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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was für Ansprüche habe ich?


ole
29.05.2006, 20:38
Ich war bis 14.10.2005 selbständig. Ab 15.10.2005 bin ich
24 Std/wöchentlich fest angestellt, da ich noch eine Fortbildung angefangen hatte. Nun wurde mein Vertrag zum 30.06.2006 gekündigt.
Was kann ich beantragen? Ich bin Alleinerziehend und habe einen
8 jährigen Sohn. Wer kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank.
O.L.E.

StephanK
29.05.2006, 23:45
:welcome: ole, wenn Deine Selbständigkeit nicht nur recht kurz währte und davor eine Periode versicherungspflichtiger Beschäftigung lag, dann reicht das knappe Dreivierteljahr leider nicht für einen Anspruch auf das "richtige" Arbeitslosengeld. Deswegen wirst Du sehr wahrscheinlich Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Falls für Deinen Sohn kein voller Unterhalt vom Vater geleistet wird, gibt es für ihn Sozialgeld, das "in einem Aufwasch" mit dem Arbeitslosengeld II beantragt wird.

Dafür zuständig ist die ARGE Köln (http://www.jobcenter-arge-koeln.de/) (Arbeitsgemeinschaft aus Arbeitsagentur und städtischer Sozialverwaltung).

Ich empfehle Dir, Dich vor Antragstellung hier, auf unserer "Mutterseite" www.arbeitslosennetz.de und auf der Themen-Seite der Arbeitsagentur (http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/index2.php) umzusehen. Auf den beiden letztgenannten findest Du auch Antragsformulare zum download und selbst ausdrucken.

Im Arbeitslosengeld II ist ein Anteil für Miete enthalten. Es ist also nicht nötig (aber auch gar nicht möglich), gleichzeitig Wohngeld zu beantragen.