führt dazu, dass die normalerweise geltende halbjährige Wartezeit, bevor man Urlaub bekommen kann, nicht gilt.
Marsleuchte
24.05.2006, 11:15
So kenne ich es wie gesagt von meiner Schwägerin uach, bei Urlaub oder Krankheit gibt es keine Lohnfortzahlungen bei 1 € Jobber.
Hallo,
finde dies ganze hier höchst fragwürdig.
Möchte da mal einige anmerkungen zu machen.
*** Sie sind Elektroinstallateur Gesselle? Sie haben jahrelange Berufserfahrung? Das ist nichts wert, sie müssen sich erst hier qualifizieren um wer zu sein. ***
Ich nehme mal an,das dies auf dich zutrifft,also das du Elektroinstallateur mit jahrelanger berufserfahrung bist.
Vorrang haben laut §16 Abs.3 Satz 1 u.2 SGB II) ABM Stellen und sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten.Hat die Behörde das für dich vorher geprüft und kann sie dir das auch nachweisen? Ich nehme an nicht,also gehe hin und verlange das.
Ist DIESER 1 Euro Job notwendig um dich einzugliedern? Nein ist er nicht,weil du ja bereits erfahrung hast.Wäre das selbe als wenn man mich in ein backseminar schicken würde und einer würde mir erklären wollen was mehl ist.
D.h. wenn ein euro Jobs nicht erforderlich sind um dich einzugliedern,dann sind sie unzulässig.
SGB II §3 Abs. 1 Satz
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (anmerk. auch ein 1 euro jobs) können erbracht werden,soweit sie zur verkürzung oder verminderung der hilfebedürftigkeit für die eingliederung erforderlich sind.
wenn sie diesen ziel nicht dienen,sind sie nicht zulässig.Ein 1-euro-sklaven-job setzt also ein Mindestmaß an eignung für eine bessere eingliederung in den 1.arbeitsmarkt voraus um er forderlich zu sein (LPK SGB II 2005,40).ist das nicht gegeben,sind sie nicht zulässig.
Und dies alles ist ja hier nicht gegeben.Ich würde da mal ganz oben bei der leitung der arge(optionskommune) anklopfen und das mal vorbringen.Notfalls auch mit öffentlichkeit drohen.
MfG
Codeman
PS: Versuche mich jetzt wieder häufiger hier in dem forum zu engarchieren
Hallo Leute, WoW Ihr legt euch ganz schön ins Zeug.
Jede Menge Informationen, das ist echt nett von euch.
Danke.
Aber es nützt alles nichts. Unser Aufseher hat mir einen Wisch gezeigt, auf dem mit dem obersten Boss vom Sozi-Amt eine Abmachung mit dem Träger getroffen ist.
Somit ist alles, wie es bei uns ist, von ganz oben abgesegnet und wir kleinen Arbeitslosen Wixer haben nix zu melden.
Einen Trost haben wir allerdings. Wir haben alle am Freitag großzügiger Weise Frei.
MfG
Sklave
StephanK
24.05.2006, 21:59
Aber es nützt alles nichts. Unser Aufseher hat mir einen Wisch gezeigt, auf dem mit dem obersten Boss vom Sozi-Amt eine Abmachung mit dem Träger getroffen ist.
Somit ist alles, wie es bei uns ist, von ganz oben abgesegnet und wir kleinen Arbeitslosen Wixer haben nix zu melden.Keine Angst vor großen Tieren! :D Dass es zwischen dem Träger der Maßnahme und der ARGE (oder dem Landkreis - wer immer bei Dir zuständig ist) Verträge darüber gibt ist ganz normal. Aber diese Verträge können sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen, sondern müssen das Gesetz einhalten. Und zumindest in der Frage Urlaub ist das Gesetz glasklar. Du könntest diesen Urlaub sogar gerichtlich einklagen und würdest dabei mit Sicherheit gewinnen.
D.h. wenn ein euro Jobs nicht erforderlich sind um dich einzugliedern,dann sind sie unzulässig.Das ist schon richtig. Nur: wie dagegen anstinken?
- Dieses ganze Arrangement zwischen Kommune und Träger kann man eigentlich nur politisch angehen, d.h. versuchen, Stadtverordnete oder Kreistagsabgeordnete dazu zu kriegen, dass sie der Verwaltung unbequeme Fragen stellen, Einsicht in die Verträge verlangen und das ganze in die Öffentlichkeit tragen. Dazu muss man diese Leute infomieren und ihnen klar machen, was für ein Skandal dort stattfindet. Das wäre die Methode, die viel Energie erfordert, von der aber auch andere in ähnlicher Lage einen Nutzen hätten.
- Der Einzelkämpfer-Weg wäre: nicht mehr hingehen, Sanktion abwarten und dann dagegen mit dem Argument beim Sozialgericht klagen, dass die ganze Veranstaltung rechtswidrig ist. Die Chancen, damit durchzukommen, wären wahrscheinlich recht gut. Aber: es dauert eine Weile, die man mit gekürztem Alg II überstehen muss, und andere haben nur dann etwas davon, wenn man danach die Gerichtsentscheidung öffentlich macht - wobei es schwieriger ist, bei der Lokalzeitung Interesse für eine solche Gerichtsentscheidung zu wecken als für eine kleine Skandalgeschichte à la "Hartz IV: Geldverschwendung für sinnlose Bildungsmaßnahmen" oder so.
Aber erst mal 'nen schönen Freitag ... die Sklavenaufseher wollen auch mal frei haben... 8)
geradeaus
26.05.2006, 02:07
Hallo, bin neu hier.
Ich habe eine Frage und zwar bin ich seit ca. 4 Monaten bei einer 1 Euro Job Massnahme. Wir arbeiten 40 Stunden die Woche.
Ich habe auch kein Arbeitsvertrag oder sonst irgendwas schriftliches (wie alle dort).
Ich wollte jetzt am Freitag einen Tag Urlaub nehmen. Aber die Antwort war das es bei uns gar keinen Urlaub gibt. Erst wer länger als 6 Monate dort arbeitet bekommt Urlaub.
*** Die Massnahme dauert 6 Monate *** Also was sollen der Quatsch wenn ich dann nach 6 Monaten eh wieder zu Hause bin. :patsch:
MfG
Sklave
Die würde ich nicht fragen,sondern nur informieren(Wenn überhaupt) das du Urlaub machst.
Eine hochgradige Frechheit von denen,so einen Mist zu erzählen,von wegen kein Urlaub.
Was glauben denn die wer sie sind?
Beuten die Leute aus,indem sie den Leuten nichts bezahlen,im Gegenteil
bekommen diese Träger noch ne "Kopfgeldprämie" für die 1 Euro Jobber
und dann noch frech gegenüber den 1 Euro Jobber werden.
Man sollte die Erfinder dieser "Schwachsinns Harz geschichten,ich glaube es war Mc Kinsi ,Peter Harz und andere, persönlich zur Rechenschaft ziehen für diesen Schwachsinn,der Leute in ihrer Existenz gefähreden und gegen die Menschenwürde geht.
Ich verstehe nicht,das kein Mensch vor dem Bumdesgerichtshof (z.B)klagt gegen diese tagtägliche Menschenrechtsverletzungen,die die Harz "Gesetzte" verursachen.
Für mich sind das keine Gesetzte,ich kann das ganze nicht für" voll " :twisted: nehmen und warte jeden Tag drauf,das dieser Schwachsinn und diese 1 Euro Verarsch...... aufhört .
Und das die Ideengeber und Umsetzter verantwortlich für die Schäden
,die sie materiell und inmateriell den Leuten millionenhaft verursacht haben.
geradeaus
26.05.2006, 02:14
Einer der dort noch arbeitet ist schon seit 15 Monaten dort. Er hat immer weitere Verlängerungen bekommen. Er macht dort die Schweißarbeiten und repariert die Waschmaschinen. Das kann doch auch nicht normal sein, das was ich weis ist das man nach den 6 Monaten noch maximal eine 3 Monatige Verlängerung bekommen darf und er kriegt ständig weiter 3 Monate aufgebrummt.
Lustig ist auch das ständige Kasperletheater. Neulich waren da ca. 20 Personen (Bürgermeister verschiedener Orte, Presse und Die obersten Chefs der Firma) und haben sich dort umgeschaut.
Alles Beschiss meiner Meinung nach. Der zuständige Sozialarbeiter hat gesagt das auch bald die Aufwandsentschädigung wegfallen würde.
Hab ich was am Kopp oder verarschen die uns?
MfG
Sklave
Man sollte das alles nicht mitmachen und diese Konsorten verklagen
geradeaus
26.05.2006, 02:27
Die magere Mehraufwandsentschädigung soll also auch noch wegfallen... - ich werte jetzt mal lieber nicht, aber selbst wenn es nicht stimmt - hat niemand das Recht, so mit Menschen umzugehen - und ja... die EEJ erhalten über die Mehraufwandsentschädigung hinaus ja auch Miete und Regelsatz.... trotzdem sind es subventionierte Pseudoarbeitsplätze von ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen... sie verdrängen reguläre Arbeitsplätze...
Erzähl mir doch mal eben, wie das mit den Haushaltsgeräten bei euch genau abläuft - was ihr dort macht, was mit den reparierten Geräten geschieht etc. = ich will mich heute einfach mal persönlich aufreiben...
und jetzt hole ich mir einen Schnaps :evil:
Prosit.
Sicher bin ich,das diese 1 Euro Verars.....irgendwann mal aufhören muss.
Man darf sich das auf Dauer nicht bieten lassen.Hier wird tagtäglich gegen die Menschenwürde gegangen.Das muss doch mal jemand auffallen,oder??
Sowas muss vor die höchsten Gerichte,der gante Harzmi....gehört abgeschafft und die "Erfinder" (glaube Mc Kinsi ,Harz und Co ) müssen für die Folgen persönlich aufkommen.
Mit Folgen meine ich,die materiellen und immateriellen Schäden,die tagtäglich millionen von Harz 4 Betroffenen und 1 Euro Jobbern begegnen.
Bin stinksauer ,lasst Euch von niemanden in den Ämtern und bei den Trägern was gefallen. Wenn die frech kommen,geb es ihnen "Power " zurück. Keine Angst vor Erpressung von denen . Nichtb einschüchtern lassen.
Ich frage mich,warum noch kein Aufstand in unserer Repuplik ist?
Ist die Leidensgrenze noch nicht erreicht??
Ich frage mich,warum noch kein Aufstand in unserer Repuplik ist?
Ist die Leidensgrenze noch nicht erreicht??
Ich spreche hier jetzt mal nur für mich: Deine Fragen stelle ich mir auch. Nur ist es bei mir so, dass ich mich dem schon langsam ergebe. Was bringt es denn? Ich bin nicht der Typ, der sich stundenlang durch Gesetze wühlt und diese dem Amt dann als Kontra vor die Füße wirft. Zu sochen Texten habe ich einfach keinen Zugang. Was will man dann noch machen?
Leiden tut jeder auf die ein oder andere Weise. Und das es in diesem Fall kein Urlaub gibt ist mir auch suspekt. Aber ich denke nicht, dass man mal eben so ne Klage beim BGH einreichen kann gegen gewisse Leute.
geradeaus
26.05.2006, 12:05
Ich frage mich,warum noch kein Aufstand in unserer Repuplik ist?
Ist die Leidensgrenze noch nicht erreicht??
Ich spreche hier jetzt mal nur für mich: Deine Fragen stelle ich mir auch. Nur ist es bei mir so, dass ich mich dem schon langsam ergebe. Was bringt es denn? Ich bin nicht der Typ, der sich stundenlang durch Gesetze wühlt und diese dem Amt dann als Kontra vor die Füße wirft. Zu sochen Texten habe ich einfach keinen Zugang. Was will man dann noch machen?
Leiden tut jeder auf die ein oder andere Weise. Und das es in diesem Fall kein Urlaub gibt ist mir auch suspekt. Aber ich denke nicht, dass man mal eben so ne Klage beim BGH einreichen kann gegen gewisse Leute.
Meine,nur der Selbstachtung wegen sollte man den Behörden nicht in den
Hint... um jeden Preis und Euro kriechen.
So handhabe ich es mit denen. Solange sie freundlich und korrekt sind,bin ich es auch,kommt mir einer von diesen manchmal "Möchtegern Vermittler" oder Sachbearbeiter komisch und knorrig ,bekommt der das postwendet zurück. Sollte einer sich anmaasen,auch nur 1 Cent kürzen zu wollen, gibts mit mir "Krieg".
Schönen Sonntag noch. Und Kopf hoch.
Hallo,
im Prinzip hat ja geradeaus Recht. Man sollte sich das nicht gefallen lassen.
Das Problem ist, das man als Arbeitsloser nichts ist. Wenn man noch was sagt wie .z.B. Bundesurlaubsgesetz wird man nur dumm angekuckt.
Die kucken so, als wenn ich was am Kopp hab und net ganz normal bin.
Es kommt mir so vor als wenn die denken: Erzähl du mal du Wurst, interressiert eh keinen und machen kannste auch nichts.
Schönes Wochenende
Sklave
Die Ägypter
26.05.2006, 14:11
Doch....
1) die ArGe schriftlich darauf hinweisen - per Einschreiben/Rückschein... dass es keinen Urlaub gibt, dieser gesetzlich aber auch für EEJ vorgeschrieben ist...
2) Dem Träger ein schriftliches Urlaubsgesuch zukommen lassen, mit dem Hinweis, dass man geneigt ist im abschlägigen Fall das Arbeitsgericht anzurufen mit Kopie wiederum an die ArGe...
Passiert dann nichts, fragt man bei örtlicher und/oder überregionaler Presse an... , warum nicht zwei reguläre Weißgeräte-Techniker dort beschäftigt werden, einer ggf. mit der Zulassung auszubilden....
Doch....
1) die ArGe schriftlich darauf hinweisen - per Einschreiben/Rückschein... dass es keinen Urlaub gibt, dieser gesetzlich aber auch für EEJ vorgeschrieben ist...
2) Dem Träger ein schriftliches Urlaubsgesuch zukommen lassen, mit dem Hinweis, dass man geneigt ist im abschlägigen Fall das Arbeitsgericht anzurufen mit Kopie wiederum an die ArGe...
Passiert dann nichts, fragt man bei örtlicher und/oder überregionaler Presse an... , warum nicht zwei reguläre Weißgeräte-Techniker dort beschäftigt werden, einer ggf. mit der Zulassung auszubilden....
Tja, die sagen das wir keine EEJ sind und damit waren sie fertig.
Wir kriegen zwar laut KTO-Auszug Aufwandsentschädigung, aber es wäre halt eine Qualifikationsmassnahme. Ich frag mich zwar wer hier wenn Qualifiziert und seit wann solche Massnahmen mindestens 6 Monate dauern, aber die drehen sich das halt so wie sie es brauchen.
Am Dienstag hat der eine Kollege mit dem ich den Urlaubsantrag abgeben wollte einen Termin bei seinem Fallmanager. Vieleicht kommt ja mal was bei raus.
MfG
Sklave
Der fällt mir noch was ein.
Hilfreich wäre es wenn jemand von euch ein fertiges Hieb und Stich festes Schriftstück verfassen könnte das ich dann an die Arge oder Fallmanagerin schicken kann.
MfG
Sklave
Muhahahaha :lol: habe gerade eine Webseite gefunden auf der wir sind.
Da steht auch das wir keine EEJ sind sondern:
Seit dem 01. März 2006 werden 1 Anleiter sowie 15 Arbeiter aus dem ALG II Bereich (keine 1 EUR-Jobs) bei der **** gGmbH mit der Erstzerlegung der Elektroaltgeräte beschäftigt. Es handelt sich bei den Beschäftigungsverhältnissen um eine vergütete Qualifizierungsmaßnahme (Grundqualifikation Elektro) für 6 Monate.
Oh Gott, wie kann man nur so lügen? Wenn ich das lese krieg ich´s kotzen.
**** Firmenname unkenntlich gemacht - nefertari1968
Die Ägypter
26.05.2006, 16:39
eine vergütete Qualifizierungsmaßnahme
Aha... das Wort "Vergütung" kann in diesem Zusammenhang für den Träger noch sehr unangenehm werden...
Hast du keinerlei schriftliches Dokument für dich, dass du unterschreiben musstest?
Die Ägypter
26.05.2006, 16:42
Der fällt mir noch was ein.
Hilfreich wäre es wenn jemand von euch ein fertiges Hieb und Stich festes Schriftstück verfassen könnte das ich dann an die Arge oder Fallmanagerin schicken kann.
MfG
Sklave
Dafür müssen wir hieb- und stichfest klären, um was es sich jetzt handelt und ob es rechtskonform ist.
Ich glaub es ist keine gute Idee den Firmennamen so stehen zu lassen! Der ist zu eindeutig.
Ich finds echt lustig.
Ein ausgelernter Elektroinstallateur der 4 Jahre bei der Konkurrenz gearbeitet hat, muß jetzt das gleiche bei dennen machen als Grundqualifikation Elektro.
Die Firma wo ich vorher gearbeitet habe ist dank Hartz 4 erst in die Lage gekommen seine Leute zu entlassen, weil die Sozialhilfeempfänger keine Scheine mehr bekommen für Geräte, Reparaturen und Möbel.
Das war nämlich die Haupteinnahmequelle.
Wenn´s net so traurig wäre, wärs schon fast witzig.
Danke Hartz 4 :Respekt:
MfG
Sklave
Die Ägypter
26.05.2006, 17:58
Kann ich gut verstehen, ich habe eine Zeitlang für so einen Hausgerätehändler die Rechnungen und Mahnungen geschrieben (auch die für das Sozialamt) und neben dem Wegfall der Reparaturscheine, kommen noch die großen Hersteller (die eben günstiger arbeiten, liefern und teils auch reparieren können) und jetzt auch noch die Wettbewerbsverzerrung über solche Beschäftigungsformen, denn deine alte Firma kann es halt nicht so günstig darstellen...
Ich schreibe lieber nicht, was ich darüber privat denke.... und das ist ja auch nur ein Geschäftszweig in einer Stadt in einem Bundesland....
Allerdings würde ich an deiner Stelle, die alte Firma informieren und vielleicht mit dieser gem. an die Presse herantreten!!!
Entlassen andere "Weißbetriebe" infolge der Marktlage auch noch Mitarbeiter, sind diese dann nächstes Jahr in dieser "entlohnten" Maßnahme zu finden? Aber so kommt man sogar günstig an Meister ran... wenn denn die Geschäftsinhaber der Unternehmen, die nicht chinchen können Insolvenz anmelden müssen (Ironie off)
Betroffener
26.05.2006, 19:10
@Sklave,
ist das etwa diese *** gGmbH mit diesem Vorstandsmitglied (http://www.stadt-koeln.de/koelnbildarchiv/portrait.html?bild_id=01244) und diesem stellvertretendem Vorstand (http://www.stadt-koeln.de/koelnbildarchiv/portrait.html?bild_id=01245) einer großen deutschen Stadt am Rhein?
Dann herzlichen Glückwunsch im Klüngelclub.
Zu den "Modellen" dieser rheinischen Stadt müsste der Stephan tiefgründig im Bilde sein.
Aber auch auf den Seiten von FAU (http://www.fau.org/artikel/art_050520-130021) und in der taz (http://www.taz.de/pt/2005/05/21/a0093.1/text) gibt es da einiges (http://www.taz.de/pt/2004/12/30/a0001.1/text) zu lesen.
@Nefertari,
ich denke, in dieser gegend ist so ziemlich alles möglich - selbst wenn das in die Presse kommt, regt sich dort kaum noch jemand drüber auf - da ist Mensch schlimmeres gewöhnt.
Aber steter Tropfen höhlt irgendwann jeden Stein - wenn Mensch so lange Zeit hat.
StephanK
26.05.2006, 22:07
@Betroffener: Du hast vielleicht überlesen, dass die Sklaverei in Hessen stattfindet. Das bessert nix an den bekannten kölschen Verhältnissen, aber anderswo gibt's auch Sauereien.
@Sklave: Na, es war jetzt trotz der vorsorglichen Unkenntlichmachung des Firmennamens zu "ergooglen"... :wink: - und das ist völlig in Ordnung so. Es ist also so, wie ich schon vermutet hatte: eine gemeinnützige Tochterfirma eines Abfallwirtschafts-Zweckverbandes, der von den Kommunen im Landkreis getragen wird. Klar: dahinter stecken handfeste finanzielle und kommunalpolitische Interessen, gegen die anzukommen nicht gerade einfach ist. Wenn überhaupt, wird es nur über den Kreistag (http://www.hef-rof.de/politik___wahlen/der_kreistag/) gehen, und Du kannst Dir überlegen, welche der noch ziemlich frisch gewählten Abgeordneten "anzuhauen" erfolgversprechend sein könnte. Der Kreistag hat gerade am Montag seine Verteter für die Verbandsversammlung des Abfallwirtschafts-Zweckverbandes gewählt, und das sind die Leute, die man jetzt mit der Nase darauf stoßen muss, was dort abgeht. Das ist wahrscheinlich etwas mühselig, aber einen anderen Weg sehe ich nicht.
Betroffener
27.05.2006, 00:31
Oops,
die Erstfrau gibt es aber auch an jeder Ecke :engel:
Dann eben die HIER (http://www.azv-hef-rof.de/inhalt/sperrmuell.htm) ganz weit unten.
Das ist fast ebenso "schön" kommunal kreist(r)agisch wie am Rhein.
Oops,
die Erstfrau gibt es aber auch an jeder Ecke :engel:
Dann eben die HIER (http://www.azv-hef-rof.de/inhalt/sperrmuell.htm) ganz weit unten.
Das ist fast ebenso "schön" kommunal kreist(r)agisch wie am Rhein.
:Respekt: 8)
Hoschi92
30.07.2006, 21:31
Hallo erstmal,
also ich bin auch in einer 1Euro Maßnahme in Hannover und hier bei mir ist es so das mir sehrwohl pro Monat 2 Tage Urlaub zustehen,diese aber seid anfang Mai 2006 nichtmehr bezahlt werden und das bedeutet daher für mich , wenn ich meinen Urlaub von 6Monaten also 12 Tage nehmen werde,Ich für 12 tage a6Stunden =72 Euro und dazu noch der Fahrkostenanteil von 12 tagen (etwa 30Euro)wegfallen würden.
Aber mal ganz im ernst.
Da ich mir selber sage das ich für das bischen Geld was ich bekomme bestimmt genug tue und das wird mir auch jeden tag bestätigt,werde ich den Urlaub auch machen,selbst wenn ich dann "weniger" Geld bekomme.
Mfg Hoschi92
Sklavenarbeit modern.
400 € job darf 15 stunden pro woche nicht überschreiten.
hmmmmm irgendwas stimmt dort nicht.
ich würde mich mal auf dem amt schlau machen.
klingt nach ausbeute auf billige art.
Die Ägypter
30.07.2006, 22:08
Das mit den 14,99 Std. gilt NUR beim ALG I-Bezug - beim ALG II gibt es keinerlei Std.-Einschränkung!
Sklavenarbeit modern.
Wie die Ostfriesen so markant sagen: Mach wohl wesen! Auf hochdeutsch: Dem ist so!
ich würde mich mal auf dem amt schlau machen.
Da gibt es leider nichts zum „schlau“ machen, denn hier ist der Bock der Gärtner, also das „Amt“ der Initiator des EEJ.
Schlau machen kann man/frau sich hier im Forum (über die Suchfunktion) oder bei regionalen Beratungsstellen.
Die Möglichkeit aus EEJ’s heraus zu kommen besteht durchaus, da der überwiegende Teil der EEJ’s weder gemeinnützig noch zusätzlich ist. Und da hilft ein Gang zu einem Rechtsanwalt, der in Sachen Sozialgesetzgebung „Spezialist“ ist.
Die Aussicht auf Erfolg ist durchaus gegeben, nur muss man den Irrsinn dieser „Maßnahme“ begreifen und ein wenig Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen und vor allem den Willen dazu haben.
Ich kann nur allen Betroffenen empfehlen die EEJ genau zu „durchleuchten“ und ggfs. direkt einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Hmmmmm? Gibt es bei euch kein "JOBCENTER" in dem man(n) sich schlau machen kann?????
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