Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugsschwierigkeiten
hasenbaby
24.05.2006, 12:16
Hallo, mich beschäftig mal wider eine Frage oder viel mehr ein Problem.
Ich habe jetzt eine Wohnung gefunden für 4 Personen (83qm und 401Euro Kaltmiete und 1210 Euro Kaution),
da ich ja in der 14 Woche SS bin wollen wir gerne die Wohnung beziehen,
ich habe schon die Kündigung für unsere jetztzige Wohnung eingereicht und von der neuen Wohnung das Angebot zur ARGE gebracht,
meine Sachbearbeiterin sagte das sie für 4 Personen angemessen ist, doch das sie
NUR für 3 Personen zahlen können, da das Baby ja noch nicht da ist,
also wenn wir dann am 01.09 da Einziehen,
müssen wir für gut 2-3 Monate einen Anteil selber bezahlen.
Nu zu meiner frage, ist das so auch richtig? Ich habe mal gehört, das wenn man SS ist das einem eine größere
Wohnung zusteht und das sie dann für 4 Personen auch die Wohnung übernehmen müssen?!
Dann zur Kaution, übernehmen sie das auch, wie ist das mit der Rückzahlung?
Kann man Umzugskosten auch Beantragen?
Den mit dickem Bauch kann ich die Möbel nicht beweltigen und Freunde die Helfen haben wir hier leider nicht.
Vielen lieben Dank.
StephanK
24.05.2006, 13:14
Hmmm.... da steht jetzt sozusagen eine Logik gegen die andere:
- Für Dich/Euch ist es logisch, dass man mit einem Neugeborenen besser nicht umzieht. Das Baby hatte dann ja gerade schon seinen ganz persönlichen Umzugsstress "in's Licht der Welt", und die Eltern sind durch ein Neugeborenes stark beansprucht.
- Für die ARGE ist es logisch, dass die zulässige Wohnungsgröße sich nach der Zahl der schon vorhandenen Personen bemisst und noch Ungeborene nicht zählen.
Wenn die ARGE will, kann sie einen Ausweg finden, und zwar einen ganz legalen. Vielleicht müsst Ihr sie nur darauf bringen.
Es gibt nämlich allgemeine Vorschriften im SGB II, die für alle Leistungen, also auch für die "Kosten der Unterkunft" gelten. Diese allgemeinen Vorschriften stehen im § 1, und in dessen Absatz 1, Satz 4 heisst es Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass (...)
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen (...), berücksichtigt werdenNachwuchs zu kriegen ist aber ganz arg "familienspezifisch" und das ganze ist nicht so "lulli", wie es sich vielleicht liest: sind ... auszurichten ... berücksichtigt werden bedeutet in Alltagssprache: Man darf nicht darüber hinweggehen, sondern muss sich darauf einstellen. Und das ist Gesetz und steht deswegen im Rang weit oberhalb einer städtischen Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft.
Mit dieser Begründung kann die ARGE die Notwendigkeit eines Umzugs problemlos anerkennen, und ich denke, Ihr solltet ihr das mal unter die Nase reiben und dabei deutlich machen, dass Ihr den Umzug ja zeitlich schon so vorgesehen habt, dass der Zeitraum, innerhalb dessen die neue Wohnung "zu groß" wäre, nicht gar zu lang ausfällt. (Wenn Ihr jetzt schon umziehen wolltet, sähe ich das auch als problematisch an.) Außerdem steht Euch aus finanziellen Gründen sowieso nur ein kleiner Ausschnitt des gesamten Wohnungsmarktes offen, so dass es sehr schwierig werden könnte, wenn Ihr darauf spekulieren würdet, noch abzuwarten und das dann zeitlich "punktgenau" hinzukriegen. Abgesehen davon kommen bekanntlich nicht ganz wenige Kinder früher zur Welt als erwartet.
Kaution und Umzugskosten gibt es, wenn die Notwendigkeit des Umzuges anerkannt ist. Allerdings bezahlen die meisten Städte nur einen Leih-LKW; für alles andere seit Ihr auf Euch selbst angewiesen. Kaution gibt es als Darlehen, d.h. bei Auszug muss sie an die ARGE zurückgegeben werden.
hasenbaby
27.05.2006, 20:12
Hallo, ja leider müssen wir unsere Kündigung zurückziehen, haben heute Bescheit bekommen.
Sie lehnen die Umzugskosten ab und auch die Kaution, da es wohl viele Wohnungen gibt wo man keine Kaution zahlen muss, so ihr satz :x .
Dann übernehmen sie nur für 3 Personen die Kosten für die Wohnung, aber ohne die heitzkosten zu übernehmen.
Und sollten Nachzhlungen volgen,
werden die auch nicht Übernommen, weder noch irgend etwas ...
Nun ja, also werden wir gezwungen sein auf 65qm mit 4 Personen zu Leben.
Trotz danke für die Antwort
Die Ägypter
27.05.2006, 20:33
Hallo, ja leider müssen wir unsere Kündigung zurückziehen, haben heute Bescheit bekommen.
Sie lehnen die Umzugskosten ab und auch die Kaution, da es wohl viele Wohnungen gibt wo man keine Kaution zahlen muss, so ihr satz :x .
Ach ja... dann sollen sie euch eine solche Wohnung nachweisen, denn nach meiner Information ist eine Wohnung ohne Kaution bzw. ohne Genossenschaftsanteile so gut wie gar nicht zu bekommen... die Tatsache, dass ALG II bezogen wird und (laute) Kinder mit in die Wohnung ziehen, erleichtert die Wohnungssuche auch nicht gerade...
Alternative - die ArGe soll das Kautionssisiko mit dem Vermieter direkt klären = für etwaige Ansprüche seitens Vermieter aufkommen, also eine Art Bürgschaft übernehmen...
Die Frage ist auch, lässt sich eure Kündigung überhaupt zurückziehen???
Dann übernehmen sie nur für 3 Personen die Kosten für die Wohnung, aber ohne die heitzkosten zu übernehmen. Und sollten Nachzhlungen volgen, werden die auch nicht Übernommen, weder noch irgend etwas ...
Nun ja, also werden wir gezwungen sein auf 65qm mit 4 Personen zu Leben.
Trotz danke für die Antwort.
Was für 4 Personen seid ihr denn - nur du und die Kinder?
Was den Umzug angeht, solltest du vielleicht mal das Mutterschutzgesetz auf den Schreibtisch der SB legen - du darfst bestimmte Dinge nämlich nicht mehr tun - u.a. schwer heben.... dann möchten sie dir bitte auch die 100 Umzugskartons stellen, damit du sie so packen kannst, das du sie noch heben darfst...
An deiner Stelle würde ich nicht so schnell aufgeben!
hasenbaby
27.05.2006, 21:21
Die Frage ist auch, lässt sich eure Kündigung überhaupt zurückziehen???
Nun ja das ist eine sehr gute Frage, habe meine Vermieterrin ja noch nicht ans Tel. bekommen. Und wenn sie nicht drauf eingeht, sehen wir echt dumm aus ... :cry:
Was für 4 Personen seid ihr denn - nur du und die Kinder?
Wie sind 2 Erwachsende und noch 1 Kind, das 2 kommt ja im Nov.
An deiner Stelle würde ich nicht so schnell aufgeben!
Aufgeben ist gut, wenn man nicht so recht weiß, wie man was machen kann und ob man damit auch durch kommt, ist das schlecht, ich habe so schon kein Bock mehr ... Und dann mit der Kaution, ob sie sich daraf einlassen, ist fraglich, sie haben es ja von vorne rein gleich abgelehnt ... ohne das wir was gefragt haben ...[/b]
Die Ägypter
27.05.2006, 21:35
Wir sind 2 Erwachsende und noch 1 Kind, das 2 kommt ja im Nov.
Ja gut - dann fällt die Mutterschutzoption raus - du hast ja jemanden der dich unterstützt (Schränke ab- und aufbauen und schleppen)!
Habt ihr denn die Bestätigung der ArGe, dass sie euren Umzug für notwendig halten und zwar schriftlich und vor eurer Kündigung des jetzt noch bestehenden Mietverhältnisses?
Wie lange läuft das Mietverhältnis noch?
hasenbaby
27.05.2006, 21:59
Na gut - dann fällt die Mutterschutzoption raus - du hast ja jemanden der dich unterstützt (Schränke ab- und aufbauen und schleppen)!
Habt ihr denn die Bestätigung der ArGe, dass sie euren Umzug für notwendig halten und zwar schriftlich und vor eurer Kündigung des jetzt noch bestehenden Mietverhältnisses?
Wie lange läuft das Mietverhältnis noch?
Hallo, also das haben sie geschrieben, als ich den Antrag auf Umstandsbekleidung und drum gebeten habe wegen dem Umziehen : Vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages reichen Sie bitte zwegs Zustimmung ein Wohnungsangebot bzw. beiliegende vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung ein.
Bis zur Geburt ihres 2 Kindes können uns uns nur die angemessenden Unterkunftskosten für 3 Personen ubernommen werden.
Und o haben sie uns ein Schein bei gelegt , den der neue Vermieter ausfülen soll ...
Unser Mietvertrag läuft am 1.9.06 aus ...
Zum Schränke auf und abbauen, hmm ja so gesehn schon, aber die ARGE "Weiß" das mein Mann einen Bandscheibenvorfall hatte und nur 10 Kilo heben darf ... das vereinfacht das alles nicht gerade.
Und dann noch der Satz: Sehr geehrte Danmen und Herren, die Kosten der Unterkunft für die Wohnung in *** können während der Leistungsbezuges nach dem SGB2 in voller Höhe von *** Euro (Grundmiete zuzüglich Nebenkosten OHNE Heizung) bei der Bedarfsgemeinschaft Ab dem Geburtstag ihres zweiten Kindes berücksichtigt werden.
Sollten Sie vor dem Entbindungstag einen Umzug wünschen, werden ich dies zwar akzeptieren, jedoch nur die angemessenen Unterkunftskosten für 3 Personen übernehmen.
Die Angemessenheit der Höchstmietbeträge nach SGB2 entnehmen sie bitte aus der Ausfertigung des Merkblattes der Höchstmietbeiträge bei der Arbeitsgemeinschaft für SGB2 im Landkreis ****, von dem sie mir bitte *bla bla bla *.
Eine Kaution kann von uns nicht übernommen werden. Diesbezüglich sollten sie mit der Kreis **** wegen einer Ratenzahlung in Verbindung setzen.
Auch die Gewärleistung einer Beihilfe für Umzugs- und Renovierungskosten ist in diesem Fall nicht möglich.
Eine Mietkaution wird lediglich dann gewärt, wenn nachweislich kein geeigneter Kautionfreuer Wohnraum zur verfühgung steht: den entsprechenden Nachweis hätten Sie zu erbringen ...!
Ja und das habe ich gemacht, ich habe vorher gesagt warum ich Umziehen will oder ehr möchte, man das kann doch nicht so schwer sein alles ...
Ich werde schon sehen, mehr als warten und erst DANN meine Koffer packen wenn das Kind da ist, ehr geht da nichts!!! :x
Die Ägypter
27.05.2006, 22:20
Hallo, also das haben sie geschrieben, als ich den Antrag auf Umstandsbekleidung und drum gebeten habe wegen dem Umziehen : Vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages reichen Sie bitte zwegs Zustimmung ein Wohnungsangebot bzw. beiliegende vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung ein.
Das ist ein zusätzlicher Weg - die Vorlage des nicht unterschriebenen, neuen Mietvertrages bzw. einer Mietbescheinigung durch pot. Vermieter dient nur der Klärung ob die neue Miete angemessen ist. Das was ich meine, ist die explizite Zustimmung der ArGe, dass ein Umzug überhaupt für notwendig erachtet wird. Liegt euch so etwas schriftlich vor?
Bzw. kannst du nachweisen, schriftlich derartige grundsätzliche Umzugszustimmung beantragt zu haben? = Falls ja, anschreiben und grundsätzlichen Bescheid über deinen Antrag anfordern, damit du überhaupt eine Rechtsgrundlage erhältst.
Bis zur Geburt ihres 2 Kindes können uns uns nur die angemessenden Unterkunftskosten für 3 Personen ubernommen werden.
Und o haben sie uns ein Schein bei gelegt , den der neue Vermieter ausfülen soll ...
Das leuchtet mir ja noch ein - wobei ich einen Umzug mit allem Drum und Dran ab dem 7. Monat nicht mehr für zumutbar halte - aber das ist meine Meinung.... Gibt es aus deiner ersten Schwangerschaft irgendwelche Erfahrungswerte, die du heranziehen könntest = besondere Beschwerden, Gestose ähnliches? Risikoschwangerschaft =?
Unser Mietvertrag läuft am 1.9.06 aus ...
Bist du so lieb und beantwortest du mir meine Frage aus meinem letzten Beitrag = Kündigung der jetzt bewohnten WhG nach welchen konkret nachweisbaren Schritten gegenüber ArGe = welche Zusagen liegen euch konkret schriftlich vor?
Zum Schränke auf und abbauen, hmm ja so gesehn schon, aber die ARGE "Weiß" das mein Mann einen Bandscheibenvorfall hatte und nur 10 Kilo heben darf ... das vereinfacht das alles nicht gerade.
= Widerspruch gegen Bescheid einlegen und genau damit begründen!
Und dann noch der Satz: Sehr geehrte Danmen und Herren, die Kosten der Unterkunft für die Wohnung in *** können während der Leistungsbezuges nach dem SGB2 in voller Höhe von *** Euro (Grundmiete zuzüglich Nebenkosten OHNE Heizung) bei der Bedarfsgemeinschaft Ab dem Geburtstag ihres zweiten Kindes berücksichtigt werden.
Hier stolpere ich über die Aussage: ohne Heizung = Widerspruch einlegen und genaue Begründung fordern = denn die Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft - im Übrigen... mal ein nettes Argument... du trägst Leben in dir - ein Abbruch z.B. ist nach dem 3. Monat nicht mehr zulässig, also besteht das Leben exakt ab diesem Datum... und auch als Schwangere hast du Anspruch auf eine warme Wohnung und ab Okt. kann es schon empfindlich kalt werden...
Sollten Sie vor dem Entbindungstag einen Umzug wünschen, werden ich dies zwar akzeptieren, jedoch nur die angemessenen Unterkunftskosten für 3 Personen übernehmen.
Du kannst nicht mit Säugling und bandscheibenschwachen Mann umziehen! Holt euch Atteste von euren Ärzten und reicht die mit dem Widerspruch ein!
Die Angemessenheit der Höchstmietbeträge nach SGB2 entnehmen sie bitte aus der Ausfertigung des Merkblattes der Höchstmietbeiträge bei der Arbeitsgemeinschaft für SGB2 im Landkreis ****, von dem sie mir bitte *bla bla bla *.
=???
Eine Kaution kann von uns nicht übernommen werden. Diesbezüglich sollten sie mit der Kreis **** wegen einer Ratenzahlung in Verbindung setzen.
= Widerspruch ... gehört zu den Wohnungsbeschaffungskosten - und deswegen auch meine penetrante Nachfrage - ob irgendwo schriftlich hervorgeht, dass deine ArGe/SB den Umzug für notwendig ansieht.
Bekommt ihr aus eurer jetzigen WhG eine Kaution raus?
Auch die Gewärleistung einer Beihilfe für Umzugs- und Renovierungskosten ist in diesem Fall nicht möglich.
Ebenfalls Widerspruch... Davon abgesehen, dass es nicht mal begründet wird und daran schon erkennbar ist, dass Ermessen nicht pflichtgemäß angewandt wurde - ist es einfach nur pauschal abgelehnt... Sie akzeptieren die Miete mit dem Tag der Geburt eures Kindes - sie akzeptieren nicht die Notwendigkeit des Umzuges vor der Geburt und wie ihr umziehen sollt, geht daraus ebenfalls nicht hervor.
Eine Mietkaution wird lediglich dann gewärt, wenn nachweislich kein geeigneter Kautionfreuer Wohnraum zur verfühgung steht: den entsprechenden Nachweis hätten Sie zu erbringen ...!
Nett... wurdet ihr darauf schon bei eurer Antragstellung hinsichtlich Umzug aufmerksam gemacht? (Sofern expliziter Antrag existiert =?)
Ja und das habe ich gemacht, ich habe vorher gesagt warum ich Umziehen will oder ehr möchte, man das kann doch nicht so schwer sein alles ...
Gesagt oder geschrieben???????
hasenbaby
27.05.2006, 22:41
Das leuchtet mir ja noch ein - wobei ich einen Umzug mit allem Drum und Dran ab dem 7. Monat nicht mehr für zumutbar halte - aber das ist meine Meinung.... Gibt es aus deiner ersten Schwangerschaft irgendwelche Erfahrungswerte, die du heranziehen könntest = besondere Beschwerden, Gestose ähnliches? Risikoschwangerschaft =?
Ja, aber ich weiß nicht ob das zieht, ich hatte starkes Wasser, so das ich fast nicht mehr Laufen konnte und kaum noch Luft bekommen, weiß .. kann man sich schwer vorstellen. :oops: .
Bist du so lieb und beantwortest du mir meine Frage aus meinem letzten Beitrag = Kündigung der jetzt bewohnten WhG nach welchen konkret nachweisbaren Schritten gegenüber ArGe = welche Zusagen liegen euch konkret schriftlich vor?
Nur das was ich jetzt von den Briefen abschreiben konnte, mehr habe ich nicht.
Zitat:
Zum Schränke auf und abbauen, hmm ja so gesehn schon, aber die ARGE "Weiß" das mein Mann einen Bandscheibenvorfall hatte und nur 10 Kilo heben darf ... das vereinfacht das alles nicht gerade.
= Widerspruch gegen Bescheid einlegen und genau damit begründen!
Das ist kein problem, das geht ganz schnell, ist ja Bekannt beim Doc und auch in Behandlung.
Hier stolpere ich über die Aussage: ohne Heizung = Widerspruch einlegen und genaue Begründung fordern = denn die Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft - im Übrigen... mal ein nettes Argument... du trägst Leben in dir - ein Abbruch z.B. ist nach dem 3. Monat nicht mehr zulässig, also besteht das Leben exakt ab diesem Datum... und auch als Schwangere hast du Anspruch auf eine warme Wohnung und ab Okt. kann es schon empfindlich kalt werden...
Das werde ich auch machen, habe ja schon 1 Kind das es warm haben muss.
Die Angemessenheit der Höchstmietbeträge nach SGB2 entnehmen sie bitte aus der Ausfertigung des Merkblattes der Höchstmietbeiträge bei der Arbeitsgemeinschaft für SGB2 im Landkreis ****, von dem sie mir bitte *bla bla bla *.
Da habe ich eine Liste bekommen, in wie fern die Miete und die qm sein dürfen und das soll ich Unterschreiben und wider zurückschicken, so das ich das anerknne.
Nett... wurdet ihr darauf schon bei eurer Antragstellung hinsichtlich Umzug aufmerksam gemacht? (Sofern expliziter Antrag existiert =?)
Nein das wurden wir nicht!!! Davon war auch nicht die Rede und ich habe auch kinen Antrag gestellt auf Kaution. Wollte ich ja erst danach machen.
Zitat:
Ja und das habe ich gemacht, ich habe vorher gesagt warum ich Umziehen will oder ehr möchte, man das kann doch nicht so schwer sein alles ...
Gesagt oder geschrieben???????
Das habe ich beim ersten Antrag als ich die Bekleidung beantragt habe mit angegeben und das liegt auch vor warum ich gerne ehr hier raus will.
StephanK
27.05.2006, 22:46
Nicht unterkriegen lassen! :-)
Also wenigstens haben sie ja so viel Einsehen, dass man nicht am Tag nach der Geburt umziehen kann - das ist wenigstens schon mal was. Die Zeit, in der nur so viel Miete übernommen wird, wie für einen drei-Personen-Haushalt als angemessen gilt, werdet Ihr überbrücken können, denn sie wird ja nicht lang sein.
Dass sie sich aber um die Kaution und die Umzugskosten drücken wollen ist nicht in Ordnung, denn Euer Umzug ist notwendig. "Notwendig" ist hier das Schlüsselwort, denn die Anerkennung des Umzugs als notwendig ist Voraussetzung dafür, dass Umzugskosten und Kaution bezahlt werden. (Diese Anforderungen sind etwas strenger als die an die Kostenzusage für die Miete in der neuen Wohnung, denn dafür muss der Umzug nur erforderlich sein.)
Ihr solltet die ARGE also darauf festnageln, dass der Umzug notwendig ist. Ich weiss nicht, wie groß bzw. klein Eure bisherige Wohnung ist, aber darin dürfte ja das wichtigste Argument liegen, und daran gibt es eigentlich auch nicht viel herumzudeuteln.
Den Nachweis, dass eine Wohnung ohne Kautionsverpflichtung kaum zu finden ist, kann man kaum erbringen. Aber gebt dem Amt was zum Abheften, streicht in ein zwei Wochenendausgaben der Zeitung die Wohnungsanzeigen mit Kautionsforderungen an; es wird wenig andere geben. Das sollte hoffentlich beeindruckend genug sein.
Über den Bandscheibenvorfall Deines Mannes wird es ohnehin Unterlagen geben, oder Ihr lasst eben ausdrücklich vom Arzt attestieren, dass schwer heben nicht geht. Dies und Dein wachsender Bauch sollte bei ein wenig Menschenverstand behördlicherseits genug sein, um zu begründen, dass Ihr den Umzug nicht komplett im selfmade-Verfahren durchziehen könnt.
Wenn die ARGE sich in Sachen Kaution und Umzugskosten hartnäckig zeigt, erinnert sie daran, dass Ihr die Voraussetzungen dafür nachgewiesen habt, dass diese Kosten übernommen werden sollen und es dann Sache der ARGE ist, darzutun, was an Eurem Fall so außergewöhnlich ist, dass sie von dieser Vorschrift ausnahmsweise abweichen will. Im Sprachgebrauch des Gesetzes ist "sollen" nämlich verbindlicher als im Alltagssprachgebrauch - es bedeutet müssen, außer im Ausnahmefall.
Die Ägypter
27.05.2006, 22:49
@hasenbaby,
Die Angemessenheit der Höchstmietbeträge nach SGB2 entnehmen sie bitte aus der Ausfertigung des Merkblattes der Höchstmietbeiträge bei der Arbeitsgemeinschaft für SGB2 im Landkreis ****, von dem sie mir bitte *bla bla bla *.
Da habe ich eine Liste bekommen, in wie fern die Miete und die qm sein dürfen und das soll ich Unterschreiben und wider zurückschicken, so das ich das anerknne.
Kannst du uns das irgendwie zur Verfügung stellen - bzw. was geht daraus hervor - hast du es schon unterschrieben und zurückgesandt =?
Falls du das überhaupt tun willst - ziehe dir auf jeden Fall eine Kopie!
PS. wenn ich dir helfen soll, brauche ich klarere Angaben = hast du schriftliche oder mündliche Anträge gestellt - hast du Empfangsnachweise über deine Anträge...
Hallo hasenbaby,
unabhängig von unserem Forum würde ich Dir raten am Montag direkt Kontakt mit der Sozialhilfegruppe Aktion Brückenbau (Lange Straße 33, Tel.: 125136) aufzunehmen. Die kennen die Pappenheimer der ARGE Braunschweig sicherlich.
Ich wünsche Euch Dreien (bald Vieren) alles Gute
Betroffener
27.05.2006, 22:59
Die Angemessenheit der Höchstmietbeträge nach SGB2 entnehmen sie bitte aus der Ausfertigung des Merkblattes der Höchstmietbeiträge bei der Arbeitsgemeinschaft für SGB2 im Landkreis ****, von dem sie mir bitte *bla bla bla *.
Diese Passage ist ja nun echt der Hammer, um Leute ins Unrecht zu setzen.
Wer sowas unterschreibt, muss schon an einen gutwilligen Richter kommen, der ihn aus dieser Vereinbarung wieder rauslässt.
Wahrscheinlich gibt es wie meist keinen Mietspiegel oder dieser wird gesetzeswidrig nicht benutzt, dafür aber gerne die linke Spalte der Wohngeldtabelle.
Ich denke - das ist so langsam ein Fall für eine Einstweilige Anordnung vor dem zuständigen Sozialgericht, wenn sich da nicht schleunigst was bewegt.
hasenbaby
27.05.2006, 23:06
Kannst du uns das irgendwie zur Verfügung stellen - bzw. was geht daraus hervor - hast du es schon unterschrieben und zurückgesandt =?
Falls du das überhaupt tun willst - ziehe dir auf jeden Fall eine Kopie!
PS. wenn ich dir helfen soll, brauche ich klarere Angaben = hast du schriftliche oder mündliche Anträge gestellt - hast du Empfangsnachweise über deine Anträge...
Na klar kann ich euch das zu verfügung stellen, ich habe aber kein Gerät wo ich das Einscennen kann, müsste ich alles Abtippen, oder einem die Kopie zusenden, sind die Mietpreise die es bei uns so gibt pro Person.
Ich habe einen Schrieftlichen Antrag auf Umstandsmode gestellt mit der bitte es auch zu gewehrleisten das wir Umziehen dürfen. Mit der Antwort das sie die Bekleidung genehmigen und den satz und das Formula (:Vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages reichen Sie bitte zwegs Zustimmung ein Wohnungsangebot bzw. beiliegende vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung ein.
Bis zur Geburt ihres 2 Kindes können uns uns nur die angemessenden Unterkunftskosten für 3 Personen ubernommen werden. ) mehr habe ich nicht bekommen.Nur das sie auch am Tel gesagt hat, das sie es jetzt auch verstehen würde und es auch genehmigt aber nicht für 4P.
Dann habe ich vor gut 1 Woche das Angebot von der KWG an die Arge geschickt , aber habe vorher noch mal Angerufen, ob ich das zuschicken soll oder gelich vorbei kommen soll, da hat die gute Dame gesagt (Sacharbeiterin) das die Angemessen ist, aber nur für 4P und sie würde uns dann ausrechnen was wir noch extra zahlen müssen bis das Baby da ist.
Und darauf hin, heute der lange Brief mit Kaution und CO.
Mehr habe ich leider nicht in der Tasche. Den Antrag den ich gestellt habe, den haben sie (ARGE).
hasenbaby
27.05.2006, 23:09
Hallo hasenbaby,
unabhängig von unserem Forum würde ich Dir raten am Montag direkt Kontakt mit der Sozialhilfegruppe Aktion Brückenbau (Lange Straße 33, Tel.: 125136) aufzunehmen. Die kennen die Pappenheimer der ARGE Braunschweig sicherlich.
Ich wünsche Euch Dreien (bald Vieren) alles Gute
Danke, das werde ich mal machen. ist das auch in Braunschweig? Weil keine Vorwahl davor steht!
LG
Die Ägypter
27.05.2006, 23:24
Mehr habe ich leider nicht in der Tasche. Den Antrag den ich gestellt habe, den haben sie (ARGE).
Gut... du hast also in dem schriftlichen Bescheid zur Bewilligung von Umstandsbekleidung eine Art Zusage, dass der Umzug "hingenommen" wird...
Jetzt musst du versuchen, dass aus dieser Hinnahme eine Notwendigkeit wird - über einen schriftlichen Antrag (lass den Widerspruch zunächst einmal weg = du hast auch 4 Wochen nach Zugang des jetzt ergangenen Bescheides Zeit für einen Widerspruch!)
In diesem schriftlichen Antrag erklärst du alles was drum und dranhängt... einschließlich Atteste, deren mündliche Aussagen/Aussagen Telefon, über die du dir hoffentlich Notizen angefertigt hast. Schicke keine Originale mit - zieh dir von allem vorsorglich zusätzliche Kopien - auch von deinem jetzigen Antrag selbst und sende es mit der Post und zwar per Einschreiben/Rückschein.
-Antrag auf Erteilung einer Notwendigkeit des Umzuges-
Begründung: Wohnung mit 65 m² viel zu klein! Umzug nicht möglich kurz nach der Geburt - Wohnungssuche nach frischer Niederkunft nicht zumutbar, schon gar nicht mit zu stillendem Kind mitten im Winter, Mietvertrag aufgrund Aussagen SB bereits gekündigt, Aussicht andere Wohnung zu finden mit demnächst 2 Kindern nahezu unmöglich - schon gar nicht ohne Kaution und ggf. doppelte Mieten... Umzug in Eigenregie aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich... etc. pp.
Ganz wichtig - lasse dich nicht auf irgendwelche Eigenanteile aus Regelsatz ein - das ALG II/Regelsatz ist nicht auf Eigenanteil KdU ausgelegt - sobald ihr anfangt Eigenanteile aus dem Regelsatz zu tragen, zieht ihr eure eigene Hilfebedürftigkeit in Zweifel - und das macht sich vor einem Sozialgericht z.B. ganz schlecht als Argumentationsbasis - auch in der Zukunft.
hasenbaby
27.05.2006, 23:33
:cry: Vielen lieben dank, ich setze mich morgen gleich dran und werde das alles in angriff nehmen und zu Not werde ich auch die Tel. anrfen und auch da mir noch Hilfe in sache Vormolierungen holen, da bin ich eh kein so großes As drinne.
Dann wollen wir mal hoffen das wir auch damit durchkommen und zum 1.9 da rein können , von der KWG haben wir ja schon das OK, nur die ARGE macht da nicht mit :x .
Na dann, Daumen drücken, ich denke das lohnt sich auf alle fälle.
Lieben dank noch mal, ihr seit einfach toll.
LG
Servus Hasenbaby!
Ich glaube die Adresse die Effge meinte findest unter
Brückenbau (http://www.aktionbrueckenbau.de/kontakt.html)
Viel Glück :-)
hasenbaby
27.05.2006, 23:53
Servus Hasenbaby!
Ich glaube die Adresse die Effge meinte findest unter
Brückenbau (http://www.aktionbrueckenbau.de/kontakt.html)
Viel Glück :-)
:D Danke dir!
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