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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz4 + Vermögen


Freddy
13.11.2007, 09:58
Hallo zusammen,
bin neu hier auf dieses Forum gestossen und möchte alle recht herzlich grüssen.


Werde wohl demnächst arbeitslos und beziehe dann Arbeitslosengeld (wie lange eigentlich ???).

Nehmen wir mal an, dass ich keine neue Arbeitsstelle find und in Hartz4 rutsche.

Ich wohne z. Zt alleine in einer ca. 70qm grossen Wohnung.
Habe ein Fahrzeug (Mittelklasse Kombi), einen 80cm Breitbild-TV, einen PC + Monitor + Drucker, eine angesparte Betriebsrente, eine Briefmarkensammlung (Wert ca. 500,00 Euro).

Nun wollt ich mal fragen, kann die AG von mir verlangen, dass
ich meine o.g. Vermögenswerte zu Geld mache und davon erst mal leben muss und dass
ich in eine kleinere Wohnung umziehen muss?

Gruß
Freddy

fragi
13.11.2007, 10:15
Hallo Freddy,

Werde wohl demnächst arbeitslos und beziehe dann Arbeitslosengeld (wie lange eigentlich ???).
Das kommt auf Alter und auf die Zeit an die du einbezahlt hast, normalerweise 12 Monate, wenn du in den letzten 2 Jahren durchgängig gearbeitet hast.

Habe ein Fahrzeug (Mittelklasse Kombi)

darf einen Verkehrswert von 7500€ haben, dann zählt er nicht zum Vermögen

einen 80cm Breitbild-TV, einen PC + Monitor + Drucker

interessiert nicht

eine angesparte Betriebsrente

kommst du an die etwa ran?

eine Briefmarkensammlung (Wert ca. 500,00 Euro)

Sachvermögen interessiert nicht!

dass
ich in eine kleinere Wohnung umziehen muss?

Das leider ja :(

Freddy
13.11.2007, 10:56
Hallo fragi,
vielen Dank für Deine Antwort.

An die Betriebsrente komme ich nur ran, wenn ich Rentenalter erreicht habe,
Arbeitsunfähig aufgrund Krankheit, invalide bin.

Wenn ich umziehen muss, wer finanziert mir dass.
Mit Hartz4 kann ich das wohl kaum:(

Was ist mit den jetzigen Möbeln?
Die passen in eine kleinere Wohnung nicht rein und wenn ich neues Mobiliar brauche, bekomme von der AG da was bezuschusst?

Wie gross darf denn die neue Wohnung höchstens sein und wie lange habe ich Zeit aus der jetzigen Wohnung auszuziehen?

Wieder sehr viele Fragen, ist aber ein komplexes Thema.

Gruss
Freddy
:?

fragi
13.11.2007, 11:03
An die Betriebsrente komme ich nur ran, wenn ich Rentenalter erreicht habe,
Arbeitsunfähig aufgrund Krankheit, invalide bin.

Dann bleibt auch diese anrechnungsfrei!

Wenn ich umziehen muss, wer finanziert mir dass.
Mit Hartz4 kann ich das wohl kaum:(

jener, der möchte dass du Umziehst, die ARGE!

Was ist mit den jetzigen Möbeln?
Die passen in eine kleinere Wohnung nicht rein und wenn ich neues Mobiliar brauche, bekomme von der AG da was bezuschusst?

nein, es gibt nur Erstausstattung, hast du was, musst du das verwenden!

Wie gross darf denn die neue Wohnung höchstens sein und wie lange habe ich Zeit aus der jetzigen Wohnung auszuziehen?

Das ist regional verschieden, für 1 Person meist 45-50m²...

Freddy
13.11.2007, 11:04
Noch eine Frage fällt mir ein.
Bin unterhaltspflichtig.
Mit Hartz4 kann ich die Zahlung bestimmt nicht leisten.
Was dann?
Springt dann das Jugendamt ein und ich verschulde mich denen gegenüber?

fragi
13.11.2007, 11:14
Noch eine Frage fällt mir ein.
Bin unterhaltspflichtig.
Mit Hartz4 kann ich die Zahlung bestimmt nicht leisten.

Wenn ein Titel dabei ist, muss es dir angerechnet werden, ohne Titel ist es der ARGE egal!

Freddy
13.11.2007, 11:26
Titel habe ich.
Heisst das dann, dass die ARGE mir den Unterhaltstitel finanziert?
Verstehe das nicht so recht:confused:

fragi
13.11.2007, 11:29
Heisst das dann, dass die ARGE mir den Unterhaltstitel finanziert?
Nein, das leider nicht! Dafür musst du dir nen Minijob oder so suchen... es stellt nur einen Freibetrag da!

Das heißt verdienst du 400€ werden die wohl anrechnungsfrei bleiben auf das ALG II:


Vom Einkommen sind abzusetzen
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag

Quelle: §11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html)

Freddy
13.11.2007, 11:50
Noch ne Frage.:)

Wenn der ARGE der Aufwand oder die Kosten zu hoch sind für mich eine kleinere Wohnung zu stellen und sie gewähren mir, dass ich in der alten/grossen Wohnung bleiben darf, zahlen die dann die volle Miete oder nur die Miete die eine kleinere Wohnung kosten würde und ich muss den Rest aufbringen und das mit Hartz4 ???

Gruss
Freddy

fragi
13.11.2007, 11:55
Wenn der ARGE der Aufwand oder die Kosten zu hoch sind für mich eine kleinere Wohnung zu stellen und sie gewähren mir, dass ich in der alten/grossen Wohnung bleiben darf, zahlen die dann die volle Miete oder nur die Miete die eine kleinere Wohnung kosten würde und ich muss den Rest aufbringen und das mit Hartz4 ???

Es gibt nur eine Möglichkeit... sie werden bei Antragsstellung wohl feststellen die Wohnung ist unangemessen... dann hast du 6 Monate (nornmalerweise) zeit um umzuziehen... bis dahin wird die Wohnung so bezahlt.
Dann suchste ne Wohnung, lässt dir bei der ARGE bestätigen die is okay und dann unterschreibste den Mietvertrag und ziehst um...

So ist die normale Verfahrensweise!

Freddy
13.11.2007, 12:41
Alles klar - :danke:
................................................

dumpfbacke
16.11.2007, 19:24
Es soll aber doch auch die Möglichkeit geben, daß man seine alte, von der Arge für zu groß befundene Wohnung behalten kann, sofern man in der Lage ist, den Differenzbetrag zwischen dem Mietbetrag den das Amt für angemessen befunden hat (also für die neue Wohnung) und der Miete für die alte Bude selber aufbringen kann.

Ob man versucht sich die Differenz "vom Mund abzusparen", also von seinem extrem spärlichen Hass4-Geld oder dafür einen Job annimmt, ist der Arge dann egal.

Man bekommt jeden Monat den festgestellten Mietregelsatz bezahlt und muß dann für den Restbetrag selber sorgen; dafür kann man dann in der alten Wohnung bleiben.

restart
17.11.2007, 00:05
@dumpfbacke

Dein Hinweis ist schon richtig, die ARGE kann keinen zwingen umzuziehen. Doch wenn man es so macht, hat die Sache auf Dauer gesehen möglicherweise eine Haken. Wenn die ARGE dich auffordert umzuziehen, wird sie auch (bei vorheriger Antragstellung) Umzugskosten, Renovierungskosten und die eventuelle Mietkaution übernehmen. Wird dir die Wohnung später doch zu teuer, wird sie das wohl nicht mehr tut. Es war ja deine Entscheidung.

Miet- und Nebenkostenerhöhungen wird es immer geben, wie lange kann man mit ALG II (auf teilweise eigene Kosten) da mithalten. Weiß man als ALG II Empfänger, wann sich die Situation wieder zum Besseren wendet?