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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldebescheinigung vom Ex??


PoisonCandy
26.05.2006, 14:28
Hallo miteinander :P

ich habe im April meinen Antrag für ALG II abgegeben. Jetzt habe ich ein Schreiben von der ARGE bekommen, da mein Ex Freund im Mietvertrag steht. Er wohnt aber seit September letzten Jahres nicht mehr bei mir. Meine Vermieter haben halt keinen neuen Mietvertrag gemacht, sondern nur ein Kündigungsschrieben für ihn, worin auch steht, dass der Mietvertrag auf mich alleine weiter läuft. Das Schreiben habe ich aber mit meinem Antrag abgegeben.
Um zu beweisen, dass er dort nicht mehr wohnt, wollen sie jetzt eine Ummeldung oder Meldebescheinigung von ihm sehen. Ich habe mit meinem Ex aber nichts mehr am Hut. Und ich denke mal, so ein Schlampi wie er ist, hat er sich bei mir auch nicht abgemeldet. Er hatte den Wohnsitz nur als Nebenwohnsitz gemeldet.
Kann ich zur Stadt gehen und sowas verlangen? Das darf ich doch sowieso nicht, denke ich mal. Wie soll ich mich verhalten?

Für ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

PoisonCandy

Die Ägypter
26.05.2006, 14:49
...

Hast du eine Adresse von ihm?

Falls nicht, bist du deinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Amt mit Vorlage der Kündigung und Weiterlaufens des Mietvertrages auf ausschließlich deinen Namen vollumfänglich nachgekommen - jedenfalls m.E.

Die ArGe hat im Rahmen der "Amtshilfe" weit mehr Möglichkeiten an Adressdaten, Meldebescheinigungen etc. zu kommen, als du...

Und darauf würde ich sie auch hinweisen... schriftlich per Einschreiben/Rückschein (Anbei nochmals Kopien vom Vermieter)!

Wenn gekürzt bzw. die Leistung ganz versagt werden sollte, ab zum Sozialgericht und eine einstweilige Anordnung erwirken! Das kannst du der ArGe im Vorfeld in deinem Schreiben auch schon vorbeugend mitteilen, vielleicht entwickeln sie dann im Rahmen ihrer Möglichkeiten die nötige Eigeninitiative....

PoisonCandy
26.05.2006, 15:06
Hallo nefertari1968,

er wohnt wieder in seinem Haputwohnsitz bei seinen Eltern, wo er sowieso die ganze Zeit gemeldet war.

Also ich denke mir auch, dass die das doch selber viel besser überprüfen können. Was habe ich schon für Möglichkeiten? Bzw. können die das von mir verlangen, dass ich mit ihm Kontakt haben muss? Wegen seiner Abmeldung? Für mich steht es eindeutig im Mietvertrag, dass er seit 01.09. in der Wohnung nichts zu suchen hat.

In diesem Schreiben steht auch, dass ich die erforderlichen Unterlagen bzw. "Beweismittel" bringen soll, ansonsten wäre das, wie du schon sagtest, fehlende Mitwirkungspflicht und sie könnten dann deswegen meinen Antrag gleich ablehnen. Ich finde das irgendwie frech...

StephanK
26.05.2006, 20:36
Hinsichtlich einer Ab- oder Ummeldebescheinigung hast Du tatsächlich keine Möglichkeiten; die Meldebehörde darf Dir darüber gar keine Auskunft geben, und insofern verlangt die ARGE von Dir auch etwas unmögliches, so dass auch gar keine Mitwirkungspflicht besteht, die Du verletzen könntest.
Im Grunde ist es auch piepegal, WO er jetzt wohnt - Hauptsache, nicht mehr mit Dir zusammen. Auch wenn ich Hausbesuche normalerweise sehr skeptisch sehe, wäre bei Dir mal der Fall gegeben, dass ein Hausbesuch eine nützliche Klärung bringen könnte.
Deswegen würde ich der ARGE sagen, dass Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist, weil Du nicht mehr tun kannst und dass im übrigen (also jenseits Deiner Mitwirkungspflicht) der Grundsatz der Ermittlung des Sachverhalts von amts wegen gilt. Sie möge sich also entweder an die Meldebehörde wenden oder bitte selbst ein Bild machen und sich davon überzeugen, dass Du allein lebst.