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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit trotz Kündigung seitens Arbeitgeber


cmowi
01.11.2007, 17:31
Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat.
Folgendes zu meiner Situation: Ich war von 2005 bis 2007 in einer Werbeagentur als Art-Director beschäftigt und hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Im Juni 2007 kam eine andere Werbeagentur auf mich zu und bot mir die Position des Creative-Directors an. Diese Position ist höher und besser bezahlt. Allerdings war der Vertrag auf ein Jahr befristet, ich habe aber das Angebot angenommen.

Im September wurde mir innerhalb der 3monatigeen Probezeit gekündigt und ich wurde arbeitslos (das erste mal in meiner beruflichen Laufbahn). Ich war deshalb heute bei der Antragsabgabe bei der AA. Dort wurde mir eine vorläufige Sperrfrist auferlegt. Der Grund hierfür:
1.) Ich habe eine Tätigkeiut gekündigt und habe einen befristeten Vertrag angenommen. Ich habe eine Erklärung abegeben, dass ich abgeworben wurde und mir eine höhere Position angeboten wurde, die mir der bisherige Arbeitgeber nicht bieten konnte. Die Position des Creative Directors ist, obwohl gängig in allen Werbeagenturen und beim Gesamtverband der Agenturen verzeichnet, der Arbeitsagentur nicht bekannt. Bei der Erstellung meines Profiles wurde dann eine andere Bezeichnungen einfach übernommen, die der Amtscomputer ausspuckte, aber überhaupt nichts mit meiner Tätigkeit zu tun hat, die des" Art Buyers" (Einkäufer in Werbeagenturen).

Obwohl mein letzter Arbeitsvertrag mit der beschriebenen Position der AA vorliegt, konnte ich der Bearbeiteriin nicht glaubhaft machen, dass meine letzte Position eine höhere war, bzw. das es diese Position überhaupt gibt, da ihr mindestens genauso dämlicher Computer diese Berufsbezeichnung nicht kannte. Ich habe in den weltweit bekanntesten Werbeagentureen gearbeitet, v.a. für große Automobilhersteller - dort war der Creative Director der kreative Abteilungsleiter und eine gängige Berufsbezeichnung.

Das Resultat ist, dass mir eine vorläufige Sperrfrist auferlegt wurde, ich habe vor als Freelancer zu arbeiten und Gründungszuschuß zu beantragen, was aber jetzt sehr problematisch wird.

Ist das überhaupt rechtmäßig und kann ich die Aufklärung des Sachverhaltes irgendwie beschleunigen, oder muß ich mich damit abfinden, dass die Bundesagentur meinen Beruf nicht kennt? Ich habe das Gefühl, diese Sachbearbeiter regieren wie so kleine Stammesfürsten in Ihrem Paragraphendschungel.

1000 Dank im Voraus für Hilfe und Ratschläge.

Christian

StephanK
01.11.2007, 18:22
:welcome: Christian,
zur Sperrzeit-Problematik:
Zumindest dann, wenn Dein letzter Job besser bezahlt war als der vorangegangene sollte Dir eigentlich keine Sperrzeit blühen; siehe dieses Gerichtsurteil (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=1214). Meiner Meinung nach kommt es auch nur auf die Bezahlung an, nicht auf Qualifikationsstufe oder Verantwortungsumfang. Das Problem mit der Berufsbezeichnung halte ich deswegen nicht für ein wirklich ernst zu nehmendes.

Im übrigen dürfte es sinnvoll sein, wenn Du Dich nicht gar zu sehr auf die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur verlässt, sondern die Suche in erster Linie auf eigene Faust betreibst. Dazu können Dir auch "Networking"-Portale wie xing.de nützlich sein.

cmowi
02.11.2007, 00:21
Hallo,
vielen Dank für die rasche Antwort und die Tipps.
Das Urteil des Sozialgerichtes Hessen ist eine gute Argumentationshilfe, für den Fall, dass es wirklich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen sollte.

Das Problem ist, dass man als Arbeitnehmer, der noch nie mit der Arbeitsagentur zu tun hatte, leicht in den Glauben verfällt, dass der Staat einem im Falle der Arbeitslosigkeit unter die Arme greift. Ich wurde heute leider eines besseren belehrt, da ich den Eindruck hatte, dass die Sachbearbeiter darauf konditioniert sind, mögliche Schwachpunkte aufzuspüren, um eine Zahlung des Arbeitslosengeldes zu verzögern.

Natürlich verlasse ich mich nicht auf die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur.
Ich habe vor, in absehbarer Zeit als freischaffender CD bzw. Art-Direktor zu arbeiten und wollte deshalb direkt nach Genehmigung des Arbeitslosengeldes den Gründungszuschuß beantragen.
Portale wie z.B. Xing werde ich bei meiner Suche nach Auftraggebern auch berücksichtigen.

Viele Grüße
Christian