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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : alg 2 beim folgeantrag von 345 auf 303 gekürzt


jocard111
07.06.2005, 12:50
Hallo

ich habe mal eine frage,

ich habe seit 1.1 alg bekommen 345 €

vor 4 wochen musste ich einen folgeantrag ausfüllen
wo ich eigentlich nur "hat sich nicht bgeänder angekreuzt habe"

jetzt steht in dem antarg, das ich 345 € bekommen soll
und dadrunter wegen einer arbeit ziehen wir ihnen 41,95 €
an bleiden 303 € pro monta übrig,

da ich keine arbeit habe
bin ich da mal hingefahren
ibd die bearbeiterin erklärte mir
ja das ist jetzt bei vieln so
das ist wegn möblierung, weil die kostenfrei wohnen

ich wohne zwar mietfrei,
habe aber 120 € strom und wassergeld
200 verpflegung
sind schonmal 300 €

jetzt kann ich mein telefon abmelden wenn ich 45 €
weniger bekomme, das ich das nicht mehr leisten kann
tv habe ich auch schon nichtmehr

und bewerben könnte ich mich durch die 45 € weniger aucch nicht mehr,
da ich auf meine konto sowiso schon 1000 @ minus habe

wer weis rat was ich da machen kann ?

Gruß jocard 111

StephanK
07.06.2005, 13:46
Hallo jocard,

Du weisst wahrscheinlich, dass die gesamte ALG II-Zahlung sozusagen aus zwei Einzelteilen besteht, nämlich die 345 € für den allgemeinen Lebensunterhalt (also ALLES außer Wohnkosten) und den Wohnkosten (amtlich "Kosten der Unterkunft" oder "KdU").

Wenn Du, wie Du geschrieben hast, mietfrei wohnst, aber Wasser und Strom selbst zahlst, musst Du das der Behörde auch nachweisen, also Rechnungen und/oder Quittungen vorlegen, sonst wird es nicht berücksichtigt.

Warum allerdings der Betrag sich geändert hat, obwohl Du erklärt hast, dass es gegenüber vorher keine Veränderungen gegeben hat, ist recht fragwürdig - jedenfalls was die Wohnkosten angeht.

Allerdings hast Du auch geschrieben, dass Dir "wegen einer arbeit 41,95 €" abgezogen worden seien. Das sieht ja eher so aus, dass Du einen Kleinst-Job hattest und die Einnahmen daraus angerechnet worden sind (was korrekt wäre).

Für jemanden, der weder Dich noch die Bescheide vom Amt kennt, ist es sehr schwierig, das richtig einzuschätzen. In jedem Fall solltest Du bald noch mal zum Amt gehen und auf eine genaue Erklärung bestehen, die Du auch verstehen und nachvollziehen kannst.

Wenn sich die Sache dadurch nicht aufklären lässt, solltest Du Widerspruch einlegen - Achtung: geht nur innerhalb von vier Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem Du den Bescheid im Briefkasten hattest.

Tipps dafür findest Du hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php).

jocard111
07.06.2005, 16:45
Hallo StephanK

danke für deine antwort

nein ich hatte nie einen nebenjob
nicht mal für 1 €

danke für den rat

ich werde da mal morgen hinfahren und wiederspruch einlegen,
da der bescheid erst am samstag kahn,
ich nochnichtmal 1 woche um

Gruß jocard111

StephanK
07.06.2005, 17:37
Es war gut, dass Du mit Deiner Frage nicht lange gewartet hast :-)

Ich denke, die (Er-)klärung durch die ARGE sollte im Vordergrund stehen, und nur, wenn sich das nicht in Deinem Sinn klären lässt, ist der Widerspruch nötig. Den kannst Du schriftlich einlegen, aber auch mündlich vor Ort. Das heisst dann im Amtsdeutsch "zur Niederschrift" und wird von dem Ämtern nicht gerne gemacht, spart Dir aber das Porto für einen Einschreibebrief... Falls Du das mündlich machst, vergiss nicht, Dir eine Kopie mitgeben zu lassen!