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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ohne Leistungsbezug – Bildungsgutschein gem. §77 Abs 3 SG


nameless
14.11.2007, 14:28
Guten Tag @all!

Sicherlich wurde hier schon 1.000 x gefragt und ich bitte die 1.001 Frage zu entschuldigen.

Folgender Fall:

Ich bin seit mehr als 4 Jahren arbeitslos. Zur gleichen Zeit bin ich von Bayern nach NRW gezogen - mein Mann wurde versetzt. Natürlich habe ich mich gleich beim neuen Arbeitsamt vorgestellt, man hatte aber sehr wenig Interesse an mir und schlug mir doch vor, ich sollte wieder nach Bayern umziehen.
Mehrmals habe ich in diesen über 4 Jahren nach Massnahmen zur Weiterbildung vorgesprochen - nichts. Trotzdem habe ich aus eigener Tasche dann weitere Qualifizierungsangebote der IHK wahrgenommen. Nun kommen sie auf einmal und unterbreiten mit einen Bildungsgutschein. Ich müßte mich neu qualifizieren in dem ich als gelernte Industriekauffrau/IHK-Sekretärin/Chef- u. Managementassistentin einem Bildungsziel als Bürokauffrau unterziehen müsse. Das ganze soll in Teilzeit bis zu 6 Monaten einschließlich eines notwendigen Betriebspraktikums erfolgen.

Sollte ich der Massnahme nicht zustimmen, wurde mir gesagt, ich würde nicht mehr als arbeitslos gemeldet sein und somit auch den Anspruch auf Rentenanrechnung verlieren.

Mir kommt dieses alles mehr als Suspekt vor. Hat jemand vielleicht gleiche Erfahrungen gemacht?

fragi
14.11.2007, 18:25
Hallo nameless,

stimmt aber:

(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der
den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).

Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer
Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,
bereit ist, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen.

Quelle: §119 Abs. 1 Nr. 3 i.V Abs. 5 Nr. 2,4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html)

Sorry dass ich nichts besseres sagen kann... Aber Fahrtkosten sollten sie schon zahlen!