melanie-Schierke
05.11.2007, 14:19
Hallo zusammen.
Ich habe ein großes Problem.
also ich bin seit mitte September krankgeschrieben. mein letzter Kerankenschein lief bis Freitag (02.11.2007). Nun kam am Freitag die fristlose Kündigung vom AG. mit der Begründung, ich hätte keine KS abgegeben. Das stimmt aber nicht. schon im oktober gab es deswegen probleme und ich habe mir von meinem arzt zweitschriften ausstellen lassen und in der firma abgegeben.
nun war ich heute bei der AfA. dort hab ich die ganzen Unterlagen bekommen und die info, dass bei fristlosen Kündigungen eine sperrzeit verhängt werden aknn, weil ja von einem vertragswidrigen verhalten meinerseits auszugehen ist.
ich habe klar gestellt, dass ich die KS nochmals abgegeben habe. und da ich nichts anderes gehört habe, bin ich davona usgegenagen, dass die sache nun in ordnung sei. und am freitag kam nun wie gesagt die kündigung.
um die angelegenheit wegen kündigung im krankenstand und das nicht gezahlt gehalt für oktober kümmert sich ein RA.
ich würde nur gern wissen, ob die sperre verhängt werden darf.
Ich habe ein großes Problem.
also ich bin seit mitte September krankgeschrieben. mein letzter Kerankenschein lief bis Freitag (02.11.2007). Nun kam am Freitag die fristlose Kündigung vom AG. mit der Begründung, ich hätte keine KS abgegeben. Das stimmt aber nicht. schon im oktober gab es deswegen probleme und ich habe mir von meinem arzt zweitschriften ausstellen lassen und in der firma abgegeben.
nun war ich heute bei der AfA. dort hab ich die ganzen Unterlagen bekommen und die info, dass bei fristlosen Kündigungen eine sperrzeit verhängt werden aknn, weil ja von einem vertragswidrigen verhalten meinerseits auszugehen ist.
ich habe klar gestellt, dass ich die KS nochmals abgegeben habe. und da ich nichts anderes gehört habe, bin ich davona usgegenagen, dass die sache nun in ordnung sei. und am freitag kam nun wie gesagt die kündigung.
um die angelegenheit wegen kündigung im krankenstand und das nicht gezahlt gehalt für oktober kümmert sich ein RA.
ich würde nur gern wissen, ob die sperre verhängt werden darf.