PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine ALG 2 Zahlung nach Erhalt von Übergangsgeld ?


Markus35
07.11.2007, 14:58
Hallo an alle !

Ich habe eine Frage, und zwar geht es um folgendes:

Ich habe am 05.07.2007 eine Umschulungsmaßnahme erfolgreich beendet.
Diese 2jährige Ausbildung wurde komplett von der Deutschen
Rentenversicherung (früher LVA) finanziert. Direkt im Anschluss
erhielt ich für 3 Monate ein sogenanntes Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Die letzte Zahlung erhielt ich RÜCKWIRKEND für den Zeitraum vom 04.09.2007 bis 05.10.07 am 12.10.07 (ca. 650 Euro).

Soweit, so gut.

Nach Ablauf der 3 Monate (also ab dem 06.10.) ist nun die ARGE
zuständig, sprich ALG 2. Ein Anspruch auf ALG 1 bestand nicht.

Nun die entscheidende Frage:
Ich erhalte erst Leistungen (ALG 2) ab dem 01.11.07. Da habe ich
direkt nachgefragt. Warum kein Anspruch auf Leistungen für den Zeitraum vom 06.10. -31.10. 07. Weil für diesen Zeitraum habe ich ja keinerlei Leistungen erhalten. Die Rentenversicherung zahlte ja RÜCKWIRKEND. Die Antwort der Bearbeiterin:
Sie hatten ja im Oktober noch einen Zahlungseingang
von über 600 Euro. Da dies über Ihrem Anspruch (ALG 2) liegt (ca. 400
Euro Bedarfsgemeinschaft), bekommen Sie nix mehr für Oktober, sondern
erst ab dem 01.11.07 ! :wut:

Das bedeutet also im Klartext: ich erhalte kein Geld vom 06.10.07 bis
31.10.07, obwohl die letzte Zalung der Rentenversicherung RÜCKWIRKEND
von Anfang September bis zum 05.10.07 gezahlt wurde.

Meine Frage ist klar: ist das korrekt so ? ? Oder wurde mir
zustehendes Geld nicht gewährt ?? Steht mir Geld zu von der ARGE vom
06.10. - 31-10.07 ??

Ich freue mich auf Antworten, vielen Dank !

StephanK
07.11.2007, 17:52
:welcome: Markus35,
leider ist das wohl korrekt so :cry:
Deine Kritik an dieser Handhabung kann ich sehr gut verstehen, aber Alg II ist halt keine Versicherungsleistung wie das Übergangsgeld, sondern eine reine Sozialleistung, die nix als das nackte Überleben sichern soll. Deswegen wird auch nicht gefragt, für wann eine verspätete Zahlung eigentlich gedacht war, sondern nur, wann sie einging (und wie lange man davon etwas zum Essen kaufen kann) - und immer strikt auf den Kalendermonat bezogen.
Deswegen denke ich, dass Du das leider wirst so hinnehmen müssen - wenn die Zahlen stimmen, denn dass Dein Anspruch auf Alg II nur bei ca. € 400 liegen solte, wie Du andeutest, ist nur vorstellbar, wenn Du so gut wie kostenfrei wohnst, denn allein der Regelsatz für den Lebensunterhalt beträgt ja schon € 347 monatlich. Noch einmal genau nachrechnen könnte also sinnvoll sein.

Markus35
07.11.2007, 19:18
Hallo !

Erstmal vielen Dank für die nette Antwort. :laola:

Tja, ich wurde am Anfang meiner Umschulung auch nicht danach gefragt, wie ich den ersten Monat finanziell überstehen soll, da die LVA ja wie gesagt rückwirkend zahlte. :grrr:

Dann hat sich unmenschliche Offenlegung meiner Kontoauszüge ja wenigstens für die ARGE gelohnt :patsch:

Es sind nur ca. 400 Euro, da ich mit meiner Verlobten in einer Bedarfsgemeinschaft lebe.

Grüße