Markus35
07.11.2007, 14:58
Hallo an alle !
Ich habe eine Frage, und zwar geht es um folgendes:
Ich habe am 05.07.2007 eine Umschulungsmaßnahme erfolgreich beendet.
Diese 2jährige Ausbildung wurde komplett von der Deutschen
Rentenversicherung (früher LVA) finanziert. Direkt im Anschluss
erhielt ich für 3 Monate ein sogenanntes Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Die letzte Zahlung erhielt ich RÜCKWIRKEND für den Zeitraum vom 04.09.2007 bis 05.10.07 am 12.10.07 (ca. 650 Euro).
Soweit, so gut.
Nach Ablauf der 3 Monate (also ab dem 06.10.) ist nun die ARGE
zuständig, sprich ALG 2. Ein Anspruch auf ALG 1 bestand nicht.
Nun die entscheidende Frage:
Ich erhalte erst Leistungen (ALG 2) ab dem 01.11.07. Da habe ich
direkt nachgefragt. Warum kein Anspruch auf Leistungen für den Zeitraum vom 06.10. -31.10. 07. Weil für diesen Zeitraum habe ich ja keinerlei Leistungen erhalten. Die Rentenversicherung zahlte ja RÜCKWIRKEND. Die Antwort der Bearbeiterin:
Sie hatten ja im Oktober noch einen Zahlungseingang
von über 600 Euro. Da dies über Ihrem Anspruch (ALG 2) liegt (ca. 400
Euro Bedarfsgemeinschaft), bekommen Sie nix mehr für Oktober, sondern
erst ab dem 01.11.07 ! :wut:
Das bedeutet also im Klartext: ich erhalte kein Geld vom 06.10.07 bis
31.10.07, obwohl die letzte Zalung der Rentenversicherung RÜCKWIRKEND
von Anfang September bis zum 05.10.07 gezahlt wurde.
Meine Frage ist klar: ist das korrekt so ? ? Oder wurde mir
zustehendes Geld nicht gewährt ?? Steht mir Geld zu von der ARGE vom
06.10. - 31-10.07 ??
Ich freue mich auf Antworten, vielen Dank !
Ich habe eine Frage, und zwar geht es um folgendes:
Ich habe am 05.07.2007 eine Umschulungsmaßnahme erfolgreich beendet.
Diese 2jährige Ausbildung wurde komplett von der Deutschen
Rentenversicherung (früher LVA) finanziert. Direkt im Anschluss
erhielt ich für 3 Monate ein sogenanntes Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Die letzte Zahlung erhielt ich RÜCKWIRKEND für den Zeitraum vom 04.09.2007 bis 05.10.07 am 12.10.07 (ca. 650 Euro).
Soweit, so gut.
Nach Ablauf der 3 Monate (also ab dem 06.10.) ist nun die ARGE
zuständig, sprich ALG 2. Ein Anspruch auf ALG 1 bestand nicht.
Nun die entscheidende Frage:
Ich erhalte erst Leistungen (ALG 2) ab dem 01.11.07. Da habe ich
direkt nachgefragt. Warum kein Anspruch auf Leistungen für den Zeitraum vom 06.10. -31.10. 07. Weil für diesen Zeitraum habe ich ja keinerlei Leistungen erhalten. Die Rentenversicherung zahlte ja RÜCKWIRKEND. Die Antwort der Bearbeiterin:
Sie hatten ja im Oktober noch einen Zahlungseingang
von über 600 Euro. Da dies über Ihrem Anspruch (ALG 2) liegt (ca. 400
Euro Bedarfsgemeinschaft), bekommen Sie nix mehr für Oktober, sondern
erst ab dem 01.11.07 ! :wut:
Das bedeutet also im Klartext: ich erhalte kein Geld vom 06.10.07 bis
31.10.07, obwohl die letzte Zalung der Rentenversicherung RÜCKWIRKEND
von Anfang September bis zum 05.10.07 gezahlt wurde.
Meine Frage ist klar: ist das korrekt so ? ? Oder wurde mir
zustehendes Geld nicht gewährt ?? Steht mir Geld zu von der ARGE vom
06.10. - 31-10.07 ??
Ich freue mich auf Antworten, vielen Dank !