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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist mit der Privathaftpflichtversicherung


sissi
27.05.2006, 18:52
Hallo Leute,

nach meiner Anhörung stimmt jetzt jedenfalls der Punkt Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber bin ich sehr froh und ich brauche auch nichts mehr zurückzuzahlen.

Trotzdem ärgert mich, dass die Privathaftpflichtversicherung nicht von meiner Witwenrente abgezogen wurde obwohl ich es mit aufgeführt und nachgewiesen habe.

Es wurde nur anerkannt:

Witwenrente minus Kfz-Haftpflicht minus 30 EUR Pauschale gleich Einkommen.

Meine Frage:

Gibt es eine neue Richtlinie ab 2006 wo o.g. Versicherung in der 30 EUR Pauschale mit abgedeckt werden muss???

Gruß
sissi

Limone
27.05.2006, 19:20
Hallo!

Wie hoch ist die Versicherung denn??

Also, nach § 11 SGB II wird bei Einkommen mindernd berücksichtigt:

"Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind"

Darüber hinaus ist an sich keine Übernahme möglich - außer eben der KFZ-Haftpflicht, aber um die geht es dir ja hier nicht ...

StephanK
27.05.2006, 23:11
Dahinter steckt die Regelung in § 3 Abs. 1 der Alg II-Verordnung: Als Pauschbeträge sind abzusetzen
1. von dem Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger und von dem Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger, soweit diese nicht mit volljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch leben, ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind, gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.Den Betrag halte ich auch für realistisch, denn eine Privathaftpflichtversicherung mit einem Beitrag von mehr als € 30.- monatlich dürfte entweder überteuert oder überdimensioniert sein.

sissi
28.05.2006, 09:23
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Privathaftpflicht kostet im Jahr 64,00 EUR, das kann doch nicht überteuert sein oder???

Gruß
sissi

StephanK
28.05.2006, 09:56
Ob es eine günstigere Haftpflichtversicherung gäbe wäre eine Frage, die außerhalb des Themenbereichs dieses Forums läge.
Jedenfalls ist der Jahresbeitrag durch die Berücksichtigung von € 30.- monatlich mehr als abgedeckt.

sissi
28.05.2006, 11:55
Danke,

dann hat es wirklich keinen Sinn einen Widerspruch einzulegen.

Allen einen schöneren Sonntag, denn das Wetter läßt zu wünschen übrig.

Gruß
sissi

Antaris
16.06.2007, 19:36
Hallo sissi,
du musst dich nicht unbedingt mit der Versicherungspauschalen von 30 € abfinden.

Diese Summe kann sich durchaus erhöhen. Es gibt ein Gerichtsurteil des Sozialgerichts Gießen in dem die Richter festgestellt haben,
dass ALG II-Empfängern gegenüber normalen Arbeitnehmern hinsichtlich ihrer Absicherung gegen typische Risiken kein Nachteil entstehen darf.

Wenn du also mit deinen Versicherungen, die das abdecken, auf einen höheren Betrag als 30 € kommst, stehen deine Chancen nicht schlecht, mehr zu bekommen.

Antaris