fartein
08.11.2007, 15:04
Hallo,
mal eine Frage, zu der ich keine eindeutige Antwort finden konnte.
Habe seit Anfang 2002 bis Ende April 2004 einen 40 Wochenstunden Vollzeit gehabt. Seit März 2005 musste ich dann in Teilzeit (30 Stunden) wechseln. Ab Juli 2005 gings dann auf 25 Stunden runter und letztendlich ab April 2006 auf 20 Stunden.
Puh - ganz schön viele Details. Das Arbeitsamt bewilligt mir nun nur ALG rückblickend auf 24 Monate, also seit Oktober 2005. Die haben nun ein Bemessungsentgelt aus 25 und 20 Stunden Teilzeit errechnet. Ist natürlich ziemlich dürftig. Weiter als 2 Jahre würde man nicht zurückblicken wurde mir auf Anfrage beim Amt mitgeteilt.
Aus dem § 130 SGB III (Absatz 2 Punkt 4) lese ich aber heraus, dass ein Zeitraum von 3,5 Jahren (=42 Monate) maßgeblich ist. Wenn man davor mindestens 6 Monate Vollzeit gearbeitet hat, werden die Teilzeitzeiträume bei der Berechnung ignoriert.
Irgendjemand eine Ahnung ob das so stimmt? Dann würde ich einen Widerspruch einlegen und ggf. einen Fachanwalt hinzuziehen.
Danke für eure Mühe!
Gruß Christian
mal eine Frage, zu der ich keine eindeutige Antwort finden konnte.
Habe seit Anfang 2002 bis Ende April 2004 einen 40 Wochenstunden Vollzeit gehabt. Seit März 2005 musste ich dann in Teilzeit (30 Stunden) wechseln. Ab Juli 2005 gings dann auf 25 Stunden runter und letztendlich ab April 2006 auf 20 Stunden.
Puh - ganz schön viele Details. Das Arbeitsamt bewilligt mir nun nur ALG rückblickend auf 24 Monate, also seit Oktober 2005. Die haben nun ein Bemessungsentgelt aus 25 und 20 Stunden Teilzeit errechnet. Ist natürlich ziemlich dürftig. Weiter als 2 Jahre würde man nicht zurückblicken wurde mir auf Anfrage beim Amt mitgeteilt.
Aus dem § 130 SGB III (Absatz 2 Punkt 4) lese ich aber heraus, dass ein Zeitraum von 3,5 Jahren (=42 Monate) maßgeblich ist. Wenn man davor mindestens 6 Monate Vollzeit gearbeitet hat, werden die Teilzeitzeiträume bei der Berechnung ignoriert.
Irgendjemand eine Ahnung ob das so stimmt? Dann würde ich einen Widerspruch einlegen und ggf. einen Fachanwalt hinzuziehen.
Danke für eure Mühe!
Gruß Christian