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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : unerwartetes Geld auf dem Konto


Mausezahn
15.11.2007, 20:54
Guten Abend ihr Lieben!

Jetzt wird es ein wenig kompliziert.

Auf dem Girokonto meines Mannes liegen seit dem 06.11.07 über 100 Euro, die von der ARGE angewiesen wurden. Das Problem ist, dass mein Mann eine Pfändung auf seinem Konto hat. Da wir diese Zahlung nicht erwartet haben und auch nicht zuordnen können, für was wir dieses Geld bekommen haben, hat mein Mann erst heute wieder einen Kontoauszug geholt.
Es könnte sein, dass dieses Geld eine Nachzahlung ist, weil ja am 11.10.07 unser Sohn geboren wurde. Es könnte allerdings auch sein, dass es das Geld ist, das ich als unabweisbaren Bedarf (nennt man das so?) für unsere Mädels beantragt habe, um Winterkleidung für sie zu kaufen. Wir haben keine Ahnung, da die ARGE uns darüber nichts schriftliches hat zukommen lassen.

Wie gehen wir jetzt vor? Haben wir eine Möglichkeit, an das Geld zu kommen oder liegt es jetzt auf dem Konto fest, da die 7 Tage überschritten sind?

Liebe, fragende Grüße
Mausezahn

Die Nubier
15.11.2007, 21:47
Gehe sofort zum Amtsgericht und beantrage die Freigabe des unpfändbaren Einkommens. Für weitere Fragen stehe ich dir auch gerne per PN zur Verfügung.

Mausezahn
15.11.2007, 22:21
Hallo Ramses!

Danke für deine Antwort.

Welche Unterlagen - außer dem Kontoauszug und dem aktuellen ALG-II-Bescheid nehme ich denn mit zum Amtsgericht?
Ich könnte mir vorstellen, dass man dort etwas schriftliches von der ARGE will, um zu erkennen, wofür wir das Geld erhalten haben.

Die Nubier
15.11.2007, 22:24
Du benötigst nur ALG II Bescheid, Kontoauszug und natürlich einen Beleg, der die Art der Leistung dokumentiert.

Mausezahn
15.11.2007, 22:29
Ok - dann morgen früh als erstes zur ARGE und hoffen, dass wir etwas schriftliches bekommen, aus dem hervorgeht, für was dieses Geld ist und dann ab zum Amtsgericht.

Dann hoffen wir mal, dass das alles glatt über die Bühne geht.

StephanK
15.11.2007, 23:03
Fragt bitte beim Amtsgericht gezielt nach, ob die Vorschrift des § 55 Abs. 4 SGB I beachtet worden ist; der/die Rechtspfleger/in weiss schon, was damit gemeint ist.

Im übrigen: in einer Situation wie der Eurigen ist online-banking eine sinnvolle Sache, weil man sich tagesaktuell über den aktuellen Stand seines Kontos und die Veränderungen informieren kann.

Mausezahn
16.11.2007, 07:24
Gutene Morgen!

Das mit dem Online-Banking ist halt ein Problem.
Mein Mann wollte es einrichten. Aber die Bank hat es abgelehnt mit der Begründung, er sei arbeitslos und daher ginge das nicht.

Danke für den Tipp mit dem Paragraphen :)

fragi
16.11.2007, 08:31
Mein Mann wollte es einrichten. Aber die Bank hat es abgelehnt mit der Begründung, er sei arbeitslos und daher ginge das nicht.

Was das bedeuten soll, verstehe ich allerdings nicht... ich nutze auch Onlinebanking... du solltest mal in den Geschäftsbedingungen deiner Bank nachlesen... ich kenne es von einer Bank, dass Onlinebanking erst ab x€ zufluß im Monat gewährt wird... aber eigentlich doch auch schwachsinn...
Damit werden doch sämt. Belege gesparrt... :confused:

Platti
19.11.2007, 15:57
Äh frage kann mir jemand sagen wie sich dieses geld nennt was im ersten Post genannt wurde? und vorallem mit was diese beantragung begründet werden muss/darf/kann?

restart
19.11.2007, 19:44
Informationen findest du u.a. hier: (http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung)Pfändungsschutzregeln (http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung)

Platti
19.11.2007, 20:02
nee das meinte ich nicht soory hab ich mich vileicht auch falsch ausgedrückt ich meinte das geld was sie bei der ARGE für ihre kids beantragt hatte

fragi
20.11.2007, 05:31
Ich weiß was du meinst...
der unabweisbarer bedarf für WInterkleidung:

(3) 1Leistungen für
Erstausstattungen für Bekleidung
sind nicht von der Regelleistung umfasst.

Quelle: §23 Abs.3 Nr.2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html)

Da Kinder die im wachstum sind jedes Jahr nen neuen Bedarf haben können und es nicht zur Regelleistung gehört ist dies ne Extra Leistung die man beantragen kann.

Mausezahn
20.11.2007, 08:43
Ich weiß was du meinst...
der unabweisbarer bedarf für WInterkleidung:

Quelle: §23 Abs.3 Nr.2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html)

Da Kinder die im wachstum sind jedes Jahr nen neuen Bedarf haben können und es nicht zur Regelleistung gehört ist dies ne Extra Leistung die man beantragen kann.

Ja - und für unseren neugeborenen Sohn hat die ARGE diesen Bedarf abgelehnt. Für die älteren beiden Kinder hatten wir ebenfalls einen Antrag gestellt. Auf diesen Antrag haben wir bis jetzt noch keine Antwort erhalten.

Übrigens - um mal wieder aufs Ursprungsthema zu kommen :) - die ARGE hat doch tatsächlich den Freitag und gestern Vormittag gebraucht, um herauszufinden, was für ein Geld sie uns da überwiesen hat. Als wir dann endlich ein Schreiben darüber in den Händen hatten, war es für das Amtsgericht zu spät.
Mein Mann ist also jetzt erst auf dem Weg dorthin.

Liebe Grüße
Mausezahn

Platti
20.11.2007, 10:12
das ist natürlich wieder typisch arge irgendwo da fragt man sich für was die selbst soviel geld kassieren tut mir leid ist aber so

Ich drück euch die Daumen das Ihr das geld noch bekommt.

Danke für die info werde mal schauen ob ich jemanden finde der auf junior aufpasst dann werd ich nochmal reinwackeln und so einen antrag stellen

Mausezahn
20.11.2007, 11:20
So - mein Mann war auf dem Amtsgericht. Von dort aus hat man ihn erst einmal zur Bank geschickt. Er sollte eine Aufstellung der Gläubiger holen (es ist nur einer). Der wird jetzt angeschrieben und nächste Woche Dienstag darf mein Mann dann wieder zum Gericht und wenn der Gläubiger nichts dagegen hat, dann bekommt er vom Gericht die Freigabe des Geldes.
Die Bank hat mittlerweile ein Fax bekommen, dass sie das Geld nicht anrühren darf, bis das Gericht entschieden hat, was damit passiert. Denn sonst wäre es in einer Woche für den Gläubiger freigegeben worden.

StephanK
20.11.2007, 11:21
Na, dann tut sich ja jetzt wenigstens was, auch wenn's noch 'ne Woche Wartezeit gibt!

Mausezahn
28.11.2007, 06:15
Guten Morgen alle zusammen!

Mein Mann war also gestern nach einer Woche Wartezeit auf dem Gericht und hat dort problemlos den Beschluß ausgehändigt bekommen, in dem steht, dass die Bank das Geld an ihn auszuzahlen hat, da er unverschuldet die 7-Tage-Frist versäumt hat.

Der Gläubiger hatte sich übrigens nicht dazu geäußert, ob er einer Freigabe zustimmt oder nicht.

Liebe Grüße
Mausezahn

restart
28.11.2007, 12:25
Na das ist doch ne frohe Botschaft, fast hätte ich gesagt: "Da ist Weihnachten ja gerettet". :)