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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkosten für Bewerbungsgespräch


Silversurfer1
15.11.2007, 05:24
Hallo zusammen , ich habe einen antrag auf Fahrtkostenerstattung für ein Bewerbungsgespräch beantragt. Nach einer ersten vorsprache sagte man mir das nur Fahrtkosten die mit öffentlichen Vehrkehrsmittel verbraucht werden erstattet werden. In einem 2ten Gespräch habe ich darauf hingewiesen das ich für 40 Km einfache Fahrt 2,5 Std bräuchte,und hab das auch mit einem Ausdruck des Fahrplans belegen können. Auf meinem Einwand das ich ja dann 5 Std unterwegs bin nur für ein bewerbungsgespräch obwohl ich ein Auto vor der Tür hab. Man sagte mir das das zumutbar wäre, ich zwar mit meinem PKW fahren könnte, aber nur Fahtkosten in Höhe einer Fahrkarte erhalten kann. MEine Frage ist,stimmt diese Aussage? Spielt die Reisedauer keine Rolle mehr sprich Zumutbarkeit? Im Voraus vielen Dank für event.Tipps
Ps: Ich beziehe ALG 1 und ergänzend ALG 2

fragi
15.11.2007, 06:04
Hallo Silversurfer1,

Nein, die Aussage ist falsch!
Hast du einen Bescheid dazu, geh in Widerspruch, wenn nicht, weise sie mal auf folgendes hin:

Fahrtkosten gibt es nach §45 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__45.html), deren Höhe in §46 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__46.html) geregelt ist.
Hierin ist einem die Wahlmöglichkeit gegeben, zw. öff. Verkehrsmitteln und dem PKW. Für Fahrten mit dem PKW wird mit der Höhe des § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes (http://bundesrecht.juris.de/brkg_2005/__5.html) zur Sache gegangen:

Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro.

MacMysty
27.03.2008, 09:24
Hi,
meine ArGe (Münster) sagte es würden keine Fahrtkosten innerhalb des Stadtgebietes bezahlt. Nun wohne ich in MS-Nord, habe eine Vorstellungsgespräch in MS-Süd (19,1 Km).
Das kann doch nicht sein, oder?

Lieben Gruß

MacMysty™

StephanK
27.03.2008, 10:26
:welcome: MacMysty,
die Erstattung von Reisekosten ist eine "Kann"-Leistung, über die die AA nach Ermessen entscheidet. wobei ihr Ermessen allerdings durch eine Anordnung des BA-Vorstandes und zugehörige Durchführungsanweisungen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-45f-Leistungen-an-Arbeitnehmer-zur-UBV.pdf) gebunden ist. Diese Regeln hindern sie jedenfalls nicht daran, auch Reisekosten innerhalb des Stadtgebietes zu erstatten.

Deswegen nehme ich an, dass es sich um eine Entscheidung vor Ort handelt, die nur schwer anzugreifen ist. Das einzige Argument, das ich sehe, wäre, dass das Gesetz keine "Bagatellgrenze" vorsieht und die Einführung einer solchen auf örtlicher Ebene eine unzulässige Ermessensausübung darstellt. Mit dieser Argumentation kannst Du Widerspruch gegen die Ablehnung der Übernahme einlegen - und solltest das auch.