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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Bearbeitung des Folgeantrags


Janga
07.06.2005, 20:12
Hallo an alle HartzIV-Geschädigten und die, die mir vielleicht weiterhelfen können!

Zum 31.05.2005 ist bei mir, wie bei fast allen der erste Bewilligungszeitraum für das ALGII ausgelaufen. Ich hab meinen Folgeantrag Fristgerecht eingereicht, mit Termin und der verbindlichen Zusage der Sachbearbeiterin, dass alles reibungslos weiterläuft.

Bis jetzt habe ich weder einen Bewilligungsbescheid, noch Geld auf meinem Konto. Ich konnte diesen Monat die Miete noch nicht zahlen und mein Konto ist bis zum Anschlag überzogen.

Nachdem ich nach 3 Stunden endlich bei der ARGE durchgekommen bin per Telefon teilte man mir mit, das mein ALGII ausgelaufen sei und im Computer nicht ersichtlich sei, dass überhaupt der Folgeantrag eingereicht wurde!

Nachdem mein erster Ohnmachts- und Wutanfall einigermaßen vorbei war hab ich beschlossen morgen zum Amt zu gehen und den Laden solange nicht zu verlassen, bis ich einen Barscheck in der Hand habe.

Jetzt meine Frage: Wie gehe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an? Ich habe seit einem Jahr ein Riesentheater mit dem Amt und jetzt reichts mir endgültig. Weil alle Fehler niemals bei mir gelegen haben. Das Amt hat es verbockt und ich muss dafür bezahlen. Habe definitiv keine Lust, das länger schweigend hinzunehmen.

Zweite Frage: Wer zahlt mir meine Überziehungszinsen die mir jetzt entstanden sind? Ich lebe mit meinem Sohn am Existenzminimum wie so viele andere auch und muss für die Schlampigkeit der unfähigen "Sachbearbeiter" auch noch bezahlen?

Hat jemand damit Erfahrungen oder eine Ahnung wie ich an Infos rankomme?

Entnervte Grüße
Janga

StephanK
07.06.2005, 21:07
Hallo Janga und :welcome:

Zum Thema "Dienstaufsichtsbeschwerde"
Ein alter schaler Witz in der Verwaltung lautet "Kennst Du das Rechtsmittel mit den drei F ?" Die drei F stehen für fristlos (d.h. nicht an Fristen gebunden), formlos (also ohne Formvorschriften einzulegen), fruchtlos (d.h. bringt eh' nix). Die Lösung lautet, wie Du Dir inzwischen vermutlich denken kannst, Dienstaufsichtsbeschwerde. Und leider ist an diesem Witzchen auch ziemlich viel dran. Als Mittel, schnell zum nötigen Geld zu kommen, ist das leider untauglich.

Was sonst tun?
Das beste wäre wohl, zunächst zu versuchen, die Sache vor Ort mit der ARGE zu klären. Nun weiss ich nicht, ob Du dorthin einen weiten Weg hast - aber "auf der Matte zu stehen" ist einfach eindrucksvoller als sich "nur" schriftlich zu melden. Ich weiss auch nicht, wie alt Dein Sohn ist; sollte er noch recht klein sein, nimm ihn mit - das verstärkt den Eindruck.

Es ist schade, dass Du wahrscheinlich keine Kopie Deines Folgeantrags hast und auch keine Empfangsbestätigung von der ARGE. Beweisen könntest Du die rechtzeitige Antragstellung daher nicht, wenn's hart auf hart käme. Für die Zukunft würde ich Dir empfehlen, Anträge immer persönlich abzugeben und eine Kopie vom ARGE-Mitarbeiter als "entgegengenommen am ...." abzeichnen zu lassen: dann hast Du nämlich etwas in der Hand.

Für die aktuelle Situation hilft wohl nur, den Leuten dort ausdauernd auf die Nerven zu fallen und sie dazu zu bringen, den verschlampten Antrag zu finden. Das solltest Du in jedem Fall persönlich tun und dabei viel Geduld und gute Nerven mitbringen: freundlich bleiben auf Teufel-komm-raus, aber zäh und beharrlich und sich nicht rausschmeissen lassen.

Wenn die ARGE den Antrag definitiv nicht findet, verlangst Du förmlich zur Niederschrift (d.h. ein ARGE-Mitarbeiter muss das sozusagen nach Deinem Diktat festhalten, und zwar nicht nur auf einem Notizzettel, sondern richtig ordentlich) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X (Zehn). Auf Deutsch übersetzt: Damit wird ein Fristversäumnis, das nicht "auf Deine Kappe geht". ungeschehen gemacht und sozusagen die Uhr zurückgedreht. Sodann gibt es zwei Varianten, die sich leicht unterscheiden:
1) Wenn man Dir auf der Stelle sagt: ja, Wiedereinsetzung ist gewährt, solltest Du einen vorbereiteten neuen ALG II-Antrag mit nötigen Nachweisen aus der Tasche ziehen und darauf bestehen, dass man Dir schriftlich die Wiedereinsetzung und die Entgegennahme des Antrag bescheinigt. Er muss dann ab dem 1.6. bewilligt werden.
2) Wenn man Dir diese Wiedereinsetzung verweigert oder Dich hinzuhalten versucht, lässt Du Dir schriftlich geben, dass die Wiedereinsetzung nicht gewährt wurde und gibst Deinen Antrag trotzdem ab - natürlich gegen eine Empfangsbestätigung!

In diesem Fall solltest Du dann professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Solltest Du Mitglied einer Gewerkschaft sein, kann die Gewerkschaft Deine Beratung und auch Vertretung vor Gericht übenehmen. Ansonsten solltest Du einen Anwalt beauftragen. Die Kosten dafür musst Du nicht selbst tragen: dafür gibt es Beratungshilfe und - wenn es zum Prozess kommen sollte - Prozesskostenhilfe. Die Formulare dafür haben die meisten Anwälte, die Kunden auf dieser Basis annehmen (das sind leider längst nicht alle), in ihrem Büro. Leider musst Du damit noch mal (geht aber auch vorher) zum Sozialamt, das Dein Null-Einkommen bescheinigen muss.

Puh, das war jetzt viel Holz, aber solche Fälle sind manchmal schwieriger als wenn man sich um Geldbeträge oder so was streitet...

Guten Erfolg und behalte die Nerven...!