Marsleuchte
22.05.2006, 19:22
Nabend zusammen und gleich mein Überfall.
Könnte mir das mal jemand in verständliches deutsch verständlich machen?
Vorrangegangen war eine Anfrage bei meinem Sachbearbeiter ob ich jetzt den 30 %igen Zuschuss für Schwerbehinderte beantragen könne und als Antwort habe ich erhalten:
Sehr geehrter Herr XXXX,
zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Sie müssten um den Zuschlag erhalten zu können, Leistungen nach § 33 SGB IX
bekommen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) und uns diese
nachweisen. Dann könnte Ihnen ein Zuschlag gewährt werden. Dies steht so im
§ 21 Absatz 4 SGB II.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXX
Ich sage schon einmal dankeschön und poste gleich weiter.
Könnte mir das mal jemand in verständliches deutsch verständlich machen?
Vorrangegangen war eine Anfrage bei meinem Sachbearbeiter ob ich jetzt den 30 %igen Zuschuss für Schwerbehinderte beantragen könne und als Antwort habe ich erhalten:
Sehr geehrter Herr XXXX,
zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Sie müssten um den Zuschlag erhalten zu können, Leistungen nach § 33 SGB IX
bekommen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) und uns diese
nachweisen. Dann könnte Ihnen ein Zuschlag gewährt werden. Dies steht so im
§ 21 Absatz 4 SGB II.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXX
Ich sage schon einmal dankeschön und poste gleich weiter.