Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss ich das ausfüllen?
Hallo alle miteinander,
ich war kürzlich auf dem Arbeitsamt, um mich zu erkundigen wie es mit der Arbeitslos/-suchendmeldung funktioniert.
Ich habe studiert und nebenher gearbeitet. Mein "Hauptberuf" war bzw. ist noch das Studium.
Ein paar Daten wurden aufgenommen und ein Telefontermin wurde vereinbart. Soweit so gut.
Dann wurde mir ein Formular namens "Arbeitsbescheinigung" in die Hand gedrückt, was ich vom Arbeitgeber ausfüllen lassen soll.
Aber betrifft mich das denn überhaupt? Ich war/bin doch primär Student. Ich habe keiner Lohnsteuer oder SV-Beiträge gezahlt.
Und ganz ehrlich: den Nebenjob lasse ich in keinem Lebenslauf und auch nicht bei den Daten für die Arbeitsagentur auftauchen. Nachher werde ich noch in einen ähnlichen Job vermittelt, nur weil ich Erfahrungen habe.
Kann ich das Formular unter den Tisch fallen lassen?
LG
StephanK
23.05.2006, 14:07
Kann ich das Formular unter den Tisch fallen lassen?Ich würde mal sagen: nein. Das Formular dient nämlich (auch) dazu, festzustellen, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist. Dir ist klar, dass das nur ein nicht sozialversicherter Studi-Nebenjob war, aber die Arbeitsagentur braucht das eben schon genauer...
Nebenjob im Lebenslauf: Täusch Dich nicht! Je nach Deiner Fachrichtung kann das bei Bewerbungen durchaus gut ankommen, wenn man sieht, dass Du neben dem Studium gearbeitet hast. Wenn's irgendwas war, was auch nur entfernt mit Deinem Studienfach zu tun hat, hast Du schon Praxiserfahrung - und wenn nicht, hast Du jedenfalls Deine Belastbarkeit damit demonstriert. Also: meistens ist das eher ein Pluspunkt. Deswegen solltest Du Dir auch ein Zeugnis ausstellen lassen. Wenn's irgendeine simple Hilfstätigkeit oder so was war, braucht das hinsichtlich der Tätigkeitsbeschreibung ja nicht ausführlich zu sein, aber es sollte halt drin stehen, dass Du gute Arbeit geleistet hast und das übliche Blabla.
Nebenjob im Lebenslauf: Täusch Dich nicht! Je nach Deiner Fachrichtung kann das bei Bewerbungen durchaus gut ankommen, wenn man sieht, dass Du neben dem Studium gearbeitet hast. Wenn's irgendwas war, was auch nur entfernt mit Deinem Studienfach zu tun hat, hast Du schon Praxiserfahrung - und wenn nicht, hast Du jedenfalls Deine Belastbarkeit damit demonstriert. Also: meistens ist das eher ein Pluspunkt.
Also mit meinem Studium hat es nicht das Geringste zu tun. Sonst würde ich es natürlich erwähnen. Und meine "Belastbarkeit" hat mir in den letzten 2 Jahren bei Bewerbungen augenscheinlich leider auch nicht geholfen. Letztlich macht es nur meinen Lebenslauf unnötig lang.
Aber das jetzt "off topic" :)
LG
Seebarsch
24.05.2006, 17:49
Die Vermutung der Versicherungsfreiheit ist m.E. korrekt.
Während des Hauptstudiums, ordentliches Studium, sind Beschäftigungen versicherungsfrei ( § 27 Abs. 4 SGB III ).
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0302700
Ich vermute mal, dass es bei der Arbeitslosmeldung primär auch nicht um die Leistungsgewährung, sondern um die Vermittlung geht.
Sollte es so sein, dann reicht hier der Hinweis, das Leistungen nicht beantragt werden, da kein Anspruch besteht.
Andererseits kann ein offizieller Ablehnungsbescheid später auch mal zur Vorlage bei anderen Behörden helfen.
Dann sollte ein Termin zum Antragsservice vereinbart werden und der ausgefüllte Antrag unter Hinweis auf die fehlende versicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegt werden. Das Erstellen der Ablehnung ist eine Sache von 5 Minuten.
Die Mitarbeiter, welche die Arbeitslosmeldung entgegennehmen sind mit solchen juristischen "Spitzfindigkeiten" nicht betraut und geben die Unterlagen routinemäßig für den Standardfall aus !
8)
Danke für den Link!
Ich werde es im Gespräch so schildern, wie es ist. Mal sehen, was man mir dann rät. Obwohl ich mir an deren Stelle, den Papierkram lieber sparen würde :)
LG
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