Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : alg2-sperre,wegen nicht zuhause?
hallo...
ich habe folgendes problem und würde gerne erfahren,wie ich mich dagegen wehren kann..
im november 2005 sind mein sohn (2 jahre) und ich,alleinerziehend (26 jahre) in drei zimmer im haus meiner mutter eingezogen.meine mutter wollte gerne dafür etwas miete haben,da sie rentnerin ist und nicht viel geld hat.das arbeitsamt hat mir,nach überprüfung auch eine mietzahlung von 350€ mtl bewilligt.so weit,so gut..
vor zwei wochen dann,bekam ich einen brief von meiner zuständigen agentur für arbeit,das ich einen neuantrag stellen müßte,das habe ich getan.dann kam ein neuer brief,mit der aufforderung,die kontoauszüge der letzten 3 monate einzureichen,auch das habe ich,am letzten donnerstag getan.heute allerdings,standen 2 prüfer der agentur bei meiner mutter auf der matte.ich war nicht zuhause.ich war bei meinem freund in einer anderen stadt,mit meinem sohn.die 2 prüfer,haben sich in meinen räumen umgesehen,und haben dann gesagt,das ich da nicht wohnen würde,weil mein bett unberührt war, (machen die ihre betten nicht,wenn sie aufgestanden sind??),mein fernseher nicht benutzt würde,(woher wollen die das wissen??) und weil das kinderzimmer unbenutzt wäre, (kunstsück,wenn mein sohn mit mir unterwegs ist!!),weil meine mutter keine kindernahrung im haus hat,(1.sorgt meine mutter nicht für mich und meinen sohn,2.ist mein sohn 2!! jahre alt und isst ganz normal vom tisch),und weil kein spielzeug herum gelegen hat.das weise darauf hin,das wir nicht dort wohnen.meine mutter hat die herren freundlich darauf hingewiesen,das ich nicht da wäre,wo ich genau wäre,wüßte sie aber nicht so genau,was sie ja auch nicht interessiert,da ich ja volljährig bin.die 2 herren fragten meine mutter nach kinderkleidung,pampers etc..kinderkleidung ist nicht viel da,weil ich nicht viel habe.mein sohn wächst zur zeit sehr viel,da lohnt es sich nicht,viele kleider zu horten.und pampers hat sie ihnen gezeigt,darauf die aussage der agentur-mitarbeiter,sowas haben omas wohl da,wenn der enkel zu besuch käme.in meinem schlafzimmer hätten sie keine kleider vorgefunden,und was da wäre,wäre nur müll..was schon eine frechheit an sich ist,habe halt kein geld übrig,um auf dem neusten stand der mode zu sein.desweiteren ist mein kleiderschrank nicht aufgebaut.daher wird das mietgeld gesperrt,und ich sollte mich da beim bürgeramt anmelden,wo ich mich aufhalte.
wird dann auch das gesamte alg2 gesperrt?
jetzt meine fragen. muß ich die gesamte zeit zuhause sein,auch wenn ich nicht zur vermittlung stehe,da ich mein kind erziehe?muß das zuhause aussehen,wie ein kinderspielplatz,während ich nicht daheim bin?in wie weit darf mir das amt die gelder sperren,wenn ich keine weiteren einkommen habe?in wie weit,darf sich das amt in meine privatangelegenheiten mischen?wie werde ich belangt,wenn ich mit einem einspruch nicht weitkomme?natürlich will ich das so nicht auf mir beruhen lassen,denn ich betrüge den staat nicht!!! ich bin oft genug zuhause,aber mein partner lebt halt 300km von mir weg,das ich diesen dann und wann sehen möchte,sollte jedem klar sein,auch dem arbeitsamt,oder?werden arbeitslosen private beziehungen abgesprochen?habe ich nicht das recht,da hin zu gehen,wohin ich es möchte??mein kind geht weder in den kindergarten,oder zur schule...kann es da nicht egal sein,wo ich bin??solange ich meine pflichten dem arbeitsamt,oder meinem kind gegenüber nicht vernachlässige???wovon soll ich mein kind und mich ernähren,wenn mir die gelder gesperrt weerden???
:patsch: zur zeit kann ich mir nur noch an den kopf fassen!!
sue[/b]
hallo...
ich habe folgendes problem und würde gerne erfahren,wie ich mich .... wovon soll ich mein kind und mich ernähren,wenn mir die gelder gesperrt weerden???
Also gewisse Kontrollen müssen ja gemacht werden. Du hast jetzt 2 Seiten gepostet, aber mir fällt auf Du sagst nicht wie oft Du in der Wohnung bist. Zweifel sind doch erlaubt, Du fährst ja nicht morgens 300km hin und abends 300km zurück. Bei 4 Fahrten im monat wären das übrigens ca. 300EUR/Monat, sofern Du die BahnCardII hast.
ciao
8)
nun,sicherlich habe ich nichts gegen gewisse kontrollen..sind sicherlich auch nötig...ich verbringe viel zeit zuhause,aber eben auch gewisse zeit woanders..da die fahrt volle 17€ kostet,denke ich nicht,das ich luxus schwelge,wenn ich mir die freiheit nehme,dorthin zu fahren...
Also gewisse Kontrollen müssen ja gemacht werden.
Hallo Jumbo,
sehe ich gänzlich anders, denn der Schnüffel- und Kontrollwahnsin kann, sollte und darf ja nicht zum Alltag unserer Gesellschaft gehören. Wenn Sue dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und auch erreichbar ist, dann, ja dann ist es doch auch selbstverständlich, dass sie sich in einen Zug oder Bus setzt und dorthin fahren kann, wo auch Nicht-ALG-II-Empfänger/innen hinfahren können.
Zum konkreten Problem von Sue fällt mir eine fundierte Antwort schwer und kann "nur" auf diesen Thread im Forum hinweisen:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=95581#95581
@ jumbo
grundsätzlich stehe ich bis zum april des nächsten jahres nicht zur vermittlung,da ich mein kind erziehe!
nachtrag zu meiner anfrage.
die netten herren wollten meine räume alleine betreten,haben meine mutter weggeschickt.sowas darf doch einfach nicht vorkommen,oder?wie sieht es da mit zeugen aus?können doch in ihr protokoll zum schluß schreiben,was denen gerade in den kopf kommt!(könnte die herren doch auch spaßeshalber wegen diebstahl anzeigen.wer will denn das gegenteil beweisen?)habe ich meine rechte an der arbeitsamttür abgegeben,als ich meinen antrag stellte?oder bin ich als arbeitsloser weniger wert?oder halten die sich für was besseres? :kotz:
Die Ägypter
22.05.2006, 23:34
Hallo Sue,
was soll ich dir schreiben? Was ich tun würde (ebenfalls alleinerziehend - Kind 4 Monate jünger wie dein Kind)?
Lass dir das von deiner Mutter nochmal sehr genau erzählen - setze eine Art Protokoll = Überschrift eidesstattliche Versicherung in 4-facher Ausfertigung auf, lass es von ihr unterschreiben und...
1) erstatte Anzeige (1. Ausfertigung) wegen Hausfriedensbruch
2) reiche Dienstaufsichtsbeschwerde beim Chef dieser Herren ein (2. Ausfertigung)
3) die 3. Ausfertigung ist für deine/n SB - mit einem Extra-Schreiben anbei, welches als vorsorglicher Hinweis im Falle einer unberechtigten Kürzung, Reduzierung fomuliert und verstanden werden sollte (Ankündigung einer Einstweiligen Anordnung für den Kürzungsfall)
ALLES PER EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN SENDEN! Außer 1) = zur nächsten Polizeidienststelle mit Perso.
4) von Ausfertigung 4 machst du dir ein paar Vorratskopien = vielleicht benötigst du die letzte Originalausfertigung falls einer der Herren meint, anderslautende Aussagen über den heutigen Sachverhalt treffen zu müssen....
so... 1) du bist verpflichtet einmal am Tag deine Post aus dem Kasten zu nehmen... 2) du kannst ansonsten besuchen wen wann immer du willst! 3) ein unangekündigter Hausbesuch ist nicht hinzunehmen! 4) Sie haben nicht in deinen Sachen zu wühlen - deine Mutter hätte sie nicht einmal hereinlassen müssen, geschweige denn zulassen dürfen, dass sie an deine privaten Dinge gehen! Daraus ergibt sich 5) Amtsmissbrauch - und weiterhin liegt vom geschilderten Ablauf der Verdacht nah, dass deine Mutter a) überrumpelt und b) unter Druck gesetzt wurde....
Oder du machst einfach gar nichts... damit diese Herren munter so weiteragieren können.... (Ironie)
hallo kristin!
vielen dank,für deine antwort,das hat mir schon sehr geholfen.
aber nun habe ich noch ein paar fragen:
1.wie lange "darf" ich mich ausserhalb meines wohnortes aufhlaten,ohne mich anmelden zu müssen?(soweit ich weiß,sechs wochen.stimmt das noch?)
sollte ich länger nicht zuhause sein,öffnet meine mutter meine post und informiert mich sofort,über eventuell wichtige schreiben,damit ich sofort reagieren kann.
2.anhand welcher beweise wollen diese herren feststellen,das ich mich nicht "oft genug" zuhause aufhalte??an staub auf dem fernseher?fehlende zahnbürsten?(wenn ich unterwegs bin,nehme ich unsere zahnbürsten usw. ja wohl mit,oder stehe ich in der pflicht alles doppelt zu haben?).
3.sind abhebungen von meinem konto in einer anderen stadt,beweis genug dafür,das ich nicht da wohnen würde,wie ich es angegeben habe?scheinbar machen sie das von meinen kontoauszügen abhängig!?!
Die Ägypter
23.05.2006, 00:47
1.wie lange "darf" ich mich ausserhalb meines wohnortes aufhlaten,ohne mich anmelden zu müssen?(soweit ich weiß,sechs wochen.stimmt das noch?)
Eigentlich solltest du bei längerfristigen "Abwesenheiten" deinen SB ein Urlaubsgesuch hereinreichen... inwieweit das praktikabel ist = keine Ahnung....
sollte ich länger nicht zuhause sein,öffnet meine mutter meine post und informiert mich sofort,über eventuell wichtige schreiben,damit ich sofort reagieren kann.
Das ist doch schon etwas....
2.anhand welcher beweise wollen diese herren feststellen,das ich mich nicht "oft genug" zuhause aufhalte??an staub auf dem fernseher?fehlende zahnbürsten?(wenn ich unterwegs bin,nehme ich unsere zahnbürsten usw. ja wohl mit,oder stehe ich in der pflicht alles doppelt zu haben?).
Nein - aber für die Herren würde ich ein paar ältere Bürsten sogar extra aufheben... Lach... Staub auf dem Fernseher habe ich auch :oops: und ich verlasse meine Wohnung höchstens zum Einkaufen oder für Spazierfahrten mit meinem Sohn....
3.sind abhebungen von meinem konto in einer anderen stadt,beweis genug dafür,das ich nicht da wohnen würde,wie ich es angegeben habe?scheinbar machen sie das von meinen kontoauszügen abhängig!?!
Das kann ich nicht pauschal beantworten... vielleicht hebst du dein Geld einfach im Heimatort vor Abreise ab... scheint besser zu sein... du musst wissen - die Anhäufung von Indizienbeweisen reicht schon... wenn du Sozialleistungen empfängst gilt das "Unschuldsprinzip" (im Zweifel für den/die Angeklagte/n) nicht....
Nee jetzt mal ernsthaft - du hast richtigerweise festgestellt, dass du nicht vermittelbar bist, das du der Vermittlung defacto nicht zur Verfügung stehen musst, weil du ein unter 3-jähriges Kind erziehst. Du bist zwar - wie ich auch - dem Grunde nach arbeitsfähig (gesundheitliche Bewertung = 3 Std. täglich) hast aber das vom Gesetzgeber verbriefte, vorrangige Recht der ungestörten Kindererziehung bis dein Kind 3 Jahre alt ist! Vorher ist in den allermeisten Städten ohnehin keine Unterbringung für U3 zu bekommen und falls doch nicht ganztags (ohne einen Job bereits zu haben), damit fällst du sogar späterhin aus EEJ-Vermittlungen zumeist raus, wenn sie denn 30 Std. laufen - du aber dein Kind pünktlich aus dem KiGA abholen musst...
Denn du wirst vermutlich - so wie ich auch - einen ruhenden Anspruch auf ALG I haben, der mit dem 3. Lebensjahr des Kindes neben ALG II zu beanspruchen ist (Pflichtprogramm) und aufgrund der fehlenden Kindesunterbringung in Ganztagskindergärten wirst du - wie ich auch - sogar um dein Vollzeit erworbenes ALG I betrogen, da nur teilzeitbasierendes ALG I und im Umkehrschluss - so sehe ich es jedenfalls - darfst du jetzt einen neuen fleissigen Erdenbürger kraft deiner mütterlichen Erziehung schaffen.... ohne Drangsalierung (noch nicht) durch arge ArGEn und administrierende opt. Kommunen... Genieße diese letzte Schonfrist (Ironie)....
Zu den Ortsabwesenheiten noch folgendes... übertreib es nicht - denn du hast die Pflicht deine Leistungen dort zu beziehen, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast ... ich denke, du verstehst mich =?
mein lebensschwerpunkt ist zur zeit noch oldenburg und dort halte ich mich auch viel auf.aber die herren vom amt hat das nicht interessiert.(wie könnte ich denn eine neue partnerschaft aufbauen,wenn mir das von amteswegen so erschwert wird?ich kenne meinen partner noch nicht so lange,als das ich direkt zu ihm ziehen wollen würde!ich bin ja schon froh,das ich jemanden gefunden habe,der meinen sohn akzeptiert.)
Die Ägypter
23.05.2006, 01:23
Ist schon klar - Sue... nur geht es nicht darum, mein Verständnis zu wecken (das hast du bereits) - es geht um knallige Gesetze....
Wie du dich wehren kannst - als Einzelperson - hab ich dir geschrieben...
Wie du dich verhalten kannst und musst, habe ich dir ebenfalls mitgeteilt...
Wie du mitwirken kannst, dass sich etwas ändert (wenn du das willst) kannst du tagtäglich diesem Forum entnehmen... und den anderen 100... 200 ? und noch mehr Foren für Arbeitslose...
Petitionen, Protest, Demos, in diesem Forum mitwirken, aufklären und anders wählen...
vielen dank!!!!
du hast vollkommen recht..ich wollte bestimmt kein mitleid erregen..
ich werde deine vorschläge in die tat umsetzen und schauen,was apssiert...
Die Ägypter
23.05.2006, 01:43
Mitleid hilft keinem von uns - wir brauchen keine Trostpflaster, sondern Lösungen und zwar welche, die gerecht sind und endlich mal nicht nur in Legislaturperioden gedacht (und gelebt) werden....
Und was wir ganz sicher nicht brauchen, sind machtsüchtige Erfüllungsgehilfen, die sich irgendwann womöglich (wieder) verselbstständigen - das hatten wir nämlich alles schon - also zieh den Herren die Hammelbeine lang!
guten morgen!!
habe heute früh mit meinem zuständigen sachbearbeiter gesprochen,ganz ruhig und sachlich.aber er fing immer wieder von indizien an,die gegen mich sprechen würden.da ich mich öfters nicht zuhause aufhalte,wollte er wissen,wo und bei wem ich wäre.also habe ich ihm gesagt,das ich dann und wann zeit mit meinem neuen freund verbringen würde.die aussage war dann,wenn mein freund arbeiten gehen würde,könnte er auch für mich und meinen sohn sorgen,und somit würde mein leistungsanspruch entfallen.keine frage,wie lange ich diesen mann überhaupt kenne,ob wir zusammen leben,oder ähnliches,davon wird einfach ausgegangen.und ich könnte dagegen ja einen einspruch einlegen,wenn ich den schriftlichen bescheid habe.aber das zieht sich alles super in die länge,der monat ist bals zu ende,das geld auch..und am ersten kommt dann nichts neues.mein sohn ist noch zu jung für die kita,andere betreuung für ihn habe ich nicht.kann also nicht arbeiten gehen..wovon soll ich ihn ernähren???soll ich ihn gleich zum jugendamt bringen???wenn die erfahren,das ich unseren lebensunterhalt nicht bestreiten kann,holen sie ihn doch eh bei mir weg!!!wo sind wir denn hier überhaupt???kann es denn noch schlimmer werden????
die aussage war dann,wenn mein freund arbeiten gehen würde,könnte er auch für mich und meinen sohn sorgen,und somit würde mein leistungsanspruch entfallen.
Diese Aussage ist natürlich kompletter Unsinn und entbehrt erstmal jeder rechtlichen Grundlage. Wenn Du mit Deinem Freund neu zusammen ziehst, ist er nicht automatisch vom ersten Tag an unterhaltspflichtig. Das wünschen sich zwar viele ARGEn und versuchen's auch immer wieder, die Urteile der Sozialgerichte sehen da aber ganz anders aus.
Zum Rest kann ich nichts sagen, da nur Du allein die Frage beantworten kannst, ob die Kosten der Unterkunft bei Deiner Mutter wirklich noch notwendig sind. Wenn Du dies nicht zweifelsfrei belegen kannst, hilft Dir wahrscheinlich nur noch ein Rechtsbeistand.
die aussage war dann,wenn mein freund arbeiten gehen würde,könnte er auch für mich und meinen sohn sorgen,und somit würde mein leistungsanspruch entfallen.
Auch da ist grosser Tinnef erzählt worden. Wenn jetzt schon ein Freund, der ja gänzlich woanders wohnt, für Dich und Dein Kind aufkommen soll, dann brennen beim Sachbearbeiter sämtliche Sicherungen durch, denn dies ist absolut unmöglich.
So wie ich es lese, versucht man Dir zu unterstellen, dass Du Dich überwiegend bei Deinem Freund aufhältst und die ARGE Oldenburg möchte Dich schlicht und einfach loswerden.
Wende Dich doch auch mal an ALSO, der Arbeitslosenselbsthilfe in Oldenburg (Tel.: 16313, Kaiserstr.19). Auch die sind fit, nett und hilfsbereit und haben auch mir kräftig weiterhelfen können.
Alles Gute!
vielen dank,effge...
aber ist es denn eigentlich rechtens,wenn er sagt,das die leistungen komplett eingestellt werden??also auch der regelsatz? damit würde die arge mein kind und mich doch komplett in die armut drängen...
ich habe ja noch nichts schriftliches von denen,so das ich jetzt ja erstmal nur infos sammeln kann....ich habe leider überhaupt keine ahnung über all dies..eigentlich haben die mich auch immer in ruhe gelassen..ich kenne den bearbeiter nicht mal persönlich....
..nun eine entscheidung von der arge oldenburg..
die leistungen von grundsicherung und miete werden mit sofortiger wirkung eingestellet,strafanzeige und rückforderung folgen...
mitlerweile will die arge einen zeugen aufgetan haben,der bestätigt,das ich mich seit jahren!!! nicht an dem angebenen heimatort und wohnug aufhalte...auf die frage,wer denn der zeuge wäre,erhielt ich die antwort,das würde ich dann vor gericht erfahren...
ich fragte den netten sb auch,wovon ich denn nun mein kind ernähren sollte,mit fensterkitt oder schuhsohlen,sagte dieser nur,das ich das der für mich zuständigen arge erzählen sollte,in der nähe von hannover,wo ich ja wohnen würde..ich sagte ihm,das ich in oldenburg wohne und er mein zuständiger sb wäreworauf er mir drohte,wenn ich weiterhin alles abstreiten würde,würde alles was ich sage vor gericht gegen mich und zu meinem nachteil verwendet werden...
was kommt als nächtes??werden alg2-empfänger mit fußfesseln gesichert und erschossen,wenn sie sich aus einem gewissen radius um ihre wohnung herum heraus bewegen???
Die Ägypter
26.05.2006, 14:56
Hallo Sue,
du wirst dir Zeugen suchen müssen, die das Gegenteil belegen können, weiterhin musst du bis zur Klärung (denn das kann lange dauern) eine EA vor dem Sozialgericht erwirken (Einstweilige Anordnung), damit du das ALG II zunächst weitergezahlt bekommst...
Hauptargument: du musst dein Kind versorgen!!!
Weiterhin solltest du unverzüglich zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungshilfeschein besorgen (Nimm deinen Bescheid und das Schriftstück wegen Einstellung der Leistung mit!) und mit dem Beratungshilfeschein und max 10 Euro gehst du zu einem Anwalt spezialisiert auf Sozialrecht, damit dieser das Ganze in deinem Sinne vorantreiben kann - auch Akteneinsicht hinsichtlich des anonymen Zeugen erhält... den du ggf. auch wegen Falschaussage sowie übler Nachrede belangen kannst.
hallo kristin..
so war das auch mein plan...
und mit dieser EA bekomme ich dan nauch sofort weiterhin geld gezahlt? und wie kommen die an zeugen???werden wir nun alle überprüft und bespitzelt???
Die Ägypter
26.05.2006, 15:20
vermutlich im Rahmen ihres "Besuches" bei deiner Mutter.... sehr wahrscheinlich ein Nachbar...
Vielleicht sollten wir klären, wie oft du tatsächlich ortsabwesend bist, das ist bislang im Dunkeln geblieben und ich hänge mich hier mit meinen Aussagen sehr weit aus dem Fenster und lehne eine ideelle Verantwortung aufgrund meiner Ratschläge hier ab, wenn nicht geklärt ist, was Plan ist.
Und daran hängt auch deine letzte Frage....
Wie gestalten sich deine Ortsabwesenheiten konkret seitdem du Sozialleistungen beziehst?
Wenn du nur einen Tag in der Woche bei deiner Mutter bist, hast du ein fettes Problem - denn dann ist dein überwiegender Aufenthalt tatsächlich nicht am Ort der Leistungsinanspruchnahme... auch bei 2 Tagen sieht es nicht viel besser aus.
Hallo Sue,
nefertari hat Dir den Weg schon genauestens beschrieben: Amtsgericht, Beratungshilfeschein…
Schau’ auch mal unter „Deine Nachrichten“ nach (oben rechts) – ich habe Dir eine PN geschickt mit einer Adresse eines Fachanwaltes für Sozialrecht in Oldenburg. Ruf dort heute noch an!
Trotz des Ungemachs wünsche ich Dir und Deinem Sohn alles Gute!
Betroffener
26.05.2006, 15:55
Hallo Sue,
Hallo Nefertari,
auch mich erschüttert diese Geschichte erheblich.
Ich meine allerdings, das es jetzt an der Zeit ist, keine Details mehr hier öffentlich auszutauschen, sondern das ggf. per PN oder Email zu machen. Globales kann natürlich weiter hier berichtet werden.
Es ist nicht auszuschliessen, das die Gegenseite hier mitliest.
Wie Nefertari schon beschrieben hat, solltest Du Dir jetzt Gedächtnisprotokolle erstellen und auch Deine Anwesenheits- und auch Abwesenheitszeiten niederschreiben und auch Deine Bankdaten dazu abprüfen ebenso wie mögliche Gesprächstermine zu Deinen Bewerbungen im Raum Hannover.
Das einzige was mir zu einer aussergerichtlichen Lösung noch einfällt, wäre der Versuch eines klärenden Gesprächs mit dem Amtsleiter. Wenn da die gleiche Meinung kommt, wie vom SB (oder sich daraus ableiten lässt, das der SB sogar dazu angehalten wird, so zu agieren), hast Du keine Chance als mit allen Dir zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr zu setzen - wobei bezüglich der Anzeige ggf. sogar anwaltlicher Rat nötig sein könnte, um keine Formfehler zu machen und Rechtspositionen aus Unwissenheit aufzugeben.
Ich wünsche viel Erfolg.
hallo neferati,hallo betroffener..
ich mache mir keine sorgen darum,ob die gegenseite hier mitliest..ich teile meine zeit so ein,das ich viel zeit zuhause bin aber auch zeit für meinen partner habe...sagen wir es so..im schnitt gerechnet,drei wochen zu hause,eine woche bei meinem freund..mal mehr,mal weniger..je nachdem,wie es dich ergiebt...nur mit meinen kontoauszügen,ist das so eine thema....ich hebe mein geld direkt ab,und habe es dann zu hause...(von meiner bank gibt es nicht sooo viele geldautomaten...) so kommt es dann auch vor,das auf meinen auszügen eben hannover steht..und nicht oldenburg...
aber noch eine andere frage..wie verläuft so eine einstweilige anordnung??und wie reiche ich eine dienstaufsichtsbeschwerde ein,und wo??
vielen tausend dank für eure ratschläge ....
Die Ägypter
26.05.2006, 18:20
Also kannst du für dich klar sagen - anhand deiner Abwesenheiten aber auch anhand der Abhebungen in Hannover, dass du deinen überwiegenden Aufenthalt in Oldenburg hast?
So - der nächste Schritt ist dann... wer kann das alles bestätigen (außer deiner Mutter!)... der Postbote, der ab und an klingelt... der Lesemappenmann... Paketboten, der Kaufmann an der Ecke... Nachbarn (außer demjenigen, der dich offensichtlich "verpetzt" hat)...
Dann.... lässt du deine Fahrkarten abbuchen - siehst du Leute am Bahnhof, die du kennst und die das irgendwie falsch bewertet haben =?
Nächster Schritt: deine Aufzeichnung..., dann Amtsgericht - wie oben beschrieben - dann RA - wie von effge beschrieben!
Der wird mit dir dann deine Aufzeichnung durchgehen und alles weitere abstimmen - einschließlich der DA gegenüber der Behörde und ggf. deiner Anzeige der Kontrolleure.
Die EA solltest du auch mit dem RA gem. machen! Wenn du dir in der Zeit der Leistungssperre von irgend jemandem Geld leihen solltest - und sei es von der Mutter, Verwandten, Bekannten, Partner, mache unbedingt einen Kreditvertrag, der auch beinhaltet, dass das Geld aufgrund Leistungssperre geliehen wurde!
wenden sich solche leute auch an andere familienmitglieder,wie z.b. meiner schwester,oder bruder um etwas heraus zu bekommen?
ich hoffe,das keiner so schnell in eine solche situation kommt...das wünscht man ja nicht mal seinem fiesesten feind...
ich werde alles so machen,wie ihr es mir geraten habt...und euch weiterhin auf den laufenden halten..... :danke:
Die Ägypter
26.05.2006, 20:16
wenden sich solche leute auch an andere familienmitglieder,wie z.b. meiner schwester,oder bruder um etwas heraus zu bekommen?
Nein, denn eigentlich dürfen sie das nicht - schon aus Datenschutzgründen nicht... allerdings gibt es Menschen, die andere anonym "anschei**n"... und zur Kenntnis nehmen darf die ArGe/opt. Kommune solche "Hinweise" schon... sie darf denen dann auch "nachgehen"...
Was allerdings ganz sicher zulässig ist: der Richter am Sozialgericht kann durchaus vorladen...
Ist dein Draht zu deinen Geschwistern nicht so gut? Solltest du vielleicht zu bereinigen versuchen....
aber fallen nachbarn nicht auch unter datenschutz???kann mir nicht vorstellen,das meine geschwister so was tun...warum auch..die gewinnen ja nichts damit...
Die Ägypter
26.05.2006, 22:34
aber fallen nachbarn nicht auch unter datenschutz???kann mir nicht vorstellen,das meine geschwister so was tun...warum auch..die gewinnen ja nichts damit...
Irgendwie drücke ich mich scheint´s heute unklar aus (Zeit zum Ausloggen?)... Es bringt auch nichts zu Spekulieren... Da muss ein Anwalt ran, der dann über die Akteneinsicht in Erfahrung bringt, was eigentlich abgelaufen ist... (und ggf. dagegen vorgeht!)
Servus Sue!
So was kann auch ganz blöd laufen. Am ersten warmen Tag in diesem Jahr hab ich einen Nachbarn im Eingang getroffen. Der fragt: Wo waren sie denn den ganzen Winter, ich hab sie überhaupt nicht gesehen. Ich: Zuhause! Und Sie?
Wenn so einer zufällig einem Sozialschnüffler eine Antwort gibt, kann das die Sachlage blöd darstellen.
ja stupido,da hast du vollkommen recht...
Nimm dir bitte einen Anwalt und versuch nicht zu spekulieren, wer dahinter steckt. Das muß jetzt klar für dich und dein Kind geregelt werden und da hilft nur ein Anwalt.
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