PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jobsuche in Großbritannien!


Weltwunder
29.05.2006, 11:05
Hallo an alle,

nach reiflicher Überlegung werde ich mich nun in London niederlassen. Lebenslauf ist übersetzt und Kontakte sind geknüpft, nun fehlt nur noch der Job und die Wohnung. Da es schier unmöglich ist, sich von D aus in GB zu bewerben, habe ich jetzt einen Flug gebucht (Billigflug) und werde mich zur Jobsuche für eine Woche nach London begeben. (Das ist die übliche Vorgehensweise, weil die Agencies die dort die Jobvermittlung machen, selten auf Bewerber aus D reagieren, die eine deutsche Telefonnummer und Adresse angegeben haben.) Ich habe das meiner Vermittlerin schon 2 mal gesagt und frage mich jetzt ob ich den Zeitraum in dem ich weg bin noch mal schriftlich bei ihr hinterlegen muss.

Nachdem ich der Vermittlerin sagte, dass ich Anfang Juni nach London fliegen werde um dort vorort die Jobagenturen abzuklappern, flatterte mir am Samstag ein "Angebot" für einen EEJ ins Haus. Als Reinigungs- und Servicekraft. Das hat nun so gar nichts mit meinen Ausbildungen zu tun und wo mir das helfen sollte im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen frage ich mich sowieso. Es hat vielmehr den Anschein, dass man auf Biegen und Brechen versucht mein ALG II zu kürzen, weil ich ja nicht sein werde, wenn ich den EEJ ausüben soll. Parallel läuft auch noch ein Vermittlungsangebot bei einem "Ausbeuter".

Nun meine Frage:
Gilt die Jobsuche im Ausland, die ich ja schon zweimal angekündigt habe, als wichtiger Grund den EEJ auszuschlagen? Mir ist es im Grunde egal, ob das mit dem Job nun beim ersten Mal gleich klappt oder nicht. Ich werde definitiv in 4 bis 6 Wochen nach London umziehen.

Forumadmin
29.05.2006, 11:47
Infos und Tipps arbeiten in - Großbritanien (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=743&Itemid=105)

StephanK
29.05.2006, 12:34
Nachdem ich der Vermittlerin sagte, dass ich Anfang Juni nach London fliegen werde um dort vorort die Jobagenturen abzuklappern, flatterte mir am Samstag ein "Angebot" für einen EEJ ins Haus.Warum sollst Du auch im Ausland Geld verdienen, statt hier als Quasi-umsonst-Arbeitskraft die Bilanzen irgendeiner städtischen Tochterfirma zu schönen?
Entschuldige meinen Sarkasmus, aber das timing dieses Angebots lässt andere Interpretationen nur mit so viel gutem Willen zu, wie ich ihn nicht mehr aufbringen kann.
Hast Du Deine Abwesenheit nur mitgeteilt oder mehr oder weniger deutlich "absegnen" lassen?
Es könnte sein, dass einfach mal wieder die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Wenn nicht, dann ist das eine recht gezielte Bösartigkeit, gegen die vorzugehen aber nicht gerade einfach ist. Du kannst eigentlich nur versuchen, zu klären, ob dahinter wirklich ein "rechte/linke-Hand-Problem" steckt und mit gut zureden versuchen, dass dieses "Angebot" zurückgenommen wird.

Es ist schwierig zu entscheiden, ob die Arbeitsuche im Ausland ein "wichtiger Grund" ist und hängt letztlich vom Wohlwollen des/der Sachbearbeiter/in ab.

Worst case wäre eine Absenkung des Regelsatzes um 30 % für drei Monate als Sanktion für ein Nicht-Antreten des 1-€-Jobs. Du kannst und musst selbst ausrechnen, ob dieser zusätzliche Geldmangel Dein Vorhaben zu Fall bringen könnte... :sad:

cuimhnich
29.05.2006, 13:33
hallo,
ich habe auch das gefühl, dass wir als arbeitslose lieber in deutschland behalten und 'gepflegt' werden, als dass wir ne chance auf nen neuen job und damit auch auf ne neu zukunft haben.
ich hatte auch den fehler gemacht und hatte meinen vermittler gefragt, wie es denn ist, wenn ich in uk nen job bekomme... welche hilfe mir das amt dann geben könnte... er konnterte mit einer trainingsmaßnahme im kaufmännischen bereich ;-) ich bin systemaddi... egal.

ich habe natürlich auch schon alles mögliche versucht, um in uk ne arbeit zu kommen und bin auch diese hürden gestoßen, aber... es gibt auch hilfe: EURES zum beispiel, oder guck mal hier rein: http://www.deutsche-in-london.net/

übrigends, ich habe am freitag mein telefoninterview... bitte alle daumen drücken...

viiiiel glück

jumbo96
29.05.2006, 13:44
hallo,
ich habe auch das gefühl, dass wir als arbeitslose lieber in deutschland behalten und 'gepflegt' werden, als dass wir ne chance auf nen neuen job ..., oder guck mal hier rein: http://www.deutsche-in-london.net/
viiiiel glück

Hi,

also ich find das mutig einfach so gen London zu gehen, ist ja glaub ich teuerste Stadt Europas etc., hoffe Du kannst gut englisch.
Wiese hast Du nicht den ominösen E303 beantragt?

ciao
8)

cuimhnich
29.05.2006, 16:04
ich weiß zwar nicht, was daran mutig ist, in eine teuere stadt zu ziehen, aber wenn du dir den link genauer angesehen hast, hat uk noch viele weitere städte und die leute die dort hin gegangen sind haben arbeit und sind zu frieden mit dem leben dort.
und das ist richtig etwas wert! denn lieber verzichte ich auf etwas luxus und habe dafür ein geregltes einkommen und weiß abends, was den tag über getan habe. und übrigens, english kann man lernen...
aber auch in anderen deutsch-sprachigen Ländern gibt es ne möglickeit zu arbeiten...
und ich will endlich wieder arbeiten, denn ich bin 40 und da habe ich nicht mehr viel auswahl, der deutsche arbeitsmarkt hat mich schon mit 35 jahren 'entsorgt'. und wenn mir mein heimatland diese möglickeit nicht mehr geben kann, dann werde ich wohl 'weiter' ziehen müssen?

oder auf wen oder was soll ich hier warten? und sagt jetzt bitte nicht: auf die rente...(sorry)

jumbo96
29.05.2006, 16:21
...ich weiß zwar nicht, was daran mutig ist, in eine teuere stadt zu ziehen, aber wenn du dir den link genauer angesehen hast, hat uk noch viele weitere städte und die leute die dort hin gegangen sind haben arbeit und sind zu frieden mit dem leben dort.
und das ist richtig etwas wert! denn lieber verzichte ich auf etwas luxus und habe dafür ein geregltes einkommen und weiß abends, was den tag über getan habe. und übrigens, english kann man lernen...
aber auch in anderen deutsch-sprachigen Ländern gibt es ne möglickeit zu arbeiten....

Hi cumhi,

aber manchmal hilft auch schon ein wenig lesen.
Es ging um London, und nicht um eine andere englische 'teure' Stadt. Und wenn man keinen Job dort hat, und evt. nur wenig Englisch kann, dann geht einem sehr schnell die Luft aus. Und deshalb find ich das mutig.

ciao
8)

efge
29.05.2006, 16:27
übrigends, ich habe am freitag mein telefoninterview... bitte alle daumen drücken...
Ich drücke Dir schon mal die Daumen!

P.S.: Das einzig „mutige“ wäre wahrscheinlich die Begegnung mit der englischen Küche. ;-)

cuimhnich
29.05.2006, 16:44
natürlich habe ich das gelesen... london ist aber nicht nur teuer, man kann da schnell einen gutbezahlten job bekommen... aber meist nur, wenn man vor ort ist... und erst hier sind wir wieder bei thema....

und ich weiß, dass man als ALGi KEINE möglichkeit bekommt, nach london oder wer weiß wohin zu fahren, um nen job zu suchen. der gute wille reicht einfach nicht, darum sollte man es weiter von hier aus versuchen... denn wenn man eine richtige einladung hat, KANN man die kosten für die fahrt, umzugskosten ect. vom amt bekommen.... aber es ist auch nur ne kann-bestimmung.

wenn man aber denkt, man muss mit dem kopf durch die wand... dann wird man auch schnell merken, dass die anderen den stärkenen arm haben.

zu deiner eigentlichen frage: nein, du hast kein recht diese maßnahme auszuschlagen... aber du hast das recht, dich von hier aus weiter zu bewerben und wenn du ein interwiev bekommst, kannst du damit losziehen...

und hier ist noch ein link zum gucken:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=60833&category=link_liste&rqc=5&ls=false&ut=0

@effge
danke, ich hoffe auch ganz dolle, dass es hilft...
und das mit der küche merke ich mir... hab auch schon einiges gehört, dem freund ist engländer...

VIERZEHNNOTHELFER
29.05.2006, 17:07
warum sind hier die Bücher von Jamie Oliver
Bestseller, wenn die englische Küche so schlecht ist?
Jetzt soll seine Küche in englischen Schulen Einzug halten.

cuimhnich
29.05.2006, 19:20
ha ha, :lol:
weil der liebe jamie die englische küche gerade revolutioniert...
mit ner menge ausländischen rezepten...
und mit ganz viel gesunden zeugs ;-)


die orginal englische küche ist wohl nicht so dolle... aber im norden von uk wirds wohl wieder besser *fg*

also: englische küche ist nicht gleich jamie
aber: jamie ist gleich (neue) englische küche

oder?

Betroffener
29.05.2006, 23:25
Da mit dem Mut für die englische Küche kann ich nachvollziehen.

Das ist wirklich anstrengend, da was brauchbares zum Essen zu finden im Alltag von Kantinen oder den Mittagstischen in den Lokalen bezüglich der etwas merkwürdig anmutenden und meist gewürzlosen Nationalgerichten.

Weltwunder
30.05.2006, 08:19
Um jetzt mal wieder von off topic und dem schlecht syncronisierten Kochshows wegzukommen.

Diese EEJ sollen doch eine Möglichkeit sein, den ALG II Empfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Oder täusche ich mich da? Dieser EEJ wird das mit Sicherheit nicht erreichen und das schon deshalb nicht, weil ich mich selber in den Britischen Arbeitsmarkt integrieren werde und die Zeit wird mir eh schon ziemlich knapp werden. Und je mehr Steine man mir in den Weg legt umso länger wird es dauern. Wirtschaftlich ist das mit Sicherheit nicht.

Zweitens sind die mich in 4-6 Wochen für immer los. Wir sind doch so stolz darauf Exportweltmeister zu sein. Warum nicht darauf, dass sich ALG II Bezieher, die Herr Clement und auch derzeit amtierende Politiker als Parasiten am Geldsäckel der Gemeinschaft sehen, selbst exportieren?

Die Vermittlerin hat mich nicht zurückgerufen und es schaut auch nicht so aus, als ob sie es heute tut. Deshalb werde ich jetzt eine E-mail schreiben und die Fakten mitteilen. Im Gegensatz zur BA/ARGE erfülle ich ja immerhin meine "Pflichten" aus der Eingliederugnsvereinbarung. Nur dass ich mich halt nicht in D bewerbe. Andernorts bekommen die Leute doch auch Jobangebote aus dem Ausland.

Und für mich hat der "erste Arbeitsmarkt" auch wenn er in GB ist nun mal Vorrang vor einem EEJ, der nur Geld kostet und nichts bringt.

Beste Grüße an alle

cuimhnich
30.05.2006, 08:22
@betroffener... du lebst in england oder woher hast du deine erfahrungen? kein wunder dass jamie dort solch einen erfolg hat?

vielleicht kannst du uns auch noch einmal arbeitstechnisch aufklären?
wir sind da für tipps sehr dankbar!

StephanK
30.05.2006, 08:51
Diese EEJ sollen doch eine Möglichkeit sein, den ALG II Empfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Oder täusche ich mich da?You're too credulous. That's nothing but pretense.
1-€-Jobber sind nix als Ersatz für weniger werdende Zivildienstleistende oder Billig-Arbeitskräfte, die die schwindsüchtigen Kassen der Gemeinden entlasten. Genau so wird auch agiert.

Ein gewisses Problem liegt halt darin, dass Du keine Einladungen zu Vorstellungsgesprächen hast, denn dann wärest Du in puncto 1-€-Job-Verpflichtung ohne weiteres "aus dem Schneider". Du hast hier erklärt, dass und warum das im Reiche Elizabeth's anders läuft. Ob das für das deutsche Verwaltungssystem, das auf schriftliche Nachweise fixiert ist, ausreicht, ist die große Frage. Es hängt letztlich von Deiner persönlichen Glaubwürdigkeit ab, ob man Deine Erklärung als kreative Form der Drückebergerei ansieht oder Dir glaubt. Deswegen hielte ich es für besser, das persönliche Gespräch zu suchen. e-mails werden oft nicht gelesen, und auf einen Rückruf kannst Du unter Umständen lange warten.

Weltwunder
30.05.2006, 09:24
Das Problem ist, ohne Termin kein Gespräch und die Dame hat mich gestern nicht zurück gerufen. Also gibt es jetzt eine E-mail. Außerdem fehlt bei einem persönlichen Gespräch später die Beweisbarkeit des Gesprächsinhaltes.

Ich muss noch mal ausdrücklich betonen: Es ist im Grunde nicht relevant, ob das jetzt in der geplanten Woche klappt mit Job und Wohnung, es wäre zwar schön, aber wenn es nicht klappt, ich bin definitiv in 4 - 6 Wochen weg. Der Hauptgrund für die Ausübung der EEJ - die größere Integrationsperspektive in den ersten Arbeitsmarkt - ist doch somit gar nicht (mehr) gegeben. Das Gesetz ist doch dahingehend ganz klar formuliert. Wenn auch Sparen das große Ziel ist, für was soll denn noch Geld für diesen EEJ in meinem speziellen Fall ausgegeben werden? Alle Entscheidungen sind auch der Wirtschaftlichkeit unterworfen.

Je länger die das rauszögern umso teurer wird das doch.

StephanK
30.05.2006, 11:50
Ich finde Deine Argumente völlig richtig und nachvollziehbar und argumentiere auch überhaupt nicht dagegen.
Das Problem ist, dass die klammen Kommunen sich mit den 1-€-Jobs auf Kosten der Bundeskasse Arbeitskräfte besorgen, die nicht nur nichts kosten, sondern auch noch etwas einbringen, weil sie nicht nur die "Mehraufwandsentschädigung" erstattet bekommen, die an die 1-€-Jobber weitergereicht wird, sondern noch einiges mehr für Verwaltungsaufwand, und (oft eher auf dem Papier existente) Eingliederungs- und Betreuungsleistungen. That's big business! - und deswegen werden in vielen Städten die Leute auf Teufel-komm-raus in diese Maßnahmen gedrückt.

Dein einziges - und das rechtlich relevante - Argument ist, dass der Alg II-Träger sein Ermessen falsch ausübt, wenn er Dir diese Eingliederungsleistung (es ist nämlich eine, auch wenn Du was leisten musst...) gewährt, weil nämlich der Eingliederungszweck gar nicht erreicht werden kann. Es ist ungefähr so, als ob man einen Stummen für ein call centre qualifizieren wollte. Veilleicht braucht es solche plastisch-dratischen Beispiele, um den Damen und Herren das klar zu machen... :roll:

Weltwunder
30.05.2006, 12:31
So ähnlich habe ich das auch in meiner Mail begründet. :P

Nichtsdestotrotz werde ich da morgen wohl hingehen und mir das mal anschauen und denen auch gleich erzählen was Sache ist.
Vielleicht war es ja doch ein Versehen. Die "Aufforderung" war auf den selben Tag datiert an dem auch das Gespräch bei der Vermittlerin war.

Und wenn ich dieser Person nur ständig hinterhertelefoniere und sie nie erreiche ... Ich hab wirklich mehr als genug auf meiner Liste abzuarbeiten. Für diese unsinnigen Beschäftigungsmaßnahmen, über die sich diese Beamten wohl definieren, habe ich keine Zeit und auch keine Lust. Ich gehe Streitigkeiten lieber aus dem Weg, aber ich lasse mich mit Sicherheit nicht wie den letzten Deppen behandeln, der keine Ahnung hat. Dieser respektlose Umgang mit Menschen stößt mir schon generell sauer auf.

Schönen Tag noch!

cuimhnich
02.06.2006, 21:32
yoh, genau so ne antwort macht mut....

aber warum sollten auch deutsche ins ausland wollen, wo sie doch hier sofort so einen super job geboten bekommen?
oder auch ne weiterbildung, die sie sonst nie (!) bekommen hätten?

und stellt euch vor, es kommen noch mehr auf die idee, dass man in uk noch nen job bekommen kann...oder in anderen europäischen ländern, dann haben alle fallmanager keinen job mehr... ????

:patsch: aber das geeeeht doch nicht....
also, wer sich getraut, nach auslandjobs zu fragen.... das ist es... nur nicht für die, die wirklich weg wollen...

in diesem sinne. ein schönes erholsames pfingsten....

cuimhnich
17.07.2006, 15:50
hallo,
so, nachdem unser 'Weltwunder' erfolgreich in London gelandet ist (ich wünsch ihr viel glück), bin auch ich davon überzeugt, dass ich auch für nen job dort persönlich hinfliegen muss.

leider ging es mir so wie ihr, als ich nach bewerbungen im ausland fragte bekam ich nen lehrgang augedrückt (der sich nun als volle luftnummer entpuppt)

meine frage an die -'besser bescheid wissenden': gibt es noch diese 3 monate bewerbungsfrist (ich weiß nicht, ob das so heißt). unterkunft hätte ich bei freunden, no problem, aber auf mein bisschen algII kann ich nicht so einfach verzichten (schlimm genug :-( ) und man will ja niemanden auf der tasche liegen.
was muss ich beachten, wenn ich darüber tiger?

ich habe mich nun ein halbes jahr pausenlos beworben und gemacht und getan, aber im endeffekt wurden immer wieder die leute vorgezogen, die sofort am ort waren (ich gönne es jedem!) aber ich möchte auch dort nen job, YES!!!

Forumadmin
17.07.2006, 16:51
Arbeiten in Großbritanien (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/743/105/)

cuimhnich
17.07.2006, 17:18
ja ja, der link waqr oben schon zu sehen...

aber das beantwortet die frage nicht wirklich...


habe ich dieses recht algII auch? wenn ja, wo kann ich das nach lesen?

Forumadmin
17.07.2006, 17:39
ja ja, der link waqr oben schon zu sehen...
JA JA , und wenn er noch zwanzigmal zu sehen ist.

Danke für den freundliche Hinweiß!
Wir wissen schon wo was hier im Forum verlinkt ist und was nicht.
- andere Forenbenutzer interessiert es vielleicht auch!?
- jene z.B. die direkt tiefer in den Beitrag einsteigen.

StephanK
18.07.2006, 11:18
Lies Dir am besten diese Broschüre der EU (PDF-Datei) (http://ec.europa.eu/employment_social/publications/2005/ke6404022_de.pdf) durch, vor allem Seiten 34 und 35.

cuimhnich
19.07.2006, 09:59
guten morgen,

ein großes danke an stefank, ich habe auch gleich noch nen termin mit meinem 'falli' gemacht ;-)
außerdem werde ich vorweg schon die agentur in brighton informieren.

ich hatte in der zwischenzeit auch die berater von eures gefragt, die mir gerade im ähnlichen wortlaut geantwortet haben.

ENGLAND - ICH KOMME!!!!

StephanK
19.07.2006, 10:13
Gerne geschehen!
Brighton im Hochsommer? Das bedeutet Briten in Hochform (und hochrot...) :-) I wish you a good start in insular Europe.

MT
29.07.2006, 19:40
Hallo,
mit Interesse habe ich hier das mit der Jobsuche in GB gelesen.
Dabei hat sich mir folgende Frage gestellt! Man hat sozusagen fasst 3 Monate Zeit einen Job im Ausland zu finden. Was ist, wenn es nicht klappt und ich dann nach D zurückkomme? Wo stehe ich dann, bzw. bin ich dann hier in D obdachlos? Weil, ich kann ja wohl schlecht im Ausland für fasst 3 Monate Miete zahlen und auch die Miete meiner Wohnung hier in Deutschland!
Wird das im besagten Zeitraum auch vom Amt bezahlt?
Wo genau bekomme ich das Formular E 303? Beim Arbeitsberater oder bei der Komune die HartzVI bezahlt?

Gruß MT

MT
01.08.2006, 22:42
Hallo Nochmals,

kann oder will mir hier keiner auf meine Anfrage antworten?? :?

Ich habe eigentlich mehr von diesem Forum erwartet. Hier werden wohl nur die Fragen diskutiert, die eh die meisten schon wissen oder auch anderweitig in Erfahrung bringen kann, z.B. Arbeitslosentreff oder sogar vom Arbeitamt selbst. Sogar in Google... :shock:

Gruss
MT

StephanK
01.08.2006, 23:04
Es wird lediglich das Arbeitslosengeld weiter gezahlt. Das Problem, eine zweite Wohnung finanzieren zu müssen, besteht natürlich, aber Du wirst damit allein gelassen. Man kann es aber z.B. durch zeitweise Untervermietung seiner heimischen Wohnung - etwa über eine Mitwohnzentrale - lösen oder zumindest abmildern.
Das Formular E 303 müsste bei den Arbeitsagenturen erhältlich sein; ob die Alg II-Träger damit dienen können, weiss ich mangels eigener Erfahrung mit der Thematik nicht.
Ich weiss nur, dass man sowohl im In- wie im Ausland mit Freundlichkeit weiter kommt... :wink:

MT
06.08.2006, 11:27
Hallo StephanK,

vielen Dank für Deine Antwort. :wink:

Leider musste ich erfahren, das man hier in NRW, nicht mit Freundlichkeit
weiter kommt und wenn man so oft mit Ämtern zu tun hat, stumpft man langsam ab. Sorry.

Was ich mich wiederum hier fragen lässt.

Man ist es ja von hier gewohnt, das man ja bei der Bearbeitung / Beantragung von Hartz4 etc. Wochen bis Monate warten muss, bis Geld aufs Konto kommt.
Mit dem Formular E 303 hat man 7 Tage Zeit sich beim örtlichen AA zu melden.
Wie lange dauert zum Beispiel die Bearbeitung im Ausland? Hat da jemand schon Erfahrung gesammelt?

Und wenn ich jetzt im Ausland einen festen Arbeitsplatz (mit Vertrag) bekommen habe, zahlt die ARGE die Umzugskosten?

Dieses habe ich im TV des öfteren gesehen. Aber TV ist TV.

Viele Grüsse
MT

StephanK
06.08.2006, 12:41
Leider musste ich erfahren, das man hier in NRW, nicht mit Freundlichkeit weiter kommt und wenn man so oft mit Ämtern zu tun hat, stumpft man langsam ab. Sorry.Na ja, das war nur eine "kleine Spitze", um Dich daran zu erinnern, dass dieses Forum eine Einrichtung ist, die auf ehrenamtlicher Arbeit beruht und weder den Anspruch der Perfektion an sich selbst hat noch einen Anspruch auf schnelle Antworten gewährleisten kann. Nix für ungut!

Wie lange dauert zum Beispiel die Bearbeitung im Ausland? Hat da jemand schon Erfahrung gesammelt?Keine Ahnung mangels eigener Erfahrung. Vielleicht kann ein anderes Forum-Mitglied dazu etwas aussagen. Übrigens würde ich Dir empfehlen (wenn Du's noch nicht getan hast), soweit per Internet möglich, Dich vorab schlau zu lesen über die entsprechenden Einrichtungen in GB (http://www.jobcentreplus.gov.uk/JCP/index.html).

Und wenn ich jetzt im Ausland einen festen Arbeitsplatz (mit Vertrag) bekommen habe, zahlt die ARGE die Umzugskosten?Die entsprechenden Vorschriften sind sämlich nur "Kann-Bestimmungen", aber mit dieser Einschränkung: ja. Ein "nein" könnte jedenfalls nicht damit begründet werden, dass GB "zu weit" oder "Ausland" sei, schließlich haben wir dank EU Freizügigkeit von Algeciras bis Rovaniemi...

MT
09.08.2006, 19:00
Tja, ja,

nun, als Hartz4 Empfänger bekommt man kein Formular E303.

Ist doch mal eine Auskunft........natürlich mal wieder aus NRW

Man ist halt nur eine Nummer :kotz:

:wut3: :weg:

Gruss MT

Upsala
09.08.2006, 19:14
Servus MT!

Hast du das schriftlich? Oder ist das mündlich vom SB überliefert?

StephanK
09.08.2006, 19:46
nun, als Hartz4 Empfänger bekommt man kein Formular E303.Das ist schlicht falsch (um nicht illegal zu sagen) und Du solltest deswegen gehörig Stunk machen. Z.B. wäre eine Mittelung an den nächstgelegenen EURES-Berater (http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=3&acro=eures&lang=de) angebracht - und natürlich eine Beschwerde an den Dienststellenleiter/Geschäftsführer.
Die Alg II-Träger sollen berufliche Mobilität fördern statt sie zu behindern!

MT
09.08.2006, 20:56
Hallo Stefan und Stupido,
nein, das haben wir vom Arbeitslosentreff hier in unserer Stadt. Wir dachten, wir lassen uns erst mal beraten, was so machbar ist! Die Dame vom Treff hat uns dies aus ihren Unterlagen vorgelesen.
Auch würden die Umzugskosten nicht übernommen, wenn man dann einen Arbeitsvertrag vorweisen kann.
Sie sagte uns auch, das man einen 1 Euro Job annehmen muß, sonst werden die Bezüge gestrichen. Komisch, meiner Partnerin hat man es frei gestellt wie sie sich entscheidet. Man gab ihr eine Woche Bedenkzeit. Sie lehnte ab und es ist nichts passiert!
Wenn das alles nicht stimmt, ist es mir echt unverständlich, das sie uns so etwas sagt. Was hat sie davon?
Kann es sein, das dies seit 1.8. geändert ist und sie auf den neusten Stand ist?

Wir haben beim Arbeitsamt nächste Woche einen Termin und wollten dann da dies bezüglich mal erzählen, was wir so vor haben.

Gruß MT

StephanK
09.08.2006, 21:39
Tut mir leid - da habe ich mich vergaloppiert und muss mich korrigieren :oops:
Es ist tatsächlich so, dass nur die Alg II-Bezieher einen "E 303-Schein" bekommen, die (noch) einen befristeten Zuschlag zum Alg II bekommen, der gezahlt wird, wenn man vom "richtigen" Arbeitslosengeld in's Alg II wechselt.
Mit den 1-€-Jobs hat das aber nicht direkt etwas zu tun. Der Grund ist vielmehr der, dass Grundlage dieser E 303-Regelung eine Europäische Verordnung ist, die sich auf Sozialversicherung und damit auf die Arbeitslosenversicherung bezieht. Sie ist deswegen anwendbar, wenn und so lange man Arbeitslosengeld (eine Leistung der Arbeitslosenversicherung!) bezieht und auch noch, wenn man den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II erhält, weil dieser sozusagen ein "Ausklingen" der Versicherungsleistung ist. Sobald man aber nur noch "Alg II pur" bekommt, bezieht man nur noch eine reine Sozial- aber keine Sozialversicherungsleistung mehr - und damit ist ist die erwähnte Europäische Verordnung nicht mehr anwendbar.

Gut finde ich das nicht, aber so ist es wohl... :cry:

Upsala
09.08.2006, 21:53
Ich weiß nun wirklich nicht mehr was da Sache ist, aber ich habe noch folgende Quelle (http://www.wdr5.de/funkhauseuropa/rubriken/index.phtml?rinid=190) gefunden, die hier noch mit der Möglichkeit einer „kann“ Leistung aufwartet.
Das gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Es gibt keine formalisierte Möglichkeit zur Mitnahme von ALG II. Individuelle Absprachen mit dem Amt sind allerdings möglich. Ein Beispiel wie das gehen kann: Ein arbeitsloser Maurer erfährt von Kollegen, dass Arbeitskräfte mit seiner Qualifikation in Südfrankreich händeringend gesucht werden, was dieser durch Zeitungsausschnitte belegen kann. Mit diesem Zeitungsausschnitten kann er zum für ihn zuständigen persönlichen Ansprechpartner beim Amt gehen und versuchen, diesen zu überzeugen, dass für ihn eine vierwöchige Arbeitssuch-Reise nach Südfrankreich sinnvoll ist – bei Fortzahlung des ALG II. Das kann grundsätzlich erlaubt werden.

Leider sind keine weiterführenden links vorhanden.
:?