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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigenbemühungen?


Mauerblümchen72
07.11.2007, 14:48
Hallo,

bin zum ersten Mal arbeitslos (habe in der Elternzeit gekündigt, weil mein Mann in einem anderen Bundesland sich selbstständig gemacht hat).

Werde nächste Woche meinen ALG I-Antrag beim AA abgeben. Unser Sohn ist 14 Monate alt; eine Tagesmutter habe ich zwar für ihn gefunden,
aber ich gebe ihn ungern 45+ Stunden/Wo. ab, auch wenn ich Vollzeit arbeiten müsste.

Weil dies aber erforderlich ist, fing ich vor 2 Monaten an, mich zu bewerben, leider bisher ohne Erfolg.
Der Eingang der meisten Bewerbungen wurden nicht einmal bestätigt, ich wurde bisher zu nur 2 Vorstellungsgespräche eingeladen.
Bei der einen Firma hieß es, ich sei zu teuer (bin von einer Großstadt in die Provinz gezogen, hier bat man mich weniger als 50% meines letzten Gehalts an),
bei der anderen war es nur auf Honorarbasis und auch das weniger als das, was ich früher verdiente.

Ich vermute auch sehr stark, dass unser Baby auch eine große Rolle spielt, dass ich keine Angebote erhalte.
(Bin 35, könnte ja theoretisch "gleich wieder schwanger werden"...)

Meine Frage:
Wie bewertet es das AA, "wie sehr" ich mich um eine Stelle bemühe?

Die einzige Stelle, die mir bisher vermittelt wurde, war auf 6 Monate befristet. Die meisten anderen Angebote im Portal der AA sind von Zeitarbeitsfirmen,
die bekanntlich schlecht bezahlen. Es ist nicht, dass ich nicht arbeiten will, ich will aber nicht zu großen Einkommeneinschnitte hinnehmen,
weil das dann negativ auf meine berufliche Entwicklung auswirkt. Wie viele Bwerbungen muss ich verschicken? Und was tun,
wenn ich keine interessanten Anzeigen finde?

Herzlichen Dank!

StephanK
07.11.2007, 18:03
:welcome: Mauerblümchen72,
es gibt keine festen gesetzlichen Vorgaben für das zu forderdernde Ausmaß der Eigenbemühungen, aber in einer sog. Eingliederungsvereinbarung kann so etwas vereinbart werden ("10 Bewerbungen pro Monat" z.B.). Wenn die Arbeitsagentur mit Dir eine solche Eingliederungsvereinbarung (EV) abschließen will, dann lass Dir nicht einfach einen vorformulierten Text überstülpen, sondern erinnere Dein Gegenüber daran, dass eine solche EV passgenau auf die individuelle Situation der Arbeitslosen abgestimmt werden soll. Bitte Dir nötigenfalls eine Bedenkzeit aus, aber vermeide eine definitive Weigerung, eine solche EV zu unterschreiben.

Im übrigen: erkläre bitte gleich, dass Du gekündigt hattest, um Deinem Ehemann zu folgen, damit das Thema Sperrzeit gleich von vornherein vom Tisch kommt.

Seebarsch
07.11.2007, 18:20
Hallo Mauerblümchen71,
wenn du Alg1 über die Agentur beziehst, ist das mit den Eigenbemühungen nicht so wild.
Zunächst sagen die Dienstanweisungen der BA eindeutig, dass jedem Arbeitslosen erst einmal unterstellt wird, dass er ausreichende Eigenbemühungen unternimmt.
Nur wenn konkrete Zweifel an den Eigenbemühungen bestehen, sind diese auch zu prüfen!
Also, bange machen gilt nicht!
:razz:

Codeman
07.11.2007, 18:46
Mal ne frage an der stelle.Ich finde in im SGB III keine stelle die besagt,dass wenn man eine EV gänzlich ablehnt,keine sperre bekommt.Wo steht das denn ?

MfG
Codeman

Mauerblümchen72
07.11.2007, 21:11
Hallo Stephan,

vielen Dank für die Antwort. Ja, ich habe ihnen sofort erzählt, dass ich nur gekündigt habe, weil es keine Aussicht auf Rückkehr in die Stadt, in der ich gearbeitet habe (liegen ca. 300 km auseinander). Also befürchte ich keine Sperre. Möchte einfach so viel Zeit mit meinem Ableger verbringen wie nur möglich, denn wenn ich mich voll in die Arbeit stürzen würde, dann hätte ich kein Kind bekommen müssen.

Also seitdem ich suche (ca. 2 Monate) habe ich 13 Bewerbungen geschrieben (Mischung aus Blind-, Onlinebewerbungen und Antworten auf Anzeigen). Führe eine Exceltabelle mit den Daten (an wen, wann, wie, Status bzw. Ergebnis) und habe auch Kopien aller Anschreiben. Sollte doch reichen, oder?

StephanK
07.11.2007, 23:47
Sollte doch reichen, oder?Meiner Meinung nach schon.
Mal ne frage an der stelle.Ich finde in im SGB III keine stelle die besagt,dass wenn man eine EV gänzlich ablehnt,keine sperre bekommt.Wo steht das denn ?Das steht nirgends, denn es gibt keine Sanktion in diesem Fall - nur bei Alg II-Beziehern. Was diese Ungleichbehandlung rechtfertigen soll ist mir freilich schleierhaft... :mad:

fragi
08.11.2007, 05:27
Zitat:
Zitat von Codeman http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=109920#post109920)
Mal ne frage an der stelle.Ich finde in im SGB III keine stelle die besagt,dass wenn man eine EV gänzlich ablehnt,keine sperre bekommt.Wo steht das denn ?

Das steht nirgends, denn es gibt keine Sanktion in diesem Fall - nur bei Alg II-Beziehern. Was diese Ungleichbehandlung rechtfertigen soll ist mir freilich schleierhaft... :mad:

Die Folgen können viel schlimmer sein als eine Sanktion...
Im SGB III ist die Einglv in die Definition der Arbeitslosigkeit aufgenommen wurden, und zwar in den Teil Eigenbemühungen.
Das heißt gibts Probleme mit der Einglv, dann kann das ganze Gerüst "Arbeitslosigkeit" wackeln und im Zweifel zusammfallen.