Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung von Unterhalt(-svorschuss)
Hallo!!!
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen?!
Ich habe einen siebenjährigen Sohn,der beim Kindesvater lebt.Da ich zur Zeit Ausbildungssuchend bin und Arbeitslosengeld2 bekomme, wurde Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gezahlt.Da mein Ex-Freund nächsten Monat heiratet, fällt das weg.
Meine Frage jetzt dazu.
Weiß jemand ob die Agentur für Arbeit sowas auch macht wie das Jugendamt(Unterhaltsvorschuss)????
Die Ägypter
23.05.2006, 23:07
Nein! Fällt der UVG-Anspruch für dein Kind durch die Ehe weg - leistet die ArGE Sozialgeld für dein Kind abzüglich Kindergeld.
Inwieweit sie an dich herantreten zwecks "Rückgriff" ist mir nicht bekannt - und es ist auch unterschiedlich geregelt - allerdings kannst du derzeit keinen Unterhalt leisten, demzufolge wird dir im Augenblick auch nichts passieren in dieser Hinsicht - Aber mit Nachfragen musst du schon rechnen.
@moritz:
ich frage mich,warum der unterhalt wegfällt,wenn der kindsvater heiratet..???ich beziehe auch unterhaltsvorschuss vom jugendamt..und mein sohn lebt bei mir..wenn ich heute heirate,bleibt mir der vorschuss trotzdem erhalten....anders sieht es aus,wenn ich den kindsvater heirate...in deinem fall heiratet der kindsvater wohl eine andere frau...aber du bist weiterhin abeitslos,und kannst den unterhalt für deinen sohn nicht selber aufbringen,oder???dann bleibt der vorschuß an den kindsvater auch weiterhin bestehen..so hat man es mir erklärt..wer hat dir denn erzählt,das der vorschuß wegfällt....???
Die Ägypter
29.05.2006, 01:12
Hallo Sue,
Moritz ist die Mutter des Kindes - das Kind lebt nicht bei ihr, sondern beim Vater. Da sie keinen Unterhalt leisten kann, bezieht der Kindesvater Unterhaltsvorschussgeld anstelle von Unterhalt für das bei ihm lebende Kind. Sobald er heiratet fällt dieser Unterhaltsvorschuss weg - das steht so im Gesetz!
Die Fragestellerin Moritz (ok, ungewöhnlicher Name für eine Userin) fragt sich jetzt inwieweit sie für den Wegfall des UVG heranzuziehen ist. Da sie ALG II bezieht, kann sie keinen Unterhalt leisten, denn sie ist unter dem Selbstbehalt lt. Düdo-Tabelle.
Meistens trifft das sonst Väter... da Kinder üblicherweise sonst bei ihren Müttern aufwachsen, die UVG anstelle von Unterhalt beziehen... die Verwirrung entstand wohl durch die Namenswahl der Userin hier!
ich frage mich,warum der unterhalt wegfällt,wenn der kindsvater heiratet..???
Das sieht das Gesetz so vor.
ich beziehe auch unterhaltsvorschuss vom jugendamt..und mein sohn lebt bei mir..wenn ich heute heirate,bleibt mir der vorschuss trotzdem erhalten....
Definitiv nicht!
anders sieht es aus,wenn ich den kindsvater heirate...
Sowohl als auch - jedwede Eheschließung sorgt für Einstellung des UVG - meldet man als UVG-Bezieher/In die Eheschließung nicht, muss man überzahltes UVG zurückerstatten!
in deinem fall heiratet der kindsvater wohl eine andere frau...aber du bist weiterhin abeitslos,und kannst den unterhalt für deinen sohn nicht selber aufbringen,oder???dann bleibt der vorschuß an den kindsvater auch weiterhin bestehen..
Eben nicht... aber ich denke ich suche gleich mal das Gesetz raus....
Die Ägypter
29.05.2006, 01:25
§ 1 Berechtigte:
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfalleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und....
uhvorschG - Fortsetzung (http://bundesrecht.juris.de/uhvorschg/__1.html)
Da beißt die Maus keinen Faden ab... wen jemand erneut oder überhaupt heiratet, ist er nicht mehr ledig im Sinne des Gesetzes - Demzufolge lebt das Kind auch nicht mehr bei einem ledigen Elternteil und hat keinen Anspruch auf UVG!
Es wird also unterstellt, dass der neue Partner mit für ein fremdes Kind aufkommt - und das passt in die Denkweise unserer Gesetzgeber - denn das ist beim ALG II/SGBII auch schwammig geregelt... und wird mit der Fortentwicklung der Gesetzgebung zum 1. August 06 auch nochmals bestätigt... was den Nebeneffekt hat, dass sämtliche erklagte Stiefeltern-Urteile beim SG für alle anderen Stiefeltern nichts bewirkt hat!
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