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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist Schenkung Einkommen oder Vermögen?


aslantic
07.11.2007, 21:42
halli hallo erstmal,

folgendes:

1.ist eine änderung in den vermögensverhältnissen prinzipiel umgehend zu melden, also nicht erst bei einem folgeantrag?

2.angenommen es hat eine schenckung stattgefunden, welche innerhalb der "freibeträge" liegt und somit keinen einfluss auf das algII bzw hartz IV hat, muss man auch die "quelle" offenlegen oder reicht die angabe der höhe und eventuel noch art des vrmögens(bargeld,aktie,sparkonto o.ä.)?

3.in welchem gesetzbuch snd die angaben unter folgendem link:http://64.233.183.104/search?q=cache:ej3VYTUUB1kJ:www.arbeitslosennetz.d e/content/view/70/41/+wieviel+verm%C3%B6gen+darf+man+haben+hartz+IV&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&client=firefox-a
nachzulesen?

..was mir gerade noch eingefallen ist: müssen vllt. beträge unterhalb der "freigrenzen" überhaupt angegeben werden?..dann hätten sich die oberen frage ja erübrigt..

vielen dank im vorraus

Betroffener
07.11.2007, 22:16
:welcome: aslantic,

zuerst einmal herzlichen Dank, dass Du uns auf einen Fehler in der Datenbank des Portals hingewiesen hast - obwohl Dir das wohl nicht bewusst ist :-)

1. Ja - sowohl beim Einkommen wie auch beim Vermögen (letzteres, wenn es mehr wird)

2. Fast jeder "Zufluß" wird als Einkommen (nur wenige Dinge als Vermögen) gewertet und reduziert damit die Hartz IV Leistung.

3. Da würde ich das SGB II vorschlagen :-)
Zur Richtigstellung der falschen Zahlen:

Grundbetrag: 3.100 € (seit 01.08.2006 - vorher 4.100 €)
Vermögen pro Lebensjahr: 150 € (seit 01.08.2006 - vorher 200 €)
Vor 1948 geborene: 520 €

Altersvorsorge: 250 €/Lebensjahr (seit 01.08.2006 - vorher 200 €)
(Vor 1948 geborene hatten bis zum 01.08.2006 hier auch 520 €/Lebensjahr)

4. Mit dem "nicht angeben" wäre ich vorsichtig. Denn es geht auch um die richtige "Einsortierung" der Beträge. Nicht alle Altersvorsorgen sind Hartz IV sicher. Da gibt es gerne Streit.

Ansonsten würden wir uns über normale Groß/Kleinschreibung freuen - es liest sich einfacher - zumal wenn man etliche Beiträge durcharbeitet.
Danke.

aslantic
07.11.2007, 22:55
HeHe,
O.K., kein Problem...im übrigen Danke für so eine prompte Antwort!!!:)

Wie sieht es denn konkret bei einer Schenckung aus?
Vermögen oder Einkommen?

Wo finde ich eine Auflistung Bzw. eine Klassifizierung der Berträge?


Danke nochmal im Vorraus

StephanK
08.11.2007, 00:05
Wie sieht es denn konkret bei einer Schenckung aus?
Vermögen oder Einkommen?Eine Schenkung während des laufenden Alg II-Bezuges ist Einkommen, und es gibt keine Freibeträge.
Das Einkommen ist aber nicht auf einmal anzurechnen, sondern in Teilbeträge aufzuteilen, wenn es nicht gerade Tausende Euro sind. Damit wird erreicht, dass noch ein - wenn auch vielleicht kleiner - Restbetrag Alg II weiter gezahlt wird und Deine Krankenversicherung erhalten bleibt.

aslantic
08.11.2007, 00:33
Vielen Dank die Herren!!!