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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LPK-SGB II (Lehr- und Praxiskommentare): Wo?


GofX
29.05.2006, 14:21
Das SGB II findet sich mehrfach im Netz ... so z.B. hier:
:arrow: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
:arrow: http://www.rententips.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200000

Nun gibt es aber aufgrund der "Dehnbarkeit" des Gesetzestextes sogenannte "Lehr- und Praxiskommentare" von irgendwelchen anerkannten "Gelehrten".

Diese "Lehr- und Praxiskommentare" (kurz: "LPK") finden sich dann zum Teil sogar in Gerichtsbeschlüssen wieder, wo wenig aussagekräftigen Paragraphen damit ein klein wenig mehr Inhalt vermittelt wurde.

Ein Beispiel, das sich so im § 22 des SGB II nicht finden lässt, aber nun durch einen erweiternden "Kommentar" mehr oder weniger gültig geworden ist, bzw. sind diese "Kommentare" oftmals gute Argumentationshilfen:
:arrow: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1453

Nach dieser von Berlit geäußerten Auffassung stünde es einem Hilfeempfänger frei zwischen angemessenen Wohnungen zu wechseln.

Nun interessiert mich, wo findet man im Netz diese "Lehr- und Praxiskommentare"?

Amazon will 40-119 Euro dafür haben ... ich will nichts "Illegales"; eventuell gibt's die Texte ja auch kostenneutral.

:-)

StephanK
29.05.2006, 14:54
Ich muss Dich leider enttäuschen: legal gibt's da nix, denn das sind nun mal urheberrechtlich geschützte Werke, an denen Verleger und Autoren ihr Geld verdienen wollen und/oder müssen. Vom einen oder anderen Kommentar gibt's kostenlose Lesepröbchen auf den websites der Verlage - und das isses.
Bei im Jahresrhythmus regelmäßig neu erscheinenden Kommentaren wie dem "Kochbuch" für's BGB (ich meine "den Palandt") kriegt man die Vorjahres-Auflage meistens gebraucht günstig über Amazon (ich mach' das jedenfalls so), aber Werke, die nicht diese Massenauflage erreichen, werden entsprechend weniger angeboten.
Und bei einem gänzlichen neuen Rechtsgebiet wie dem SGB II, das zudem in Halbjahresrhythmus geändert wird, haben Kommentarwerke auch nicht allzu viel Nutzwert. Wichtig ist in dieser Situation die Entwickung der Rechtsprechung, die - wenn auch leider unvollständig - ganz gut und kostenlos per Internet nachvollziehbar ist. Auch wichtig wären Fachzeitschriften, aber dazu muss man eine Hochschulbibliothek in der Nähe haben und darf die Kopierkosten nicht scheuen.

Seebarsch
29.05.2006, 16:14
Wenn mich mein Auge nicht täuscht, liegt noch nicht ein Fall nach dem SGB II dem BSG zur Entscheidung vor !
Was nun ?
:oops:

Betroffener
29.05.2006, 23:18
Was machen die dann den ganzen Tag?

Die unteren Instanzen müssen ackern, und die Chefs schreiben Bücher, aus denen die unteren Chargen in den Urteilen zitieren?
:engel:

StephanK
29.05.2006, 23:27
Wenn mich mein Auge nicht täuscht, liegt noch nicht ein Fall nach dem SGB II dem BSG zur Entscheidung vor !
Was nun ?
:oops:Doch, zwölf Revisionsverfahren sind bereits beim Bundessozialgericht anhängig, aber eben noch nicht entschieden (Information ist der website des Gerichts entnommen).

Aber man lebt ja nicht nur von obergerichtlichen Entscheidungen, sondern auch von eigener Gesetzesauslegung :wink:

Seebarsch
30.05.2006, 17:29
Da hat mich mein Auge doch getäuscht, oder habe ich am Vatertag nachgesehen?
Klar ist eigene Gesetzesauslegung gut, fördert das Denken und die Logik!
Andererseits haben Entscheidungen des BSG für die Behörden einen quasi "Gesetzescharakter" und sind deshalb verbindlich.
Oftmals kann man aus den Begründungen auch einiges herauslesen, was bei der Gesetzesauslegung sehr hilft !
:lol: