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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss ich mich bewerben und da lügen ?


Kerstin
27.05.2006, 18:45
Hallo

mal wieder was neues *seufz*
Mein Mann hat sich nun nach dem Studium hier wo wir leben beworben,
aber nur Absagen bekommen. Da er recht spezialisiert ist ist davon auszugehen das es keine wirklich relevate Stelle hier gibt. Is auch eher ein Dorf hier ohne was drumrum.

Er bewirbt sich nun in ganz Deutschland und sogar weltweit. Er hat nun ein Angebot ab August 250 km weit weg und evtl. eins 400 km. Allerdings ist er ja nicht arbeitslos oder so und möchte mit Ruhe und Bedacht wählen, hat also noch nichts festes.

Nun schickt die AfA mir ein Vermittlungsangebot. Ich hatte die Situation zwar schon mit meinem Vermittler bequatscht aber der hat sich voll schwammig ausgedrückt. Ich müsse das ja nicht so klar rüberbringen sagte er.
Der Arbeitgeber sucht eine feste Kraft, dauerhaft. Ich würde aber mit meinem mann mitgehn weil sein Gehaltsangebot immens höher liegt uns allein die 2. wohnung hier teurer wäre als das was ich verdienen würde. Der Arbeitgeber macht mich doch zur sau wenn ich in 2 Wochen oder halt auch 4 abdüse.

Darf ich das eigentlich ? Einfach so mitgehn wenn der Mann Hauptverdiener ist ? Und darf ich das auch dem Arbeitgeber sagen ? Ich mein wir sitzen hier auf quasi gepackten Koffern, wissen aber nur noch nicht so ganz wohin es geht.

danke
kerstin

jumbo96
27.05.2006, 19:11
Hallo

1 .... Ich müsse das ja nicht so klar rüberbringen sagte er.

2 ....Der Arbeitgeber sucht eine feste Kraft, dauerhaft. Ich würde aber mit meinem mann mitgehn weil sein Gehaltsangebot immens höher liegt uns allein die 2. wohnung hier teurer wäre als das was ich verdienen würde. Der Arbeitgeber macht mich doch zur sau wenn ich in 2 Wochen oder halt auch 4 abdüse.

3. ...Darf ich das eigentlich ? Einfach so mitgehn wenn der Mann Hauptverdiener ist ? Und darf ich das auch dem Arbeitgeber sagen ? Ich mein wir sitzen hier auf quasi gepackten Koffern, wissen aber nur noch nicht so ganz wohin es geht.

danke
kerstin

Hi,

zu 1. das sehe ich genauso. Manchmal einfach besser nichts über dinge sagen, die noch nicht mal druckreif sind.

zu 2. machst Du Dir viel zuviele Gedanken, finde ich. Es hätte evt. doch Vorteile, 2-3 Monate dort zu arbeiten (->Probezeit ;-)). Desweiteren beiläufig andeuten, dass der Mann Jobs ausserhalb sucht... :-)

3. sofern Du verheiratet bist wird in dem Fall soweit ich weiss (!) keine Sperre verhängt

ciao
8)

Kerstin
27.05.2006, 19:19
Hallo

hmm.wenn er bis dahin nichts anderes findet werden wir (01.08.) spätestens am 01.07. mit der umzieherei/ummelderei anfangen müssen. Der andere Job war eher noch kurzfristiger.

Arbeitsbeginn wäre 10.06. Also Max. 3 Wochen Verfügbarkeit im Job.

Es ist zwar noch nicht 100% in trockenen Tüchern aber wenn ein Arbeitgeber schon extra sagt er sucht was langfristiges (stand dabei) dann is das doch verarsche meinerseits.

bei der tätigkeit muss der mich mind. 3 Monate einarbeiten. Also kann ich klar sagen wies nunmal is ? Ich will nicht lügen.
Oder krieg ich da ne sperre wegen vereitelung ?

danke
kerstin

Seebarsch
27.05.2006, 19:30
Hallo,
wenn, hätte,könnte, sollte, vielleicht hilft hier nichts.
Zunächst besteht die Pflicht sich bei dem Arbeitgeber zu melden.
Im Gespräch kann man dem Arbeitgeber deutlich zu erkennen geben, dass über kurz oder lang ein Wegzug mit dem Ehemann ansteht.
Das ist dem Arbeitgeber gegenüber fair, der dann auf Dauer jemand anderen einstellen kann.
Der Agentur gegenüber wird es jedoch nur helfen, wenn die Umzugspläne konkret in nächster Zeit feststehen.
Die Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses zur Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft ist ein wichtiger Grund und zieht keine Sperrzeit nach sich.
8)

Kerstin
27.05.2006, 19:38
Super, das war das was ich brauchte,

vielleicht nimmt er mich ja dann, einfach solange als Hilfe, bis er einen festen hat ? wer weiss

Hauptsache ich kann sagen was los ist

danke sehr