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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf ALG I?


pommesrotweiss
29.05.2006, 18:31
Hallo allerseits, ich bin durch Zufall (Google) auf Euch gestoßen. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen...
Folgender Sachverhalt:
Ich war vom 01.11.2003 bis zum 30.06.2003 arbeitslos und habe in der Zeit ALG I erhalten. Ab dem 01.02.2003 habe ich eine Beschäftigung auf 400€-Basis angenommen, welches in ein festes Angestelltenverhältnis zum 01.07.2004 geändert wurde. Mein Anspruch auf ALG I war damit also erloschen. So weit, so gut.
Nun war ich dort also vom 01.07.2004 bis zum 30.04.2005 fest angestellt und somit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Nun hatte sich ein alter Arbeitskollege von mir selbstständig gemacht, wo ich vom 01.05.2005 (nahtloser Übergang ,keine Arbeitslosigkeit) bis zum 29.06.2005 beschäftigt war. An dem Tage habe ich eine fristlose Kündigung bekommen (unberechtigt, ist aber ein anderes Thema und dient nicht wirklich zur Klärung meiner Frage).

Meine Frage:
Wieviel Monate hätte ich Anspruch auf ALG I?

Irgendwie habe ich nämlich das Gefühl, ganz großes Pech zu haben, da mir 2 Tage fehlen, um 360 Tage voll zu haben.
In meinem ALG-Bescheid steht, das ich Anspruch auf 321 Tagen (Sperr-zeit mit eingerechnet). 330 Tage könnte ich ja verstehen, aber warum 321 Tage? Das Jahr wird bei denen ja auch mit 360 Tagen verbucht.
Vor der ersten Arbeitslosigkeit im November 2003 habe ich 13 Jahre ohne Unterbrechung gearbeit.
Danke für jede hilfreiche Antwort.

Seebarsch
29.05.2006, 20:02
Wie die 321 Tage zusammenkommen, kann man ohne den Grundanspruch ab dem 01.11.2003 nicht so richtig nachvollziehen.
Wichtig ist zu beachten, dass für die Sperrzeit von 12 Wochen nicht nur 84 Kalendertage, sondern 1/4 des Gesamtanspruchs gemindert wird, wenn es sich um eine Vollanspruch ab 12 Monate handelt. Bei einem Anspruch von 6 Monaten werden nur 84 Kalendertage gemindert.

M.E. müsste durch die Beschäftigungszeit vom 01.07.2004 - 29.06.2005 = 364 Kalendertage = 12 Monate 4 Tage
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0333900
ein neuer Anspruch von 6 Monaten = 180 Kalendertage entstanden sein.

Dann müsste der Restanspruch aus dem alten Anspruch + 180 Tage - 84 Tage Sperrzeit 321 Tage Gesamtanspruch ergeben.

Differenzen können sich dadurch ergeben, dass ab 2005 für den vollen Zahlmonat 30 Tage gemindert werden, während bis zum 31.12.2004 die tatsächlichen Zahltage pro Monat gemindert wurden.

Ohne den genauen Grundanspruch aus 2003 und einen präzisen zeitlichen Ablauf, kann man das nicht richtig berechnen.
Waren da zwischendurch noch einmal Minderungstage wegen eines Meldeversäumnisses etc. ?
:shock:

pommesrotweiss
29.05.2006, 23:25
:Respekt: danke für die superkompetente antwort :Respekt:
euer board empfehl ich doch glatt mal weiter, wenn es nicht schon bekannt genug ist... :P also vor der ersten arbeitslosigkeit habe ich immer schon meine beiträge bezahlt. ich habe davor 13 jahre ohne unterbrechung gearbeitet. ich habe das mal eben aus meinen sozialver-sicherungsnachweisen entnommen.