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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft


gerhardb6
07.06.2005, 01:08
Hallo,
ich habe kürzlich bei der ARGE per E-Mail die örtlichen KdU (Kosten der Unterkunft) Richtlinien angefordert. Wollen oder dürfen Sie diese nicht bekannt geben? Habe mit denen sowieso laufend Ärger, daß ich mich schon an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und an das Bayerische Ministerium für Arbeit und Soziales.... gewand habe.
Ich habe der ARGE schon mitgeteilt, daß bei den nächsten kleinen Fehler nur noch über einen Rechtsanwalt oder der VdK den Schriftverkehr abgewickeln lassen werde. Die sind nicht in der Lage, mir einen schriftlichen Bescheid für die Kosten eines Makler und der Baugenossenschaft auszustellen. Da bleibt wieder nur der Widerspruch (diesmal von der VdK) übrig, mit der o.a. Begründung, da ich bis zum 01.07.2005 Umziehen soll.
:nacht:

Betroffener
07.06.2005, 02:23
:welcome: Gerhard,

mit sowas neumodischem wie Email kann man doch eine Arbeitsagentur, ARGE oder Kommune nicht überfluten.

Unseren ARGE Verein kann man nicht mal telefonisch erreichen, auf Briefe kommt keine Antwort, nur durch persönliches erscheinen sitzt man irgendwann in der ersten Reihe zum Vorsingen.

Die Kommunikation von extern nach innen ist und bleibt nach wie vor ein riesiges Problem bei dem aktuellen Chaos an vielen Stellen.
Ein Wirtschaftsbetrieb würde an sowas kurzfristig pleite gehen, aber eine Behörde, die einen am Leben erhält?

Besser sind solche Anfragen bei den Rathäusern aufgehoben. Entweder die Wissen das oder die vermitteln einen weiter an jemanden der Bescheid weiss.

Ein Widerspruch auf einen nicht erfolgten Verwaltungsakt wird nicht funktionieren. Nur auf erfolgte Bescheide kann ein Widerspruch eingelegt werden. Hier wäre eher sowas wie eine sofortige Verfügung wegen Untätigkeit beim Sozialgericht zu beantragen. Aber ob das in diesem Zusammenhang funktioniert, weiß ich nicht.

StephanK
07.06.2005, 07:39
Hallo Gerhard,

Deine Initiative finde ich gut, denn es gibt gerade in dem Bereich "Kosten der Unterkunft" viele Unklarheiten und Unsicherheiten, die mancherorts so weit gehen, dass man die Praxis kaum anders als willkürlich nennen kann.

Allerdings ist Bayern eines der Bundesländer, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben, das die Behörden verpflichtet, auch interne Richtlinien dem Bürger zugänglich zu machen.

Du hast offenbar Kontakt zum VdK. Eine solche Organisation hat schon auch die Möglichkeit, ihre Kritik an einer solchen Handhabung mal in die lokale Presse zu bringen (was auch der richtige Ort ist, weil die Kosten der Unterkunft ein Thema in kommunaler Verantwortung sind). So was kann wirksamer sein als übergeordnete Behörden anzuschreiben, die weit vom Schuss sind. Nur mal so 'ne Idee...

Also: das Anliegen, dass Entscheidungsgrundlagen der Behörden für die von diesen Entscheidungen betroffenen erkennbar sein müssen, ist vollkommen richtig. Die andere Seite ist leider, dass offensichtlich behörden-intern noch immer so viele Unklarheiten herrschen, dass die einzelnen Sachbearbeiter oft am "schwimmen" sind. Es scheint oft mit Richtlinien gearbeitet zu werden, die sich auf die "alte" Sozialhilfe und/oder das Wohngeld beziehen. Verständlich, weil die Sachbearbeiter sich an irgendwas halten können wollen, aber falsch, weil diese Regeln schlicht nicht auf das SGB II passen.

Es wäre gut, wenn Du in diesem Forum berichten würdest, was Du mit Deinen Initiativen erreichst: das kann dann auch anderen weiterhelfen!