pommesrotweiss
29.05.2006, 18:31
Hallo allerseits, ich bin durch Zufall (Google) auf Euch gestoßen. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen...
Folgender Sachverhalt:
Ich war vom 01.11.2003 bis zum 30.06.2003 arbeitslos und habe in der Zeit ALG I erhalten. Ab dem 01.02.2003 habe ich eine Beschäftigung auf 400€-Basis angenommen, welches in ein festes Angestelltenverhältnis zum 01.07.2004 geändert wurde. Mein Anspruch auf ALG I war damit also erloschen. So weit, so gut.
Nun war ich dort also vom 01.07.2004 bis zum 30.04.2005 fest angestellt und somit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Nun hatte sich ein alter Arbeitskollege von mir selbstständig gemacht, wo ich vom 01.05.2005 (nahtloser Übergang ,keine Arbeitslosigkeit) bis zum 29.06.2005 beschäftigt war. An dem Tage habe ich eine fristlose Kündigung bekommen (unberechtigt, ist aber ein anderes Thema und dient nicht wirklich zur Klärung meiner Frage).
Meine Frage:
Wieviel Monate hätte ich Anspruch auf ALG I?
Irgendwie habe ich nämlich das Gefühl, ganz großes Pech zu haben, da mir 2 Tage fehlen, um 360 Tage voll zu haben.
In meinem ALG-Bescheid steht, das ich Anspruch auf 321 Tagen (Sperr-zeit mit eingerechnet). 330 Tage könnte ich ja verstehen, aber warum 321 Tage? Das Jahr wird bei denen ja auch mit 360 Tagen verbucht.
Vor der ersten Arbeitslosigkeit im November 2003 habe ich 13 Jahre ohne Unterbrechung gearbeit.
Danke für jede hilfreiche Antwort.
Folgender Sachverhalt:
Ich war vom 01.11.2003 bis zum 30.06.2003 arbeitslos und habe in der Zeit ALG I erhalten. Ab dem 01.02.2003 habe ich eine Beschäftigung auf 400€-Basis angenommen, welches in ein festes Angestelltenverhältnis zum 01.07.2004 geändert wurde. Mein Anspruch auf ALG I war damit also erloschen. So weit, so gut.
Nun war ich dort also vom 01.07.2004 bis zum 30.04.2005 fest angestellt und somit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Nun hatte sich ein alter Arbeitskollege von mir selbstständig gemacht, wo ich vom 01.05.2005 (nahtloser Übergang ,keine Arbeitslosigkeit) bis zum 29.06.2005 beschäftigt war. An dem Tage habe ich eine fristlose Kündigung bekommen (unberechtigt, ist aber ein anderes Thema und dient nicht wirklich zur Klärung meiner Frage).
Meine Frage:
Wieviel Monate hätte ich Anspruch auf ALG I?
Irgendwie habe ich nämlich das Gefühl, ganz großes Pech zu haben, da mir 2 Tage fehlen, um 360 Tage voll zu haben.
In meinem ALG-Bescheid steht, das ich Anspruch auf 321 Tagen (Sperr-zeit mit eingerechnet). 330 Tage könnte ich ja verstehen, aber warum 321 Tage? Das Jahr wird bei denen ja auch mit 360 Tagen verbucht.
Vor der ersten Arbeitslosigkeit im November 2003 habe ich 13 Jahre ohne Unterbrechung gearbeit.
Danke für jede hilfreiche Antwort.