Montana85
05.11.2007, 23:17
Hallo zusammen,
bin 22Jahre alt, Student und verheiratet. Habe bis 09/2007 Bafög bekommen und nun nicht mehr, da meine Leistungen nicht dem entsprechen.
Habe zusammen mit meiner Frau eine Wohnung und habe Wohngeld beantragen.
Hab es zwar für zwei Monate bekommen, also bis 09/2007, nur haben die von mir dann Nachweise über aktuelle Einkünfte verlangt und mir gesagt, dass mir ein Betrag von rund 200€fehlen und ich sgb2 beantragen soll bei der örtlichen Arge.
Also ich verdiene 720€netto im Monat.
Ich bekam eine Frist und beantragte alg2.
Die zuständige Bearbeiterin sagte mir von anfang an, da ich nicht mehr Bafög bekomme, stehe mir alg2 nicht zu, ABER meiner Frau.
Zu meiner Frau muss ich noch hinzufügen, sie hatt bis zum 15.8 als Putzhilfe gearbeitet auf Aushilfsbasis.
Sie ist schwanger und zur Zeit im 8,5 Monat.
Ich habe sie kündigen lassen, da die Arbeit als Putzhilfe nicht gleich einer Bürotätigkeit entspricht.
Wie ihr sicherlich wisst ist dieser Job mittlerweile Acordarbeit.
Hinzu kommt noch, dass sie Reinigungsmittel benutzen muss, die nicht gerade ungefährlich sind.
Ist unser erstes Kind und noch ein JUNGE, möchte also nicht, dass irgendetwas schief geht.
Also aufgrund der Kontoauszüge meiner Frau(3Monatige), hat die Bearbeiterin der Arge gesehen, dass meine Frau noch ca. am 15.09 den 15tägigen Lohn für August bekommen hatte und fragte mich wieso meine Frau gekündigt habe, sie könne doch bis 6wochen vor der Geburt arbeiten.
Ich muss noch hinzufügen, dass der Frauenarzt meiner Frau zu mir sagte, dass es besser wäre wenn sie nicht mehr arbeiten würde.
Ja Dann sagte die Bearbeiterin der Arge zu mir, dass sie die Kündigung haben wolle und ein Schreiben vom Arzt, dass es gut so war, dass meine Frau gekündigt habe, nicht Arbeiten solle und dass es so besser wäre.
Ich habe also den Arzt gefragt, ob ich so etwas bekommen könne.
Der Arzt sagte mir, dass er mir solch ein Schreiben nicht geben kann, da es Rückwirkend wäre.
Nun war ich heute bei der Arge und habe meiner Bearbeiterin dies mitgeteilt.
Sie sagte nur:" ja, dann muss ich sie Kostenersatzpflichtig einstufen"
Auf meine Frage was dies für mich bedeute sagte sie:"ne ich habe jetzt keine Zeit und....bla bla" im Raum war noch ein Antragsteller, der allerdings einen anderen Bearbeiter hatte, der auch da war, allerdings vor der Tür etwas kopieren.
Sie sagte:"ja das kann man jetzt so nicht besprechen, wir wären nicht alleine"
Mir kam es nur ein bisschen komisch, da der andere Antragssteller auf seinen Bearbeiter wartete, während der etwas kopieren war vor der Tür.
Ich habs gesehen, als ich da ankam.
Also meine Fragen wären:
1.Was bedeutet konkret für mich Kostenersatzpflichtig?
2.Was kommt auf mich zu?
3.Wie wäre es, wenn ich mir jetzt ein Schreiben vom Arzt hole, also für meine Schwangere Frau, dass es besser wär wenn sie JETZT nicht mehr arbeiten würde, und mich so absichere?
bin 22Jahre alt, Student und verheiratet. Habe bis 09/2007 Bafög bekommen und nun nicht mehr, da meine Leistungen nicht dem entsprechen.
Habe zusammen mit meiner Frau eine Wohnung und habe Wohngeld beantragen.
Hab es zwar für zwei Monate bekommen, also bis 09/2007, nur haben die von mir dann Nachweise über aktuelle Einkünfte verlangt und mir gesagt, dass mir ein Betrag von rund 200€fehlen und ich sgb2 beantragen soll bei der örtlichen Arge.
Also ich verdiene 720€netto im Monat.
Ich bekam eine Frist und beantragte alg2.
Die zuständige Bearbeiterin sagte mir von anfang an, da ich nicht mehr Bafög bekomme, stehe mir alg2 nicht zu, ABER meiner Frau.
Zu meiner Frau muss ich noch hinzufügen, sie hatt bis zum 15.8 als Putzhilfe gearbeitet auf Aushilfsbasis.
Sie ist schwanger und zur Zeit im 8,5 Monat.
Ich habe sie kündigen lassen, da die Arbeit als Putzhilfe nicht gleich einer Bürotätigkeit entspricht.
Wie ihr sicherlich wisst ist dieser Job mittlerweile Acordarbeit.
Hinzu kommt noch, dass sie Reinigungsmittel benutzen muss, die nicht gerade ungefährlich sind.
Ist unser erstes Kind und noch ein JUNGE, möchte also nicht, dass irgendetwas schief geht.
Also aufgrund der Kontoauszüge meiner Frau(3Monatige), hat die Bearbeiterin der Arge gesehen, dass meine Frau noch ca. am 15.09 den 15tägigen Lohn für August bekommen hatte und fragte mich wieso meine Frau gekündigt habe, sie könne doch bis 6wochen vor der Geburt arbeiten.
Ich muss noch hinzufügen, dass der Frauenarzt meiner Frau zu mir sagte, dass es besser wäre wenn sie nicht mehr arbeiten würde.
Ja Dann sagte die Bearbeiterin der Arge zu mir, dass sie die Kündigung haben wolle und ein Schreiben vom Arzt, dass es gut so war, dass meine Frau gekündigt habe, nicht Arbeiten solle und dass es so besser wäre.
Ich habe also den Arzt gefragt, ob ich so etwas bekommen könne.
Der Arzt sagte mir, dass er mir solch ein Schreiben nicht geben kann, da es Rückwirkend wäre.
Nun war ich heute bei der Arge und habe meiner Bearbeiterin dies mitgeteilt.
Sie sagte nur:" ja, dann muss ich sie Kostenersatzpflichtig einstufen"
Auf meine Frage was dies für mich bedeute sagte sie:"ne ich habe jetzt keine Zeit und....bla bla" im Raum war noch ein Antragsteller, der allerdings einen anderen Bearbeiter hatte, der auch da war, allerdings vor der Tür etwas kopieren.
Sie sagte:"ja das kann man jetzt so nicht besprechen, wir wären nicht alleine"
Mir kam es nur ein bisschen komisch, da der andere Antragssteller auf seinen Bearbeiter wartete, während der etwas kopieren war vor der Tür.
Ich habs gesehen, als ich da ankam.
Also meine Fragen wären:
1.Was bedeutet konkret für mich Kostenersatzpflichtig?
2.Was kommt auf mich zu?
3.Wie wäre es, wenn ich mir jetzt ein Schreiben vom Arzt hole, also für meine Schwangere Frau, dass es besser wär wenn sie JETZT nicht mehr arbeiten würde, und mich so absichere?