dergruender
07.11.2007, 02:01
Hallo Zusammen,
ich habe einen Antrag auf Gründungszuschuß beantragt und werde die selbstständige Tätigkeit ab 01.01.2008 aufnehmen.
Da zwischen der hoffentlich bald erfolgenden Genehmigung des Gründungszuschusses wohl noch einige Wochen übrig bleiben werden, und ich in 2007 noch keinen Tag "Urlaub" hatte, würde ich mich gerne 3 Wochen "nicht ortsnah" abmelden, dem der Berater ja eigentlich zustimmen muss.
Fragen :
Wenn ich diesen Antrag für die letzten 3 Wochen des Jahres stelle, besteht dann ein Rechtsanspruch darauf, da es sonst ja keine weitere Möglichkeit mehr gibt diesen "Urlaub" zu nehmen, d.h. dass der Berater somit eigentlich nicht ablehnen kann ?
Könnte mir die AfA eventuell unterstellen (was so schon angedeutet wurde), ich würde in diesen 3 Wochen (also faktisch u.a. über die Weihnachtsfeiertage) meine selbstständige Tätigkeit schon ausführen und somit dann schon meine Arbeitslosigekeit beenden ?
Vorab vielen Dank,
Gruß Alex
ich habe einen Antrag auf Gründungszuschuß beantragt und werde die selbstständige Tätigkeit ab 01.01.2008 aufnehmen.
Da zwischen der hoffentlich bald erfolgenden Genehmigung des Gründungszuschusses wohl noch einige Wochen übrig bleiben werden, und ich in 2007 noch keinen Tag "Urlaub" hatte, würde ich mich gerne 3 Wochen "nicht ortsnah" abmelden, dem der Berater ja eigentlich zustimmen muss.
Fragen :
Wenn ich diesen Antrag für die letzten 3 Wochen des Jahres stelle, besteht dann ein Rechtsanspruch darauf, da es sonst ja keine weitere Möglichkeit mehr gibt diesen "Urlaub" zu nehmen, d.h. dass der Berater somit eigentlich nicht ablehnen kann ?
Könnte mir die AfA eventuell unterstellen (was so schon angedeutet wurde), ich würde in diesen 3 Wochen (also faktisch u.a. über die Weihnachtsfeiertage) meine selbstständige Tätigkeit schon ausführen und somit dann schon meine Arbeitslosigekeit beenden ?
Vorab vielen Dank,
Gruß Alex