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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung des Bescheides - Neue Widerspruchsfrist?


susi-sanne
24.05.2006, 11:07
wir haben heute einen änderungsbescheid bekommen, den ich mir erstmal gründlich durchsehen muss. ich frage mich jedoch, wenn mir an diesem neuen bescheid etwas auffällt, dem ich widersprechen muss, sitzt mein einspruch dann jetzt in einer neuen frist oder gilt die frist des ersten bescheids??

lieben gruss!

StephanK
24.05.2006, 11:18
Der Änderungsbescheid setzt eine neue Widerspruchsfrist in Lauf. Korrekterweise müsste auch eine Rechtsbehelfsbelehrung darin stehen. Du hast also vier Wochen Zeit, Dir zu überlegen, ob Du dagegen Widerspruch erhebst. Der Widerspruch muss sich aber auf Dinge beziehen, die Gegenstand der Änderung waren. Du kannst also nicht jetzt noch mal "alle ollen Kamellen" wieder aufrollen, die Dir vielleicht in dem ursprünglichen Bescheid nicht gefallen haben.