Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Arbeitslosengeld kein Krankengeldanspuch
Guten Tag alle Miteinander,
ich habe mich soeben erst angemeldet und hoffe hier Rat und Hilfe zu bekommen.
Aus gesundheitlichen Gründen habe ich mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Ich bin Schwerbehindert 70 % + G.
(In Schüben verlaufende chron. Krankheit)
Zum 1.1. 08 habe ich mich arbeitslos gemeldet.
Die Beraterin bei der ARGE teilte mir mit, daß sie erst mal den Vertrauensarzt befragen müsse, ob ich überhaupt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Wenn nicht, dann gäbe es auch kein Arbeitslosengeld.
KANN DAS WIRKLICH WAHR SEIN?
Ich habe mich ja darauf eingestellt, daß ich in absehbarer Zeit die Rente beantragen muß, aber die ist nun deutlich niedriger, als das ALO. Eingezahlt habe ich 30 Jahre und nun soll ich dann keinen Anspruch haben?
Wenn ich aber keinen ALO Anspruch habe, dann habe ich auch keinen Krankengeldanspuch (Privat KV). Und ob mir die Rente letztendlich bewilligt wird, weiß ich ja auch nicht. Eigentlich hatte ich gehofft, daß ich mit ALo und Krankengeldbezug den Rentenantrag noch etwas rausschieben könnte um dann mit über 50 bessere Aussichten auf Rentenbewilligung habe. Denn wer nimmt schon einen chronisch Kranken mit 48.
Am Mittwoch muß ich zur Beraterin der ARGE, weil die amtsärztliche Stellungnahme da ist und man mit mir über meine berufliche Situation sprechen möchte.
Gibt es etwas worauf ich achten muß?
Brauche dringend Euren Rat.
StephanK
19.11.2007, 14:32
:welcome: wasnun,
erst mal möchte ich nachfragen, ob die ARGE wirklich der richtige Ansprechpartner für Dich ist. Dein Hinweis auf 30 Jahre Beitragszahlung legt die Annahme nahe, dass Du aus einem langjährigen Arbeitsverhältnis ausgeschieden bist. Dann bist Du eigentlich ein "Fall" für die Arbeitsagentur und (hoffentlich) für Arbeitslosengeld I.
Mit wem hast Du's also zu tun - mit einer ARGE (wegen Arbeitslosengeld II) oder mit der Arbeitsagentur (wegen Arbeitslosengeld I, was eigentlich der "erste Weg" wäre) ?
Ups..
'tschuldigung. Bin mit der Wortwahl noch nicht so vertraut. Ich dachte ARGE wäre die neue Abkürzung für die Arbeitsagentur. Es kommt Arbeitslosengeld 1 in Frage 2 würde ich nicht bekommen, da mein Mann berufstätig ist.
Danke!
Grüße
wasnun
StephanK
19.11.2007, 15:48
Nix zu entschuldigen! :) Ich dachte ARGE wäre die neue Abkürzung für die Arbeitsagentur.Nee, ARGE ist eine ARbeitsGEmeinschaft aus Arbeitsagentur und Landkreis (oder Stadtverwaltung in den Großstädten) und ausschließlich für Arbeitslosengeld II zuständig. Du hast es aber nur mit der Arbeitsagentur (früher: Arbeitsamt) zu tun.
Es ist schon richtig, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst, und zwar für mindestens 15 Wochenstunden und "normalen" Arbeitsbedingungen (siehe § 119 Abs. 5 Nr. 1 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html)), wobei "normal" in Deinem Fall bedeutet; unter Berücksichtigung der behinderungsbedingten Einschränkungen.
Mal angenommen, dass Du diese Mindestanforderungen nicht erfüllst, bedeutet das aber nicht, dass Du von jetzt auf nachher ohne jede Unterstützung da stehen würdest, keine Bange! Die Arbeitsagentur leiert dann das Verfahren nach § 125 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.html) an. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung Dich untersuchen lässt und dann entschieden wird, ob man Dir nahelegt, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen oder nicht. So lange dieses Verfahren läuft, hast Du aber Anspruch auf Arbeitslosengeld, und es werden auch weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Es liest sich für mich so, dass Du an einer rheumatischen Erkrankung leidest. Wegen des schubweisen Verlaufes gibt es bei Rheumatikern leider manchmal ein ziemliches Hin und Her zwischen Rente und "doch-wieder-Arbeitsfähigkeit". Der Rentenversicherungsträger wird sicherlich überlegen, ob und welche Rehabilitationsmaßnahmen für Dich in Frage kommen könnten.
Gut diagnostitiert. Danke für die ersten Informationen. Dann will ich mal abwarten, was mein Betreuer am Mittwoch sagt. Dann komme ich sicher und gerne nochmal hier vorbei. Tut doch gut, wenn man merkt, daß man kompetent beraten werden kann.
Tschüssi
da bin ich wieder.
Leider immer noch nicht schlauer. Mein Betreuer ist krank geworden.
Ich möchte aber gerne nochmal wegen dem Hinweis auf die Reha - Prüfung kommen.
Da ich einen Bürojob hatte, sehe ich eine Umschulung in einen körperlich weniger anstrengend Job nicht. Kann ich gezwungen werden die Rente zu beantragen? Ehrlich gesagt würde ich das schon fast als "Diskriminierung" ansehen. Ist es denn nicht so, daß oftmals erst Krankengeld, dann Arbeitslosengeld oder auch in der umgekehrten Reihenfolge gezahlt wird, bevor man zum Rentenantrag gedrängt wird. Toleriert man das bei chron. Kranken nicht?
Da ich 1959 geboren bin und langjährig qualifiziert gearbeitet habe, könnte auch noch die alte BU greifen. Aber die Höhe ist nun mal nicht so erbaulich, sodaß ich den Zeitpunkt der Rentenantragstellung gerne rauszögern möchte.
Für Hinweise zum Thema wäre ich dankbar.
LG wasnun
StephanK
21.11.2007, 18:43
Da ich einen Bürojob hatte, sehe ich eine Umschulung in einen körperlich weniger anstrengend Job nicht. Kann ich gezwungen werden die Rente zu beantragen?Wenn beruflich gar nix mehr geht: ja. Ob das so ist oder droht kann ich natürlich nicht einschätzen und es hängt von den Einzelheiten Deiner gesundheitlichen Lage ab. Ich weise nur mal ganz allgemein darauf hin, dass nicht jeder Bürojob gleich ist und auch Faktoren wie Stress eine Rolle spielen können. Diese Dinge wird aber spätestens der Rentenversicherungsträger recht genau "abklopfen", denn er hat natürlich das Interesse, so lange wie irgend möglich Deine Arbeitsfähigkeit zu erhalten und keine EU-Rente zahlen zu müssen.
Ehrlich gesagt würde ich das schon fast als "Diskriminierung" ansehen. Ist es denn nicht so, daß oftmals erst Krankengeld, dann Arbeitslosengeld oder auch in der umgekehrten Reihenfolge gezahlt wird, bevor man zum Rentenantrag gedrängt wird.Das Verfahren ist in § 125 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.html) vorgeschrieben, wobei für Dich vor allem der zweite Absatz wichtig ist. Aber erst mal muss eben der Rentenversicherungsträger die geminderte Leistungsfähigkeit feststellen. Bis das so weit ist läuft das Krankengeld weiter (und es werden davon sogar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt!).
Hallo,
das ist so .Habe mich auch gerade angemeldet und werde es mal schreiben.
Vorab bin seid dez.07 arbeitslos gemeldet habe alg 1 bekommen.
Dann zum Gutachter - ergebnis stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Alg 1 wurde eingestellt.
Wie lange ist die EInstellung denn schon her?
Und vor allem auf welcher Grundlage?
Sie müssen die ja ne Perspektive gegeben haben, entweder Krankengeld bekommen oder aber ALG läuft weiter und ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird gestellt.
Ohne weitere Infos kann ich jedenfalls dazu nichts weiters sagen.
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