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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Urlaubs"-Gewährung durch die AfA vor Selbstständigkeit


dergruender
07.11.2007, 02:01
Hallo Zusammen,

ich habe einen Antrag auf Gründungszuschuß beantragt und werde die selbstständige Tätigkeit ab 01.01.2008 aufnehmen.
Da zwischen der hoffentlich bald erfolgenden Genehmigung des Gründungszuschusses wohl noch einige Wochen übrig bleiben werden, und ich in 2007 noch keinen Tag "Urlaub" hatte, würde ich mich gerne 3 Wochen "nicht ortsnah" abmelden, dem der Berater ja eigentlich zustimmen muss.

Fragen :

Wenn ich diesen Antrag für die letzten 3 Wochen des Jahres stelle, besteht dann ein Rechtsanspruch darauf, da es sonst ja keine weitere Möglichkeit mehr gibt diesen "Urlaub" zu nehmen, d.h. dass der Berater somit eigentlich nicht ablehnen kann ?

Könnte mir die AfA eventuell unterstellen (was so schon angedeutet wurde), ich würde in diesen 3 Wochen (also faktisch u.a. über die Weihnachtsfeiertage) meine selbstständige Tätigkeit schon ausführen und somit dann schon meine Arbeitslosigekeit beenden ?


Vorab vielen Dank,
Gruß Alex

fragi
07.11.2007, 07:57
Hallo der_gründer,

da die Frage nicht unbedingt was mit der selbstständigkeit zutun hat, kann ich dazu auch was sagen...

Es ist so, dass es keinen "urlaubsanspruch" gibt. Es gibt dagegen nur die möglichkeit sich insg. 3 Wochen im Jahr "ortsfern" aufzuhalten.
Dafür gibt es bestimmte vorraussetzungen:
Die
Zustimmung darf jeweils nur erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht
beeinträchtigt wird.


Da du ja am 01.01 "eingeglidert" wirst, sozusagen durch die selbstständigkeit, sehe ich keinerlei Problem dabei, die ABwesenheit genehmigt zu bekommen.

Am Besten mit einem formlosen Antrag die ortsabwesenheit beim Vermittler beantragen.

dergruender
07.11.2007, 08:23
Hallo "Fragi",

danke für Deine Antwort - so in der Art habe ich das auch gesehen, d.h. ich werde das auch so beantragen - gibt es denn eine Frist in der dieser vor Antritt "Urlaub" beantragt werden muß, bzw. noch nicht beantragt / genehmigt werden darf, d.h. wenn ich jetzt schon einen Antrag für Dezember stellen würde ?

Gruß Alex

fragi
07.11.2007, 08:26
gibt es denn eine Frist in der dieser vor Antritt "Urlaub" beantragt werden muß, bzw. noch nicht beantragt / genehmigt werden darf, d.h. wenn ich jetzt schon einen Antrag für Dezember stellen würde ?

Es soll normal "zeitnah" erfolgen, um auszuschließen, dass ev. noch etwas dazwischen kommt. Ich denke aber wenn in nächster zeit die bestätigung des Gründungszuschusses kommt, kannst du damit auch die abwesenheit beantragen. Dann sollte es ja keine Trainingsmaßnahmen oder dergleichen mehr geben.

dergruender
07.11.2007, 08:33
o.k. und danke - warte also die hoffentlich bald eintreffende Genehmigung ab und stelle dann den "Urlaubs"-Antrag.

Alex