Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falsch abgerechnet?
Hallo,
Der Fall:
Wir sind verheiratet. Beide ALG II-Empfönger.
Ich habe ein Gewerbe auf nebenberufliche Basis angemeldet,
kein Einstiegsgeld beantragt!
V. 1.Februar bis 15 April habe eine Rechnung erstellt.
Meine betriebskosten (30% = 45 Euro) habe b. JC auch angegeben.
Der o/g Rechnung beträgt 560 Euro.
Ich musste dieser Auftrag Vorfinanzieren = 330 Euro
JC schreibt mir, das ich 560 Euro zu Unrecht bezogen habe!
Enweder ich bin Dumm oder JC...
Ausserdem wo bleibt mein Freibetrag?
und... ic habe kein Bescheid bekommen,
bloß ein Schriftstück zu Äusserung/Anhörung und Info wie oben geschrieben.
Bin ich Dumm?
Die Ägypter
26.05.2006, 16:49
Das mag ich jetzt so gar nicht beurteilen :engel:
Nee - jetzt mal ernsthaft... natürlich hast du ein Anrecht auf Freibeträge - und... du bekommst Gelegenheit dich zum Sachverhalt zu äußern (würde ich in schriftlicher Form tun - mit Nachweis/Empfangsbestätigung ArGe auf identischen Kopien)...
Du wirst alles, was mit diesem Auftrag zu tun hat, vorlegen müssen (Einahmen/Ausgaben).
Hast du dem Jobcenter/der ArGE im Vorfeld über eine Änderungsmitteilung angezeigt, dass du ein Gewerbe laufen hast?
Das mag ich jetzt so gar nicht beurteilen :engel:
Nee - jetzt mal ernsthaft... natürlich hast du ein Anrecht auf Freibeträge - und... du bekommst Gelegenheit dich zum Sachverhalt zu äußern (würde ich in schriftlicher Form tun - mit Nachweis/Empfangsbestätigung ArGe auf identischen Kopien)...
Du wirst alles, was mit diesem Auftrag zu tun hat, vorlegen müssen (Einahmen/Ausgaben).
Hast du dem Jobcenter/der ArGE im Vorfeld über eine Änderungsmitteilung angezeigt, dass du ein Gewerbe laufen hast?
Danke für Dein Antwort.
Alles ist völlig legal.
Arge wusste das ich gewerbeschein habe (nebenberuflich).
Alles ist vorgelegt (Einnahmen/Ausgaben, Betriebsausgaben
dokumentiert, Kontoauszüge, Mitteilung über Gewerbe am 3 Februar
gemacht, meine Fallmanagerin wusste auch davon)
Ich bin sicher, das ich alles richtig getan habe.
Gruss
jack
Die Ägypter
26.05.2006, 18:11
Hallo Jack,
du schreibst:
Alles ist völlig legal. 8) = hab ich nicht in Zweifel gezogen
Arge wusste das ich gewerbeschein habe (nebenberuflich).
Alles ist vorgelegt (Einnahmen/Ausgaben, Betriebsausgaben
dokumentiert, Kontoauszüge, Mitteilung über Gewerbe am 3 Februar
gemacht, meine Fallmanagerin wusste auch davon)
und andererseits ist das hier eben Plan:
und... ich habe kein Bescheid bekommen,
bloß ein Schriftstück zu Äusserung/Anhörung und Info wie oben geschrieben.
Also musst du den ganzen Kladderadatsch nochmal vorlegen (Denk an den Nachweis der Vorlage) und dich zu dem Schreiben schriftlich äußern.
Seebarsch
27.05.2006, 12:47
Der Fall ist ein gutes Beispiel wie man sich in der ARGE das Leben schwer machen kann und die Kunden verärgert !
Anstatt sich den Vorgang mal vernünftig zu Gemüte zu führen, wird mal eben schnell eine Anhörung gemacht und der Vorgang weggelegt.
Solch eine Arbeitsweise bindet unnötig Arbeitskraft, die an anderer Stelle dann fehlt !
:-x :kotz: :wut:
Genauso ist es!
Das ist aber nur Kleinigkeit im vergleich was ich scho erleben mußte!
Immer Ärger mit Arge!
Es ist verboten irgendwas für sich selbst zu tun!
:wut: :patsch:
Grüsse für alle (Kämpfer)...
StephanK
27.05.2006, 18:34
Grüsse für alle (Kämpfer)...Sehen wir Euch denn auch nächsten Samstag vor dem Roten Rathaus (http://www.protest2006.de/)?
Selbstverständlich!
http://www.protest2006.de/
http://people.freenet.de/jotgraf.de/Demo-3Juni-150x180_small.png
Hallo,
Ich wollte kein neues Thema anfangen, deshalb schreibe ich hier...
Zu dem Thema ganz oben - ich habe einen Rechtsanwalt angeschaltet.
Ich bin total überfordert...
Aber zur Sache.
Ich muss wieder den ANTRAG AUF FORTZAHLUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES
LEBENSUNTERHALTES (HartzIV) [sorry für Grossbuchstaben, habs nur kopiert]
und meine Frage ist:
sollte ich auch Zusatzblat 2.1 ausfüllen? (EINKOMMENSERKLÄRUNG/SELBSTEINSCHÄTZUNG
ZUM ANTRAG...)
Ich reiche die Beweise monatlich an JC und diese Einkommen sind unregelmäßig.
Gruss
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Diese ewige schreiberei!
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