Biberzahn
10.03.2005, 13:08
Hallöchen,
ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft und mein Partner, der berufstätig ist, muss für seinen Sohn Unterhalt zahlen. Diese monatliche Leistung wurde bei dem Antrag auf ALG II den ich gestellt hab nicht als monatlicher Aufwand mit einbezogen. Laut Arbeitsamt ist das das Privatvergnügen meines Freundes und hätte keine Bedeutung für die Berechnung.
Hat jemand Erfahrung damit oder ist auch in der Situation? Keiner kann mir sagen ob das nun so korrekt ist oder nicht. :x :(
ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft und mein Partner, der berufstätig ist, muss für seinen Sohn Unterhalt zahlen. Diese monatliche Leistung wurde bei dem Antrag auf ALG II den ich gestellt hab nicht als monatlicher Aufwand mit einbezogen. Laut Arbeitsamt ist das das Privatvergnügen meines Freundes und hätte keine Bedeutung für die Berechnung.
Hat jemand Erfahrung damit oder ist auch in der Situation? Keiner kann mir sagen ob das nun so korrekt ist oder nicht. :x :(