Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch
bolkowski
24.05.2006, 09:34
Hallo,
ich habe bereits Anfang März einen Antrag auf ALG II gestellt.
Es kam ein ablehnender Bescheid für März ohne Berechnung und Begründung und ich mußte einen Widerspruch einlegen.
Nun heißt es, dass so lange der Widerspruch nicht bearbeitet wird, kann ich mit Alg II für April und Mai nicht rechnen, weil die Akte bei der Widerspruchstelle ist.
Das kann doch nicht sein, dass ein Widerspruch sanktioniert wird, oder?
StephanK
24.05.2006, 11:53
Nein, das ist keine Sanktion für die Einlegung des Widerspruchs (so was gibt es auch nicht). Aber der Widerspruch bewirkt lediglich, dass der ablehnende Bescheid nicht bestandskräftig wird (=endgültig gilt) und noch einmal überprüft wird. So lange über den Widerspruch noch nicht entschieden ist, gilt das, was im Bescheid steht - und das heisst leider: Leistung von 0 €.
Wenn Du noch Rücklagen, also was zum Leben, hast, kannst Du abwarten, bis über den Widerspruch entschieden wurde - und das kann leider dauern...
Wenn Du aber demnächst am Hungertuch nagst, hilft nur der Gang zum Sozialgericht.
Hast Du denn selbst eine Vorstellung, worauf die Ablehnung des Antrages beruhen könnte?
bolkowski
27.05.2006, 11:44
Hast Du denn selbst eine Vorstellung, worauf die Ablehnung des Antrages beruhen könnte?
Ja, ich hätte angeblich zu viel Einkommen im März. (Restalg I + Wohngeld)
Grundsätzlich stimmt das auch. Allerdings lebe ich mit einer Studentin zusammen und wir haben gemeinsames Kind. Aufgrund dessen konnten wir beide Wohngeld beantragen. Somit wurde mir zwar einiges an € bewilligt jedoch tatsächlich bekam ich nicht einmal die Hälfte - Vergleichsberechnung !!!
Diese habe ich auch zusammen mit dem Wohngeldbescheid eingereicht. Es wurde natürlich das berechnet was im Bescheid des Wohnamtes steht.
Die Vergleichsberechnung wurde gar nicht berücksichtigt.
So wie es mir im Amt zu verstehen gegeben wurde scheint es da gängige Praxis zu sein, dass Widersprüche "aufschiebende Wirkung" auf weitere
Berechnungen haben, weil eben die Akte bei der Widerspruchstelle ist.
Ich habe bereits die Horintalberechnung gesehen. Es sind alle Daten
im Rechner, also wozu denn die Akte?
Solche Vorgehensweisen empfinde ich als Sanktion. Was meint Ihr ?
Seebarsch
27.05.2006, 12:21
So wie ich das sehe, war das eine Teilablehnung für den März, so dass ab April Bedürftigkeit besteht und die Leistungen eigentlich hätten gezahlt werden müssen.
Ich vermute mal, dass der zuständige SB einfach gepennt und die Bewilligung ab April übersehen hat.
Die streitbefangene Entscheidung für März kann nicht dazu führen, dass ab April nicht gezahlt wird.
Möglichkeiten:
-- Kontakt mit dem SB oder Vorgesetztem aufnehmen, um den Sachverhalt zu erörtern,
-- Kontakt mit der Widerspruchsstelle aufnehmen
Den Gang zum SG sollte man als letzte Möglichkeit nehmen, da das zeit- und nervenraubend ist.
StephanK
27.05.2006, 12:54
Ich verstehe nicht so ganz, was Du mit der Vergleichsberechnung meinst. Ob es Euch mit Alg I + Wohngeld oder mit Alg I + aufstockendem Alg II besser gehen würde? Jedenfalls gibt es entweder Wohngeld oder Alg II, aber nicht beides nebeneinander, denn Alg II enthält einen Bestandteil für "Kosten der Unterkunft" und schließt deswegen den Bezug von Wohngeld aus. Was für Euch günstiger wäre, rechnet Ihr am besten selbst aus, obwohl diese Aufgabe eigentlich zur gesetzlichen Beratungspflicht sowohl der ARGE als auch des städtischen Amtes für Wohnen und Grundsicherung gehören würde.
Wenn Alg II einschließlich anerkennungsfähiger Kosten der Unterkunft höher läge als Alg I + Wohngeld, könnt Ihr auf die Wohngeldzahlung verzichten - wenn Ihr mit den sonstigen Nachteilen von Alg II leben könnt und wollt.
Ein Widerspruch führt immer dazu, dass die gesamte Entscheidung noch mal durchgesehen wird, nicht nur die vom Widerspruchsführer gerügten Punkte. Deswegen gibt es eine eigene Widerspruchsstelle, der die Akte dann vorgelegt wird - und das führt in der Tat dazu, dass nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch-verwaltungstechnisch eine aufschiebende Wirkung eintritt. Der Alg II-Träger ist aber keineswegs daran gehindert, während des Widerspruchsverfahrens eigene Entscheidungen zu korrigieren, auch solche zu Punkten, die mit dem Widerspruch nicht angegriffen wurden.
Die Frage, wieso die Aktenabgabe zu einem Stillstand führt, obwohl alle Daten im Rechner sind, ist natürlich ebenso berechtigt wie die Frage wäre, warum überhaupt doppelte Aktenführung noch notwendig ist. Dazu könnte nur ein Insider, der die Abläufe innerhalb der ARGE genau kennt, etwas sagen.
Eine Sanktion im eigentlichen Sinne kann ich darin nicht sehen, aber sicherlich könnte man das Verfahren bürgerfreundlicher gestalten und vor allem der Beratungspflicht besser nachkommen.
Seebarsch
27.05.2006, 13:36
Grundsätzlich wird, zumindest in den Agenturen, ein Widerspruch dem Teamleiter vorgelegt, in dem der Vorgang bearbeitet wird.
Ergibt die Prüfung dann, dass der Widerspruch berechtigt ist, wird dem Widerspruch sofort stattgegeben, ohne dass der Fall überhaupt über die Widerspruchsstelle läuft. Das ist eine Eigenprüfung die dem Widersprechenden hilft und auch die Widerspruchsstelle entlastet.
Kann dem Widerspruch nach erster Durchsicht nicht abgeholfen werden, geht der gesamte Leistungsvorgang an die Widerspruchsstelle. Liegt die Widerspruchsstelle nicht im Hause, d.h. in einer anderen Liegenschaft oder Ort, wird eine Restakte mit allen relevanten Vorgängen angelegt und der Hauptvorgang an die Widerspruchsstelle ebenfalls abgegeben.
Mit den Daten im Rechner ist das so eine Sache. Hier werden in der Regel nur bereits ermittelte Werte eingegeben, so dass ohne Akte in der Regel nicht nachzuvollziehen ist, aus welchen Angaben sich die Werte errechnen.
Ich kenne die Kieler Verhältnisse in der ARGE nicht. Sollten jedoch das Sachgebiet und die Widerspruchsstelle in einem Haus sein, dürfte das Besorgen der Akte kurzfristig möglich sein.
Hier hat man wieder mal ein Beispiel für unstrukturiertes Arbeiten, das allen Beteiligten das Leben schwer macht und gerichtliche Aktionen provoziert. Man könnte man sich jede Menge Ärger und Arbeit sparen !
:twisted:
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