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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostenersatzpflichtig?


Montana85
05.11.2007, 23:17
Hallo zusammen,

bin 22Jahre alt, Student und verheiratet. Habe bis 09/2007 Bafög bekommen und nun nicht mehr, da meine Leistungen nicht dem entsprechen.
Habe zusammen mit meiner Frau eine Wohnung und habe Wohngeld beantragen.
Hab es zwar für zwei Monate bekommen, also bis 09/2007, nur haben die von mir dann Nachweise über aktuelle Einkünfte verlangt und mir gesagt, dass mir ein Betrag von rund 200€fehlen und ich sgb2 beantragen soll bei der örtlichen Arge.
Also ich verdiene 720€netto im Monat.
Ich bekam eine Frist und beantragte alg2.
Die zuständige Bearbeiterin sagte mir von anfang an, da ich nicht mehr Bafög bekomme, stehe mir alg2 nicht zu, ABER meiner Frau.
Zu meiner Frau muss ich noch hinzufügen, sie hatt bis zum 15.8 als Putzhilfe gearbeitet auf Aushilfsbasis.
Sie ist schwanger und zur Zeit im 8,5 Monat.
Ich habe sie kündigen lassen, da die Arbeit als Putzhilfe nicht gleich einer Bürotätigkeit entspricht.
Wie ihr sicherlich wisst ist dieser Job mittlerweile Acordarbeit.
Hinzu kommt noch, dass sie Reinigungsmittel benutzen muss, die nicht gerade ungefährlich sind.
Ist unser erstes Kind und noch ein JUNGE, möchte also nicht, dass irgendetwas schief geht.
Also aufgrund der Kontoauszüge meiner Frau(3Monatige), hat die Bearbeiterin der Arge gesehen, dass meine Frau noch ca. am 15.09 den 15tägigen Lohn für August bekommen hatte und fragte mich wieso meine Frau gekündigt habe, sie könne doch bis 6wochen vor der Geburt arbeiten.
Ich muss noch hinzufügen, dass der Frauenarzt meiner Frau zu mir sagte, dass es besser wäre wenn sie nicht mehr arbeiten würde.
Ja Dann sagte die Bearbeiterin der Arge zu mir, dass sie die Kündigung haben wolle und ein Schreiben vom Arzt, dass es gut so war, dass meine Frau gekündigt habe, nicht Arbeiten solle und dass es so besser wäre.
Ich habe also den Arzt gefragt, ob ich so etwas bekommen könne.
Der Arzt sagte mir, dass er mir solch ein Schreiben nicht geben kann, da es Rückwirkend wäre.
Nun war ich heute bei der Arge und habe meiner Bearbeiterin dies mitgeteilt.
Sie sagte nur:" ja, dann muss ich sie Kostenersatzpflichtig einstufen"
Auf meine Frage was dies für mich bedeute sagte sie:"ne ich habe jetzt keine Zeit und....bla bla" im Raum war noch ein Antragsteller, der allerdings einen anderen Bearbeiter hatte, der auch da war, allerdings vor der Tür etwas kopieren.
Sie sagte:"ja das kann man jetzt so nicht besprechen, wir wären nicht alleine"
Mir kam es nur ein bisschen komisch, da der andere Antragssteller auf seinen Bearbeiter wartete, während der etwas kopieren war vor der Tür.
Ich habs gesehen, als ich da ankam.


Also meine Fragen wären:

1.Was bedeutet konkret für mich Kostenersatzpflichtig?

2.Was kommt auf mich zu?

3.Wie wäre es, wenn ich mir jetzt ein Schreiben vom Arzt hole, also für meine Schwangere Frau, dass es besser wär wenn sie JETZT nicht mehr arbeiten würde, und mich so absichere?

StephanK
06.11.2007, 13:12
:welcome: Montana85,
es geht hier um § 34 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html) und um Deine Aussage Ich habe sie kündigen lassen, da die Arbeit als Putzhilfe nicht gleich einer Bürotätigkeit entspricht.Die Sachbearbeiterin stuft das offenbar so ein, dass Du die Bedürftigkeit Deiner Frau vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hast und es keinen wichtigen Grund dafür gibt.

Nun ist es so, dass es bei Alg II-Bezug keinen "Schutz" vor einer "minderwertigen" Arbeit gibt, auch nicht vor Akkordarbeit, denn jede gesetzlich zulässige Arbeit ist zumutbar.
Gesundheitliche Probleme wegen der Kombination von Schwangerschaft und Arbeit mit Reinigungschemikalien hätten über die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html) gelöst werden müssen, nicht aber durch eine Kündigung, die sozusagen eine Überreaktion war.

Ich sehe leider nicht, wie Du aus dieser Zwickmühle wieder herauskommen könntest. :cry:

Montana85
06.11.2007, 21:10
Hallo StephanK

Danke für deine Antwort.
Nun frag ich mich, warum die Sachbearbeiterin solche Aussagen in den Raum wirft und bei der Frage um eine Erklärung, mir das nicht erklärt.
Meine Frau hat am 15.08. gekündigt woher sollte ich wissen, dass ich 2monate später sgb2 beantrage.
Ich hätte es bis heute nicht gewusst, wenn die sachbearbeiterin von der Wohngeldstelle mich nicht zur arge geschickt hätte.
Wie gesagt ich musste zur Arge, weil sonst die tante von der Wohngeldstelle meinen Antrag nicht bearbeitet bzw. abgelehnt hätte.
Es gibt ja so ne Regelung für schwangere Frauen, dass sie bis zu 6 wochen vor der Geburt arbeiten könne.
Meine Frau hat noch 7 wochen, macht die Sachbearbeiterin jetzt mir probleme wegen dieser einen Woche oder wie?Was ist wenn das Kind eine Woche früher kommt?

Kein Plan Ich komm selber nicht mehr mit...egal auf jeden Fall Danke nochmal
für deine Antwort.

Gruss
Montana85