Hallah
28.05.2006, 09:05
Hallo zusammen, ich bin im Moment etwas ratlos und suche schnell Hilfe. Mein Sohn lebt bei seinem Vater uns ist Volljährig geworden. Da er zur Zeit bei mir über das Wochenende ist habe ich erfahren, dass sein Vater, im ALG II Antrag meines Sohnes seine Kontonummer angegeben hat und die Bezüge nun auf sein Girokonto also die 276 € laufen lässt. Ebenso das Kindergeld von 154 €. Er hat meinem Sohn erklärt ein eigenes Girokonto wäre unsinnig und zu umständlich. Ich möchte aber das mein Sohn ein eigenes Konto bekommt, da ich ja meinen Unterhalt jetzt auch meinem Sohn direkt überweisen möchte. Weiterhin bekommt mein Sohn kein Pfennig Taschengeld und ist zu Unselbstständigkeit erzogen worden. Leider aber anderes Thema.
Meine Frage nun, muss mein Sohn die Leistungen der ALG II Stelle nicht auf sein eigenes Konto bekommen und dann mit seinem Vater aushandeln was er zu dieser sogenannten Bedarfsgemeinschaft dazugibt. Steht ihm nicht ein Betrag x zur freien Verfügung ??
Bin etwas hilflos und wäre für schnelle Antworten dankbar....
MFG
Hallah
Meine Frage nun, muss mein Sohn die Leistungen der ALG II Stelle nicht auf sein eigenes Konto bekommen und dann mit seinem Vater aushandeln was er zu dieser sogenannten Bedarfsgemeinschaft dazugibt. Steht ihm nicht ein Betrag x zur freien Verfügung ??
Bin etwas hilflos und wäre für schnelle Antworten dankbar....
MFG
Hallah