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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ändert sich etwas wenn wir verheiratet sind?


DevilsBride88
08.11.2007, 13:57
Hallo ihr Lieben,

Mein Freund und ich haben zusammen ein Kind und würden dass auch gerne gemeinsam erziehen.

Er hat leider keine Arbeit und ich bin noch im Mutterschutz. Er ist 20 ich 19.

Waren am Montag bei der ARGE und die "nette" Frau meinte ihm würde rein gar nichts zustehen und er müsste wieder zu seinen Eltern ziehen (wohnt allein in einer Wohnung).

Würde sich an seinem Anspruch etwas ändern wenn wir verheiratet wären?

LG Sarah

fragi
08.11.2007, 14:06
Hallo Sarah,

Waren am Montag bei der ARGE und die "nette" Frau meinte ihm würde rein gar nichts zustehen und er müsste wieder zu seinen Eltern ziehen (wohnt allein in einer Wohnung).Das ist ein fataler Fehler... "so einfach" können sie euch nicht auseinander reissen, ihr habt ein gemeinsames Kind... und wenn bei keinen euerer Eltern platz für euch beide zusamm und das Kind ist (in dem Sinne eine eigene Wohnung, nichtnur ein Kiderzimmer), haben sie euch die Leistungen zu zahlen! Aber natürlich in ner gemeinsamen Wohnung, alleine Wohnend gibts für ihn nichts!

Ich würde die Leistungen beantragen! Schriftlich werden sie sich sicherlich nicht so schnell genauso äußern!

DevilsBride88
08.11.2007, 14:14
Das hab ich der auch gesagt, die meinte aber wörtlich "sie können gerne ihr Kind zusammen erziehen wenn sie für ihr Leben selbst verantwortlich sind und Geld verdienen"
ich hab gedacht ich spinne

restart
08.11.2007, 14:25
Hallo DevilsBride88,

heiraten müsst ihr nicht erst. Wenn in seiner Wohnung ausreichend Platz für euch drei ist, ziehst du zu ihm. Bei der ARGE meldet ihr das mit der Begründung, das ihr mit dem Zusammenzug eine Erziehungsgemeinschaft für euer gemeinsames Kind herstellt und weder bei seinen noch bei deinen Eltern genug Platz für euch drei ist (sofern das auch stimmt).
Dann kann euch das die ARGE nicht verweigern.

DevilsBride88
09.11.2007, 13:27
Naja sie verweigern es ja nicht, sie meinen nur, ihm würden keinerlei Leistungen zustehen, weder KdU, noch die Regelleistungen.

Ist das so rechtens? Wenn nicht hast du vielleicht einen Gesetzesauszug oder ein Urteil mit dem ich das belegen kann?

Würde es denn helfen wenn wir heiraten würden? (wir wollen es ja auch)

StephanK
09.11.2007, 13:40
2 Fragen:
1) Wann endet Dein Mutterschutz und welches Einkommen ungefähr wirst Du danach (wieder) haben?
2) Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht für Euer Kind?

fragi
09.11.2007, 13:51
Hallo Sarah,

schau mal in die Weisungen zum §7 SGB II!

Klick mich (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-7-SGB-II-Berechtigte.pdf)


Seite 11 (Punkt 3.3 Absatz (3)), da steht wann man nichtmehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört:

Ein Kind gehört nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, wenn
es verheiratet ist,
ODER
es erwerbsfähig ist und selbst ein Kind hat.


Es geht also beides... ich würd denen ihre eigenen Weisungen vor den Kopf hauen und darauf höflichst hinweisen, dass er nichtmehr in die BG der Eltern gehören kann.

DevilsBride88
10.11.2007, 13:07
2 Fragen:
1) Wann endet Dein Mutterschutz und welches Einkommen ungefähr wirst Du danach (wieder) haben?
2) Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht für Euer Kind?

Mutterschutz endet am 25.12.2007, Einkommen danach weiß ich noch nicht, muss mir erst wiedern Job suchen (Kellnerin, geht also ziemlich leicht)

Und ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

@fragi: Wenn man nicht mehr zur BG der Eltern gehört, muss man auch nicht zuhause wohnen unter 25? Verstehe ich das richtig?

LG Sarah

StephanK
10.11.2007, 13:59
Wenn man nicht mehr zur BG der Eltern gehört, muss man auch nicht zuhause wohnen unter 25? Verstehe ich das richtig?Das ist leider nicht automatisch so; auch dann braucht man einen "wichtigen Grund" dafür, wenn man eine eigene Wohnung finanziert haben will. Aber eine eigene junge Familie zu haben (einschließlich des Sorgerechts für ein gemeinsames Kind, das ja auch eine Sorgepflicht bedeutet) ist ein solcher wichtiger Grund. Deswegen sollte er genau damit argumentieren, und das steht auch im Vordergrund. Eine Heirat wäre dann allenfalls noch das Tüpfelchen auf dem i, so dass Ihr diese weitreichende Entscheidung vielleicht nicht von so einem äußerlichen Kram wie der ARGE abhängig machen solltet.