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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I


superjochi
13.11.2007, 13:24
Hallo!
Mir wurde mit Wirkung ab
10.06.2003
bis 28.07.2005 Arbeitslosengeld (jetzt ALG I) bewilligt.
Mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zum
01.03.2004
wurde die Entscheidung über die Bewilligung von ALG I zum 01.03.2004 aufgehoben und ab diesem Datum der Leistungsbezug abgemeldet. Ich hatte bis dahin für von den bewilligten 780 Tagen für 264 Tage ALG I bezogen. Die verbleibenden 516 Tage (17 Monate und 6 Tage) blieben für den Zeitraum von 4 Jahren ab Aufnahme der Selbständigen Tätigkeit als Anspruch bestehen.
Während meiner selbständigen Tätigkeit erkrankte ich langfristig (psychische Erkrankung und komplizierte Operation mit anschließender REHA). Nach entsprechender Wartezeit erhielt ich von meiner gesetzlichen Krankenversicherung
ab 28.12.2004 bis 26.06.2006 Krankengeld.
Nach Auslaufen des Krankengeldbezugszeitraumes habe ich mich als gesund bei der Agentur für Arbeit zum
27.06.2006 arbeitslos gemeldet, da eine Fortsetzung der selbständigen Tätigkeit wegen Vertragsbeendigung durch meinen Vertragspartner während der Krankheit nicht möglich war.
Die Agentur für Arbeit bewilligte mir für die Dauer von 540 Kalendertagen (18 Monate), d.h. für 24 Tage mehr als mein Restanspruch betrug den Bezug von ALG I unter erleichterten Bedingungen nach § 4428 SGB III bis einschließlich
26.12.2007.
Der zuständige Bearbeiter erklärte mir dazu zur Erläuterung, dass ja während der Bezugsdauer von Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an die Agentur für Arbeit abgeführt wurden, woraus sich die Erhöhung der Bezugsdauer des ALG I auf die derzeit gültige Höchstdauer von 18 Monaten ergibt. Eine Verlängerung um die tatsächlich erworbene Bezugsdauer während der Krankheit sei gesetzlich nicht möglich.
Nachdem sich der Koalitionsausschuss auf eine Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I für über 58-Jährige auf 24 Monate geeinigt hat, sind nach meiner Kenntnis die Voraussetzungen für die Bewilligung der Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I erfüllt. Mir geht es darum, zu erfahren, ob ich als inzwischen 59-Jähriger von den neuen Regelungen "betroffen" sein könnte. In der Mitte nächsten Jahres werde ich Frührente mit 60 beantragen (wg. chronischer Krankheit 50% GdB, dadurch weniger Abzug bei der Rente), werde bis dahin aber ohne Einkommen sein, da meine Frau "zuviel" verdient, als dass ich ALG II bewilligt bekomme.
Gibt es dazu schon Meinungen, Aussagen?

restart
13.11.2007, 13:48
Hallo superjochi,

Nachdem sich der Koalitionsausschuss auf eine Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I für über 58-Jährige auf 24 Monate geeinigt hat, sind nach meiner Kenntnis die Voraussetzungen für die Bewilligung der Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I erfüllt. Wie du schon selbst geschrieben hast, haben sie sich darauf geeinigt, es tun zu wollen. Das steht aber noch in keinem Gesetz. Ich denke auch, dass es frühestens ab 01.01.2008 gelten wird. Da ist dein ALG I aber schon ausgelaufen.

Somit wird du wahrscheinlich leider nicht in den Genuss kommen.