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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wenn der Partner Unterhalt zahlen muss...


Biberzahn
10.03.2005, 13:08
Hallöchen,

ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft und mein Partner, der berufstätig ist, muss für seinen Sohn Unterhalt zahlen. Diese monatliche Leistung wurde bei dem Antrag auf ALG II den ich gestellt hab nicht als monatlicher Aufwand mit einbezogen. Laut Arbeitsamt ist das das Privatvergnügen meines Freundes und hätte keine Bedeutung für die Berechnung.
Hat jemand Erfahrung damit oder ist auch in der Situation? Keiner kann mir sagen ob das nun so korrekt ist oder nicht. :x :(

Betroffener
21.03.2005, 00:44
@Biberzahn,

das habe ich für Dich gefunden. SOll aber noch nicht rechtskräftig sein:

Sind die Unterhaltszahlungen eines Mannes an die - aus einer früheren Beziehung stammenden - Kinder nicht "tituliert" oder gepfändet, so darf sein Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II für seine Lebensgefährtin (mit der er eine Bedarfsgemeinschaft bildet) nicht um die monatlichen Zahlungen (hier: 495 Euro für 2 Kinder) gekürzt werden. (Sozialgericht Dortmund, S 5 AS 1/05)

Fundstelle: http://www.gegen-hartz4-reform.de/portal/viewtopic.php?t=803&sid=6d9dd02341d206ac02f9f6022c163562

StephanK
06.06.2005, 08:23
Diese Gerichtsentscheidung wurde inzwischen vom übergeordneten Landessozialgericht bestätigt. Ist
hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=5102) zu finden.