PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vor Gericht gehen?


skogsra
23.05.2006, 14:31
Hallo,
ich habe auch von dieser Seite Tipps beherzigt, dass ich als ALGII-Empfängerin und mein Lebensgefährte keine eheähnliche Gemeinschaft sind.
Wir sind im März diesen Jahres zusammen gezogen, kennen uns erst ein knappes Jahr. Nach einigen Gerichtsurteilen ist man erst eine eheähnliche Gemeinschaft nach mind. 1 Jahr Zusammenleben in einer Wohnung.
Mein Freund ist noch Student, erhält 300 Euro Unterhalt und Kindergeld. Sein Unterhalt wird mir als "Einkommen" angerechnet. Das kam mir schon immer merkwürig vor, er hatte ja auch kaum Kröten zum Leben. Nun, ich habe erst im Mai von den Gerichtsurteilen gehört und erst dann schriftlich meinen Bescheid angefochten. Das Arbeitsamt schrieb mir nun, dass es keinerlei Fehler auf deren Seite gab und das alles rechtens ist.
Soll ich nun eine Klage anstreben? Wer hilft mir finanziell dabei? Ich weiß nur ungefähr von Prozesskostenhilfe. An welches Gericht wende ich mich? Ich werde vornweg auf alle Fälle nochmals persönlich beim Arbeitsamt vorsprechen, auch mit einem Schriftstück, dass mein Lebensgefährte nicht für mich finanziell einsteht.
Kann mir jemand einen Rat geben?

P.S. Das Forum hat mir bisher viel geholfen - toll! Weiterso! Dickes Lob! :-)

StephanK
23.05.2006, 15:16
:welcome: skogsra,
Du schriebst: Das Arbeitsamt schrieb mir nun, dass es keinerlei Fehler auf deren Seite gab und das alles rechtens ist.Ist das "nur so 'n Brief" oder ein förmlicher Widerspruchsbescheid, an dessen Ende eine Rechtsmittelbelehrung, also der Hinweis auf Klage beim Sozialgericht usw. steht? Es liest sich für mich nämlich so, erst im Mai von den Gerichtsurteilen gehört und erst dann schriftlich meinen Bescheid angefochtenals ob Du womöglich die Widerspruchsfrist (ein Monat ab Erhalt des Alg II-Bescheides) verpasst und erst verspätet Widerspruch eingelegt hättest. Dann ist nämlich nix mehr zu wollen und das Schreiben der ARGE ist eine nähere Begründung ihres Alg II-Bescheids, aber kein Widerspruchsbescheid.
Diese verfahrensmäßigen Dinge sind leider recht wichtig, und ohne darüber genaueres zu wissen, ist es nicht sinnvoll, jetzt viel über das sozialgerichtliche Verfahren zu schreiben. Du findest aber auf dieser Seite (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/msb/index.php) sehr gute und kompetente Informationen dazu.

Ich werde vornweg auf alle Fälle nochmals persönlich beim Arbeitsamt vorsprechen, auch mit einem Schriftstück, dass mein Lebensgefährte nicht für mich finanziell einsteht.Das schadet jedenfalls nicht - ob es etwas nützt, steht leider ziemlich in den Sternen.

GofX
23.05.2006, 15:19
Wer hilft mir finanziell dabei? Ich weiß nur ungefähr von Prozesskostenhilfe.

Ruf' bei Deinem Amtsgericht an und lass' Dir dort einen Termin geben, an dem Du einen "Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt" beantragst und auch gleich bekommst.

Als ALG II Bezieher erfüllst Du die Voraussetzungen für solch einen Berechtigungsschein.

Anschließend suchst Du Dir hier einen Anwalt in Deiner Nähe aus:
:arrow: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx

Mit dem Berechtigungsschein dann ab zum Anwalt. Der darf Dir dann für die außergerichtliche Beratung maximal 10,00 EUR in Rechnung stellen und wird versuchen eine Klärung mit Deiner ARGE / Deinem Jobcenter zu erzielen. Auch bei einem mittlerweile rechtskräftigen Bescheid gibt es die Möglichkeit der erneuten Überprüfung.

In meinem Fall hat dies schon gereicht, um die ARGE zum Umdenken zu bewegen.

Sollte dies bei Dir nicht funktionieren, berät Dich der Anwalt gewiss gerne weiter, wie Du Prozesskostenhilfe beantragst, Antrag auf Anordnung des einstweiligen Rechtsschutzes stellst und eine Anfechtungsklage erhebst.