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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwaltungskosten bei Hartz IV höher als Auszahlbeträge ?


Betroffener
25.05.2006, 01:19
Gefunden bei:

openPR (http://openpr.de/news/87905.html)

Kommentar erspare ich mir.
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Verwaltungskosten für Hartz IV


Pressemitteilung von: Sozialticker >> Archiv
Veröffentlicht auf openPR am 23.05.2006 um 17:03 Uhr

(openPR) - Wie die Medien berichten, gibt die Regierung die derzeitigen Kosten für Langzeitarbeitslose von Jan - April mit 9,2 Milliarden Euro an. Wie gleichzeitig berichtet wird, sind damit die Kosten für Hartz IV um 14,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Nun hat sich der Sozialticker die offiziellen Zahlen der Langzeitarbeitslosen vom Statistischen Bundesamt genauer angeschaut und erkannt , das die Zahl der Langzeitarbeitslosen für den genannten Zeitraum Jan - April 2006 im Gegensatz zum Jahr 2005 rückläufig sind. Im Durchschnitt waren für den genannten Zeitraum 2006 - 1.769.250 Langzeitarbeitslose gemeldet, wohin gegen 2005 im Durchschnitt 1.917.250 gemeldet waren.

Wenn man diese Zahlen auf einen Langzeitarbeitslosen umrechnet, ergibt sich damit eine durchschnittliche Belastung pro Hilfeempfänger von 1299,98 Euro für 2006 und 1043,16 Euro für 2005.

Was steht einem Langzeitarbeitslosen gemittelt zu:

345,- Euro für Singles - Partnerschaften 311,- Euro Kinder und Jugendliche 276,- Euro unter 14 Jahren 207,- Euro.

Durchschnittlich kann man also von ca. 320,- Euro ausgehen.

Für die Kosten der Unterkunft kann man davon ausgehen, dass jedem Langzeitarbeitslosen ca. 5,- Euro / m² zustehen bei ca. 45 m² = 225,- Euro ( diese Zahlen ergeben sich aus Mittelwerten - zurückgerechnet, wenn alle Bedürftigen auch Kleinstkinder alleine wohnen würden)

Damit ergibt sich ein Gesamtaufkommen von 545,- Euro pro Langzeitarbeitslosen im Monat.( Dieser Wert dürfte aber in Wirklichkeit noch wesentlich geringer ausfallen, da mit wachsender Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der Anteil der KDU erheblich sinkt.)

Nimmt man diesen ermittelten Wert von 545,- Euro / Monat ( und hier ist der Sozialticker großzügig) und stellt diesen den Aufwendungen gegenüber, so ist zu erkennen das der Verwaltungsaufwand trotz sinkender Zahlen von Langzeitarbeitslosen seit 2005 von :

1043,16 Euro - 545,- Euro = 498,16 Euro für 2005
1299,98 Euro - 545,- Euro = 754,98 Euro für 2006
( Dies wird auch durch das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln belegt! )
Anmerkung Betroffener: Bei sowas kann man sich auf das IW verlassen!
angewachsen ist. Wenn die Regierung von ausufernden Zahlen spricht, dann sind dies die Zahlen, die sie selber produzieren.

Man möge sich die Zahlen mal auf der Zunge zergehen lassen: Der Verwaltungsaufwand ist derzeit höher als die ausgezahlten Leistungen! ( und wir möchten nochmal betonen, dass die von uns verwendeten Zahlen an Leistungsauszahlungen in Wahrheit wesentlich geringer ausfallen dürften bei Bedarfsgemeinschaften mit 3 und mehr Mitgliedern)

Veränderungen bei Hartz IV kann also nur bedeuten, dass der Verwaltungsaufwand eingeschränkt werden muss. Mangelhafte Software, ständige Verfolgungsbetreuung, schlecht ausgebildete Sachbearbeiter sind nur wenige Beispiele, die diese Verwaltungskosten steigen lassen.

Warum will die Regierung immer bei denen kürzen, wo die Kosten nicht entstehen?

Würde dies die Regierung den Hilfebedürftigen erklären?

StephanK
25.05.2006, 11:37
Eine sehr interessante Rechnung!
Noch interessanter wäre es, diese hohen Verwaltungskosten näher aufzuschlüsseln.
Allerdings können sich dahinter auch Dinge "verstecken", die vielleicht ganz sinnvoll sind. Ein Beispiel: die ARGE Köln hat sieben Standorte über das Stadtgebiet verteilt. Zu den vor-ARGE-Zeiten gab es, wenn ich mich richtig erinnere, nur zwei Standorte der Arbeitsagentur. Dieser Zuwachs an Räumen kostet natürlich - aber er bewirkt andererseits auch, dass man näher an der Kundschaft ist (die, was man nicht vergessen darf, allein schon durch die Einbeziehung der arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger zahlreicher geworden ist).
Ich denke, man wird das differenziert betrachten und genau hingucken müssen...

Betroffener
25.05.2006, 13:12
Stephan,

der Rechenschaftsbericht des Bundesrechnungshofes weist aus, das durchschnittlich:

die Argen rund 225 € je Bedarfsgemeinschaft,
die Kommunen 150 € je Bedarfsgemeinschaft,

erstattet bekommen haben für die Bearbeitung.

Das deckt aber anscheinend nur die puren Verwaltungskosten vor Ort ab. Ob das wirklich passt und was da unter der Decke noch alles einzurechnen ist, steht nirgends geschrieben - dürfte aber mindestens ebenso viel sein und versteckt sich in anderen Etatposten.

Ich denke da an die Softwarekosten, Überstunden, Mitarbeiterschulungen (auch durch ständige Fluktuation), Gerichtskosten, Mieten, Infrastruktur u.v.a.

Seebarsch
25.05.2006, 13:40
Wenn den gestiegenen Verwaltungskosten ein entsprechend gestiegenes Serviceangebot entgegensteht, kann man das ja noch alles verstehen und auch nachvollziehen.
Aber gerade das scheint ja wohl nicht überall so zu sein !