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Hallo Forum!
Ich möchte einmal kurz oder etwas länger meinen Sachverhalt schildern und hoffe das mir vielleicht ein paar gute Tipps gegeben werden können.
Darum gehts:
Ich lebe nun seit ca. 1,5 Jahren mit meiner Freundin zusammen in einer 100 qm Wohnung, die nach unsere Meinung im Mietvergleich noch sehr günstig ist, nämlich 500 Euro Warmmiete.
Ich bin seit greifen von Hartz IV Alg. II Empfänger, meine Freundin hat seit 01.05. wieder einen Job im Bereich Telefonaquise. Sie verdient in den ersten vier Monaten ca. 1200 Euro netto und danach ein Provisionsgehalt von 1200 Euro brutto + Provision. Wobei sie festgestellt hat, das in der Firma wohl kaum jemand auf eine sinnvolle Provision zählen kann, weil es kaum jemand schafft. Aber das ist eine andere Sache!
Jetzt zu unserem Problem, da sie so schnell wie möglich wieder irgend einen Job haben musste, hat sie den Job angenommen. Die Arbeitsstelle liegt aber ca. 50 km entfernt so das täglich etwa 100 km Fahrstrecke zürck gelegt werden muss. Da bei den momentanen Benzinpreisen im Monat einiges anfällt, sind ca. 230 Euro, wird das uns zur verfügung stehen Geld extrem knapp.
Die Bedarfsgemeinschaft hat ja ein monatlichen Anspruch auf ca. 1200 Euro, die sie die ja verdient, folglich wurde mein Alg. II natürlich gestrichen.
So kommen wir nach Begleichung unsere Rechnungen überhaupt nicht mehr hin. Meine Freundin hat sogar schon bereits beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen, den die Arbeitsagentur im Antrag auf Alg. II natürlich mit angerechnet hat. Aber das kann doch auch nicht so sein oder?
Ich meine das ist doch das Geld was am Ende des Jahres durch die Steuer zurück gezahlt wird. Wieso wird das mit angerechnet? Müssen wir den Freibetrag wieder streichen lassen, damit wir nicht über die Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft kommen?
Und dann dieser Mist mit den 400 Euro Jobs!
Ich suche intensiv, aber leider Erfolglos nach irgend einer Tätigkeit damit wir nicht aus unsere Wohnung ausziehen müssen. Was meiner Meinung nach die Situation auch nicht verbessern würder, sogar noch verschlechtern. Und was erfahre ich, nur 160 Euro dürfen von 400 Euro einbehalten werden. Wie kann sich eine BG da verbessern?
Wir ständen uns viel besser wenn meine Freundin den Job nicht mehr hätte, sie Arbeitslosengeld empfangen würde, ich Alg. II und die Spritkosten einfach wegfallen. So kann es doch nicht funktionieren!?
Eine absolute Unverschämtheit, zwei Menschen die versuchen zusammen Geld zu sparen, so einzuschränken? Kann man heute nur noch normal zusammen Leben wenn beide Geld verdienen?
Gibt es eine Möglichkeit aus der Bedarfsgemeinschaft eine Wohngemeinschaft zu machen?
Bitte um Hilfe?
Danke für eure Aufmerksamkeit!
Betroffener
07.06.2005, 13:16
:welcome: Öeffner
Der gute Herr Clement wettert ja gerade gegen "Leistungsmißbrauch" - auch durch Ausplittung von "seinen" Bedarfsgemeinschaften - was als seine persönliche Meinung ja gerechtfertigt sein mag, aber als Minister reichlich daneben ist mit seinem an mehreren Stellen verfassungsrechtlich bedenklichen schrammenden Hartz IV Krempel.
In einem Schreiben an die Spitzen der Arbeitsgemeinschaften und Job-Center, über das die Berliner Zeitung berichtet, fordert Clement ein entschiedenes Vorgehen gegen die Missstände. "Wenn wir in der Lage sein wollen, die erforderliche intensive Betreuung sicher zu stellen, muss solchem Leistungsmissbrauch entschieden entgegen getreten werden; und dies auch im Hinblick auf eine vielerorts erkennbare Neigung zur Aufsplittung von Bedarfsgemeinschaften."
(Einfügung von Betroffener:) Die Gerichte hingegen vertreten vielfach folgende Meinung: (Ende Einfügung)
Wer das Bett mit einem anderen teilt, lebt deshalb noch nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Die Arbeitsagentur muss deshalb ALG II zahlen, auch wenn im Schlafzimmer ein Doppelbett steht.
Gebetsmühle an:
Allerdings ändert das nichts daran, dass es jeder weiter versuchen soll und muß aus dieser Misere zu entkommen, indem eben nicht die eheähnliche Gemeinschaft angekreuzt wird (sofern die Partner ansonsten für sich allein wirtschaften, getrennte Konten führen und keine innere Bindung haben und auch nicht gegeneinander für sich aufkommen wollen und nur die Wohnung mit einander teilen), sondern eben Alleinstehende in einer reinen Wohngemeinschaft sind.
Wenn das schon beim ersten Antrag falsch war, dann muss es halt für die Zukunft geändert werden. (hier kann man sich auf die seinerzeitige Uninformiertheit und auch gezielte Falschinformation zum Jahreswechsel berufen und das man/frau das jetzt richtig stellen möchte. Die Kosten der Unterkunft werden aufgeteilt.
Blöd ist halt nur, daß aktuell schon bekannt ist, daß Deine Freundin verdient.
Was war eigentlich mit Deiner Krankenkasse? Die mußt Du doch auch noch selber bezahlen, wenn Deine Freundin für Dich aufkommen müßte?
Vergleiche auch bitte hier (O-Ton Arbeitsagentur):
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Biberzahn
07.06.2005, 13:25
:welcome: Oeffner
Ich kann dein Problem gut nachempfinden, mir ging es bis vor kurzem genauso. Ich konnte aber nach langem hin und her und einigem Schriftwechsel den Sachbearbeiter davon überzeugen das ich mit meinem Freund keine Bedarfsgemeinschaft bilde, sondern so eine Art WG. Wir haben zwar nur ein Bett und ein Bad, aber das stellt nach dem neuesten Gerichtsurteil ja kein Problem mehr da. Wichtig ist auch das Ihr z.B. kein gemeinsames Konto habt. Ich hatte bei Antragsabgabe fälschlicher Weise "eheähnliche Gemeinschaft" angekreuzt, weil sonst ja nur noch "alleinstehend" in Frage gekommen wäre. Schon nahm das Schicksal seinen Lauf und der Antrag wurde auch abgelehnt. Ich habe aber u.a. durch dieses Forum hier viele nützliche Info´s zu Gerichtsurteilen usw. bekommen und konnte damit auch den Sachbearbeiter überzeugen. Geh nochmal zum Amt und sprich mit deinem Sachbearbeiter. Es gibt immer Mittel und Wege. Bei mir hat es zwar fast 5 Monate und einen beinahe Nervenzusammenbruch gedauert bis ich das alles durch hatte, aber ich kann sagen es hat sich gelohnt. Allein die Tatsache das man was erreichen kann wenn man nicht alles so hinnimmt wie es kommt.
Als kleinen Typ kann ich Dir empfehlen hier im Forum mal genau die Beiträge zu "Abgelehnte ALG II Anträge" etc. zu lesen und mal in die einzelnen Urteile zu schauen.
Ich wünsch Dir viel Glück, viel Spass beim Durchforsten des Forums und immer schön den Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen.
Gruß
Biberzahn
Zunächst erstmal Danke für euren schnellen Beiträge!
Es hilft immer wieder ungemein wenn man hört das man nicht alleine ist. Obwohl es an der Situation irgend wie auch nichts ändert, schließlich Lebt ja jeder sein Leben und kann nur für sich sprechen!
Also zunächst zu dir Betroffener und deiner Frage.
Nein ich muss nicht für meine Krankenkasse aufkommen, dass du das ansprichst ist für mich auch neu.
Ich werde jetzt versuchen irgend etwas an der Situation Bedarfsgemeinschaft zu verändern. Habe schon darüber nachgedacht offiziell den Wohnort zu wechseln und wieder in die Wohnung meiner Mutter umzuziehen. Da ich dort ja immer noch ein Zimmer habe.
Haltet ihr das für sinnvoll oder ist es besser den Alg. II Antrag zu ändern und eine Wohngemeinschaft anzugeben?
Werde deinen Tip jetzt ersteinmal nachgehen und das Forum durchstöbern nach Hilfestellungen!
Schön das Menschen immer noch zusammen halten wenn es drauf ankommt! Und das in Zeiten von Jamba Monatspaketen und politisch Interessierten Schauspielern die Versuchen die Welt zu verändern!
Hollywood ist direkt bei Berlin!
Hallo nochmal!
Ich habe mich jetzt einmal in die Materie eingelesen und finde es doch schon ziemlich kompliziert, da dies ja meinst Personen gerichtet Einzelfälle sind.
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen bei der Änderung meines Antrages?
Ich meine da ich ja einen bis zum 30.06. bewilligten Alg. II Bescheid habe, der aber jetzt zum 01.05. ausgelaufen ist, da meine Freundin ja einen Job hat.
Muss ich einen Veränderungsantrag stellen oder einen neuen Alg. II Antrag in dem ich dann angebe dass wir eine Wohn- und keine Bedarfsgemeinschaft sind.
Und bin ich jetzt da ich kein Geld mehr bekomme wirklich selber für meine Krankenversicherung zuständig, also muss ich zahlen?
Wäre ganz schön mies da ich am 13. operiert werde!
LG
Betroffener
07.06.2005, 15:27
Oeffner,
ganz wichtig. Ohnen den Bezug von ALG II gibt es keine Krankenversicherung und/oder Rentenversicherung. Die muss dann aus eigener Tasche finanziert werden. Aus diesem Grund gab es zum Jahresanfang temporär die berühmt/berücksichtigte 1-Cent Lösung, damit die Krankenkasse wenigstens vom Amt bezahlt wird in Fällen wie bei Euch.
Bitte erkundige Dich umgehend bei Deiner Krankenkasse, wie das ausschaut mit der Übergangszeit, was Du unter ALG II Verhältnissen bezahlen müsstest (meist um die 125 € monatlich). Die Übergangszeit beträgt mindestens 1 Monat, aber es wird auch mehr toleriert ohne Zahlung. Wichtig ist, daß Du den Kontakt mit denen aufnimmst und hältst, damit die Wissen was lost ist, sonst bist Du nach 3 Monaten ohne Krankenversicherungsanspruch.
Aufgrund der allgemeinen Unkenntnis und teilweise auch gezielten Falschinformationen zu den Bedarfsgemeinschaften (verheiratet, eheähnlich, Alleinstehend, Alleinstehend in Wohngemeinschaft, usw.) würde ich mich jetzt einfach darauf berufen, daß der Erstantrag falsch ausgefüllt war und Du das eben für die Zukunft jetzt richtig stellen möchtest.
Bei Biberzahn ging das dann sogar rückwirkend ab dem 1.1., aber ich denke mal, Du wärst schon froh, wenn es ab jetzt klappt.
Hier nochmal die zusammengefaßte Info dazu:
ALG II Antrag + KdU bei Wohngemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?mode=faq&sid=f217fc7cc62ba05deb6e6dd7556f3194#31)
Viel Erfolg
Schneida
08.06.2005, 20:11
Krankenversicherung
je nach Alter kannst Du Dich auch über die Familienversicherung klären. Dazu musst Du Dich bei der Krankenkasse Deiner Mutter oder Deines Vaters erkundigen.
Eine solche Familienversicherung würde auch während eines Alg II - Bezuges weiterlaufen. Auch hier gibt es manchmal Komplikationen, deshalb frühzeiteig und eindeutig klären.
Ansonsten wie oben beschrieben.
Grüße
E.Schneider
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