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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG-Sperre wegen Kündigung / Umzug?


Hardy2007
08.11.2007, 06:59
Hallo zusammen!
Meine Freundin und ich planen demnächst zusammen zu ziehen.
Sie gibt deshalb ihren Job auf und kommt mit ihrem 11-jährigen Sohn zu mir.
Sie soll nun die ersten 2-3 Monate zuhause bleiben, bis der Kleine sich eingelebt hat.
Wird sie in dieser Zeit ALG1 bekommen oder wird sie hierfür gesperrt?

Sie zieht 250km vom alten Wohnort (Bayern) zu mir (Baden-Württemberg), die Beziehung geht seit einem Jahr, falls diese Info´s wichtig sind...

Vielen Dank für euere Antworten!
Hardy:)

fragi
08.11.2007, 07:31
Hallo Hardy2007,

ich wollte erst sagen sie bekommt ne Sperre, weil ihr nicht verheiratet seit, aber die neuen Weisungen nach §144 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/da-alg-p144.pdf) haben mich eines besseren belehrt:


Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
eine eheähnliche Gemeinschaft fortgesetzt wird. Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte
Lebensgemeinschaft zwischen einer Frau und einem Mann,
die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges
Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Diese wird vermutet,
wenn Partner
- länger als ein Jahr zusammenleben oder
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des
anderen zu verfügen.


Dadurch dass die "Bedarfsgemeinschaftskriterien" aus dem SGB II übernommen wurden, liegt ja der wichtige Grund für die Kündigung auf der Hand.

Also sollte daraus keine Sperrzeit resultieren, denn sie hat ja einen wichtigen Grund. Aber aufgepasst, die Weisungen sind erst neu und vielleicht bei der BA noch nicht so bekannt.
In den alten Weisungen war meines Wissens nach dieser Punkt nicht aufgeführt.

Hardy2007
14.02.2008, 16:18
Hallo fragi,
leider haben wir jetzt von der Arbeitsagentur negativen Bescheid bekommen.
Wir sind zwischenzeitlich verlobt, aber selbst das reicht wohl nicht aus.
Was können wir jetzt tun?-Meine Freundin hat eine 3-monatige Sperre und soll somit erst Ende April das erste Geld erhalten. :sensationell:

Am Telefon wurde uns gesagt, sie soll ALG2 beantragen.
Ich denke aber, das wir zum vorhandenen Bescheid Widerspruch einlegen sollten, oder ist beides möglich?

Bin etwas ratlos und in Sorge, denn auch ich kann nicht so einfach die angewachsene Famile unterhalten und der Kredit für´s Haus abdrücken...

Bitte um Hilfe!

Danke! :engel:

StephanK
14.02.2008, 16:43
Ich denke aber, das wir zum vorhandenen Bescheid Widerspruch einlegen sollten, oder ist beides möglich?Beides ist möglich, aber ich halte einen Widerspruch für nicht erfolgversprechend.
Kollege fragi hatte leider übersehen, dass es heisst Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine eheähnliche Gemeinschaft fortgesetzt wird.Eure Germeinschaft ist aber nicht eheähnlich und wird vor allem nicht fortgesetzt, sondern überhaupt erst begründet.

Insofern gibt es einen wichtigen Unterschied zu frischgebackenen Ehepaaren. Bei diesen ist es so, dass eine Kündigung dann durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist und ohne Sperrzeit bleibt, wenn sie dazu dient, das Zusammenleben bisher voneinander entfernt Lebender zu ermöglichen, , weil die Ehe zum Zusammenleben rechtlich verpflichtet. Bei einem Verlöbnis ist das aber nicht der Fall.
Deswegen sehe ich keine Chance, der Sperrzeit zu entgehen.

Bin etwas ratlos und in Sorge, denn auch ich kann nicht so einfach die angewachsene Famile unterhalten und der Kredit für´s Haus abdrücken...Deine Freundin kann für die Sperrzeit Alg II beantragen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass Ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet und folglich Dein Einkommen angerechnet wird. Nur wenn es relativ gering ist wird es also Alg II geben, und auch dieses nur um 30 % gekürzt, d.h. für sie nur € 218 + 1/3 der Miete monatlich.

Hardy2007
14.02.2008, 19:29
Hallo StephanK,
vielen Dank für die Antwort.
Um etwas genauer zu werden:

Mein monatliches netto liegt bei 2000 Euronen, für´s Haus bezahl ich 700 Euro monatlich.
Haben wir da ne change, was zu kriegen?

ratsuchende
15.02.2008, 18:17
Klare Antwort: NEIN

Sorry, für die kurze Anwort...die Kreditrückzahlung ist nämlich nicht relevant!

Gruß