Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vollzeit auf Teilzeit abgelehnt. Sperre?
Basti1481
14.11.2007, 14:39
Hallo!
Also ich habe da ein Problem bei meiner Arbeitsstelle und hoffe, mir kann jemand einen guten Rat geben.
Ich bin Vater von 2 Kindern und arbeite seit 3,5 Jahren in meinem Betrieb in Vollzeit.
Allerdings in Schichtarbeit.
7 Tage am Stück wechseln Frühschicht (6-14 Uhr), Spätschicht (14-22 Uhr) und Nachtschicht (22-6 Uhr) sich 2 tägig ab.
Dann habe ich 2 Tage frei (wobei ich beim 1.freien Tag morgens aus der Nachtschicht komme und diesen halb verschlafe).
Dann geht es wieder 7 Tage so.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Mit Familie ist das schwer zu vereinbaren.
Nun habe ich einen Antrag auf Teilzeit gestellt (Mo-Fr von 8-12 Uhr).
So könnte ich gut nachmittags z.B. einen 400 Euro-Job machen.
Diesen Antrag hat meine Firma jetzt abgelehnt.
Das bekomme ich auch noch mal schriftlich.
1. Wenn ich jetzt kündige und arbeitslos bin, droht mir dann eine Sperre?
2. Ist mein Betrieb nicht verpflichtet, mir eine Teilzeitstelle zuzusichern?
3. Was kann ich tun, damit ich aus dieser Schichtarbeit herauskomme?
Bin für jeden Rat dankbar!
Die Ägypter
14.11.2007, 14:53
Hallo Basti,
das kommt darauf an, ob du
1) alleinerziehend bist
2) wenn du es nicht bist, wie deine Frau/Freundin arbeitet und wie (Zeiten etc.)
3) ob nachweisbar die Unterbringung/Betreuung der Kids unmöglich ist (wie alt? - Krank oder behindert?)
Weiterhin kann dein Arbeitgeber Teilzeitarbeit dann wirksam ablehnen, wenn sie für ihn betrieblich nicht darstellbar ist (was er belegen muss).
Mit welcher Begründung hat dein Arbeitgeber die Einrichtung von Teilzeit abgelehnt?
Was ich dir leider schreiben muss (nicht übelnehmen)... Arbeit wächst nicht auf Bäumen - wenn du einen Arbeitsplatz hast, der deine Familie ernährt, dann kannst du wirklich dankbar sein. Ich würde da nicht kündigen, ohne einen neuen Job zu haben... Also versuch doch, dich aus deinem Job heraus zu bewerben
Basti1481
14.11.2007, 15:19
Danke für die Antwort.
Alleinerziehend bin ich nicht.
Meine Frau ist noch 2 Jahre im Erzeihungsurlaub
Die Kinder werden von meiner Frau zu Hause betreut.
Das Problem ist, dass mein Arbeitgeber mir sicherlich betrieblich eine Teilzeitstelle anbieten könnte, er aber die Ablehnung auf eine Stelle in meiner Abteilung bezieht.
Ich bin ja bereit auch in einer anderen Abteilung mich z.B. anlernen zu lassen.
Allein dies müsste mir doch positiv angerechnet werden.
Und ich möchte auch arbeiten das ist klar, aber es ist nur die Schichtarbeit, die mir zu schaffen macht.
Es muß doch hierfür eine Lösung geben, wie ich meinen Arbeitgeber überzeugen kann.
Die Ägypter
14.11.2007, 15:38
Danke für die Antwort.
Alleinerziehend bin ich nicht.
Meine Frau ist noch 2 Jahre im Erzeihungsurlaub
Die Kinder werden von meiner Frau zu Hause betreut.... dann sehe ich keinen wirksamen Grund über das Bestehen auf Teilzeit kündigen zu können ohne eine Sperre zu erhalten - anders sähe es vielleicht aus, wenn ihr euch die Erziehungszeiten aufgeteilt hättet, aber auch dann gilt, es muss für den Arbeitgeber betrieblich machbar sein.
Das Problem ist, dass mein Arbeitgeber mir sicherlich betrieblich eine Teilzeitstelle anbieten könnte, er aber die Ablehnung auf eine Stelle in meiner Abteilung bezieht.
Ich bin ja bereit auch in einer anderen Abteilung mich z.B. anlernen zu lassen.
Allein dies müsste mir doch positiv angerechnet werden.
Dann solltest du versuchen deinem Arbeitgeber diesen Vorschlag zu unterbreiten... allerdings sehe ich noch ein anderes Problem... Wegfall der Schichtzulagen und reduziertes Gehalt = wirst du deine Familie davon noch ernähren können? Falls nicht, benötigt ihr u.U. erg. ALG II, dann seid ihr sog. "Aufstocker" und du bist wiederum verpflichtet jede Arbeit anzunehmen, die euren Status verbessern könnte.
Und ich möchte auch arbeiten das ist klar, aber es ist nur die Schichtarbeit, die mir zu schaffen macht.
Es muß doch hierfür eine Lösung geben, wie ich meinen Arbeitgeber überzeugen kann.
Du musst es mit den Augen deines Arbeitgebers zu sehen versuchen - also Argumente dafür finden, warum es für ihn günstiger und/oder effektiver ist, dich innerhalb des Betriebes "umzusetzen".... und das ist deswegen schwierig, weil du ihm 1) einen Teil deiner Flexibilität nicht mehr zur Verfügung stellen möchtest (Schichtarbeit) und 2) an einem anderen Platz nicht kostensparend eingesetzt werden kannst, weil du eine Einarbeitungsphase X benötigst...
Basti1481
29.11.2007, 11:14
Hallo,
ich habe jetzt ein neues Problem.
Und zwar habe ich erfahren das mein Antrag auf Teilzeit von meinem Arbeitgeber nicht abgelehnt wurde weil es keine Stelle in der Firma gibt sondern weil er ein persönliches Problem mit mir hat. So hat es mir der
Betriebsratvorsitz gesagt.
Und ganz ehrlich, das Gefühl habe ich auch schon seit einer Weile.
Ich überlege jetzt einen Anwalt einzuschalten. Wäre das Ratsam????
Würde mich über rasche Antworten freuen.
Hallo Basti1481,
ein Anwalt wird dir hier nicht wirklich helfen könne, da du keinen wichtigen Grund vorbringen kannst. Den AG kannst du nicht dazu zwingen die die Teilzeit zu ermöglichen. Du könntest nur selber kündigen und die Sperrzeit in kauf nehmen.
Du kannst auch nochmal mit deinem Betriebsrat sprechen, ob er sich nicht noch stärker für dein Anliegen einsetzen könnte. Andererseits, wenn dein AG eh schon ein Problem mit dir hat, wird er sich wahrscheinlich früher oder später für deine Entlassung entscheiden. Um dabei eine Sperrzeit zu verhindern, ist es wichtig, dass man dir das nicht anlasten kann.
StephanK
29.11.2007, 16:03
Wie groß ist denn der Betrieb, in dem Du arbeitest? Werden mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt oder weniger?
Basti1481
30.11.2007, 10:10
Also übern Daum geschätz würde ich sagen das es ca. 150 Mitarbeiter in meinem Betrieb beschäftigt sind.
StephanK
30.11.2007, 11:53
O.K., danke für die ergänzende Auskunft. Dann gehen wir noch mal auf die Ausgangsfragen zurück: 1. Wenn ich jetzt kündige und arbeitslos bin, droht mir dann eine Sperre?Leider ja, denn eine Eigenkündigung bleibt nur dann ohne Sperrzeit, wenn sie das letzte Mittel ist, um aus einer unhaltbaren Situation herauszukommen. Vorher musst Du aber alle "milderen" Mittel ausschöpfen (und diese auch dokumentieren können; führ also bitte Buch über Deine Bemühungen).
2. Ist mein Betrieb nicht verpflichtet, mir eine Teilzeitstelle zuzusichern?Das gibt leider eine jener "ja, aber"-Antworten, derentwegen Juristen so unbeliebt sind... Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit - aber mit Einschränkungen. Lies Dir bitte mal den § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html) genau und in Ruhe durch. Der Knackpunkt ist vor allem Absatz 4 mit den "entgegenstehenden betrieblichen Gründen". Diese müssen dann auch dargelegt werden, und natürlich sind es keine betrieblichen Gründe, wenn der Arbeitgeber Dich persönlich "auf dem Kieker hat".
3. Was kann ich tun, damit ich aus dieser Schichtarbeit herauskomme?Das hat nun sehr viel mit der betrieblichen Organisation und Deinem konkreten Aufgabenbereich zu tun und ich muss um Verständnis dafür bitten, dass ich mich von meinem heimischen Schreibtisch aus nicht qualifiziert dazu äußern kann.
Du hast Dein Anliegen offenbar schon mit dem Betriebsrat besprochen. Das war und ist auch der richtige Ansprechpartner dafür. Insofern schließe ich mich dem Kollegen restart an und empfehle Dir, die Angelegenheit nochmal mit dem Betriebsrat zu besprechen. Ich weiss nicht, wie der Betriebsrat in Deinem Betrieb so ist - manche sind halt sehr "zahm" und wenig konfliktfreudig, so dass man sie gelegentlich wie einen alten Hund "zum jagen tragen" muss. Falls Du Gewerkschaftsmitglied bist wäre Deine Gewerkschaft natürlich auch noch ein wichtiger Ansprechpartner, um etwas in Deinem Sinne zu bewegen, zumal die Vereinbarkeit von Familie und Beruf den Gewerkschaften ein wichtiges Anliegen ist, für das sie sich auch einsetzen.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.