aslantic
07.11.2007, 21:42
halli hallo erstmal,
folgendes:
1.ist eine änderung in den vermögensverhältnissen prinzipiel umgehend zu melden, also nicht erst bei einem folgeantrag?
2.angenommen es hat eine schenckung stattgefunden, welche innerhalb der "freibeträge" liegt und somit keinen einfluss auf das algII bzw hartz IV hat, muss man auch die "quelle" offenlegen oder reicht die angabe der höhe und eventuel noch art des vrmögens(bargeld,aktie,sparkonto o.ä.)?
3.in welchem gesetzbuch snd die angaben unter folgendem link:http://64.233.183.104/search?q=cache:ej3VYTUUB1kJ:www.arbeitslosennetz.d e/content/view/70/41/+wieviel+verm%C3%B6gen+darf+man+haben+hartz+IV&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&client=firefox-a
nachzulesen?
..was mir gerade noch eingefallen ist: müssen vllt. beträge unterhalb der "freigrenzen" überhaupt angegeben werden?..dann hätten sich die oberen frage ja erübrigt..
vielen dank im vorraus
folgendes:
1.ist eine änderung in den vermögensverhältnissen prinzipiel umgehend zu melden, also nicht erst bei einem folgeantrag?
2.angenommen es hat eine schenckung stattgefunden, welche innerhalb der "freibeträge" liegt und somit keinen einfluss auf das algII bzw hartz IV hat, muss man auch die "quelle" offenlegen oder reicht die angabe der höhe und eventuel noch art des vrmögens(bargeld,aktie,sparkonto o.ä.)?
3.in welchem gesetzbuch snd die angaben unter folgendem link:http://64.233.183.104/search?q=cache:ej3VYTUUB1kJ:www.arbeitslosennetz.d e/content/view/70/41/+wieviel+verm%C3%B6gen+darf+man+haben+hartz+IV&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&client=firefox-a
nachzulesen?
..was mir gerade noch eingefallen ist: müssen vllt. beträge unterhalb der "freigrenzen" überhaupt angegeben werden?..dann hätten sich die oberen frage ja erübrigt..
vielen dank im vorraus