Alex1980
05.11.2007, 09:11
Hallo Foris, ich stelle heut mal wieder eine äusserst komplizierte Frage
;)
Natürlich ein absolut fiktiver Fall ;)
Eine Bekannte, ALG2-Empfängerin, jedoch seit mehreren Monaten in Arbeit (Hungerlohn, knapp über Bedarf) hat erst spät Ihre Verdienstbescheinigungen eingereicht, d.h. 2 Monate nachdem sie vorlagen - hat aber auch zu diesem Zeitpunkt mit keinerlei Zahlung gerechnet.
Ihr Girokonto unterliegt einer Kontopfändung wegen der typischen Handy-Jugendsünde.
Nun kam am 16.10 unerwartet eine "Gutschrift" über ca 400€ von der Arge auf besagtem Giro an, es wurde wohl noch was nachberechnet weil sie nur knapp über dem Bedarf ALG2 Einkommen hatte. Hierzu ist allerdings kein Bescheid und keine Information seitens der Arge erfolgt, d.h. niemand hat aufs Konto geschaut.
Die Frist von 7 Tagen zum Abheben der Leistung wurde demnach natürlich versäumt - allerdings nur weil die ArGe keinerlei Info darüber versandt hat.
Die Bank hat auch keinerlei Information dazu versandt, dass ein ja nicht unerheblicher Betrag an einen Gläubiger überwiesen wurde.
Meine Frage ist nun, lässt sich das Geld irgendwie zurückholen ?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für Eure Antworten!
;)
Natürlich ein absolut fiktiver Fall ;)
Eine Bekannte, ALG2-Empfängerin, jedoch seit mehreren Monaten in Arbeit (Hungerlohn, knapp über Bedarf) hat erst spät Ihre Verdienstbescheinigungen eingereicht, d.h. 2 Monate nachdem sie vorlagen - hat aber auch zu diesem Zeitpunkt mit keinerlei Zahlung gerechnet.
Ihr Girokonto unterliegt einer Kontopfändung wegen der typischen Handy-Jugendsünde.
Nun kam am 16.10 unerwartet eine "Gutschrift" über ca 400€ von der Arge auf besagtem Giro an, es wurde wohl noch was nachberechnet weil sie nur knapp über dem Bedarf ALG2 Einkommen hatte. Hierzu ist allerdings kein Bescheid und keine Information seitens der Arge erfolgt, d.h. niemand hat aufs Konto geschaut.
Die Frist von 7 Tagen zum Abheben der Leistung wurde demnach natürlich versäumt - allerdings nur weil die ArGe keinerlei Info darüber versandt hat.
Die Bank hat auch keinerlei Information dazu versandt, dass ein ja nicht unerheblicher Betrag an einen Gläubiger überwiesen wurde.
Meine Frage ist nun, lässt sich das Geld irgendwie zurückholen ?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für Eure Antworten!