Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherung - Wer muss nun zahlen?
Meisterlampe
19.11.2007, 23:45
Hallo!
Also ich habe folgendes Problem. Ich habe bis August ALG II erhalten und
war somit über das Arbeitsamt Krankenversichert!! Soweit so gut!
Nun hab ich ab August einen 400€ Job angenommem. Damit hatten meine Mutter und ich (als Bedarfsgemeinschaft) zuviel Einkommen und das ALG II
viel weg.
Soweit so gut!
Durch diesen Minijob bis 400€ bin ich nun auch nicht mehr Krankenversichert.
Da ich über 23 Jahre bin kann ich mich auch nicht mehr Famielienversichern und soll nun (Laut Krankenkasse) meinen Krankenversicherungsbeitrag in höhe von 125€ selbst zahlen.
Gibt es eine möglchkeit trotzdem über die ARGE versichert zu werden?
Weil ich diese summe nicht bezahlen kann und nicht möchte.
Hallo Meisterlampe,
Da ich über 23 Jahre bin kann ich mich auch nicht mehr Famielienversichern und soll nun (Laut Krankenkasse) meinen Krankenversicherungsbeitrag in höhe von 125€ selbst zahlen.Hier ein Artikel (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10890/DE/Service/haeufige__fragen/faqKatalog,lv2=25212,lv3=26060.html) der Minijobzentrale dazu.
Du musst normal nichts dafür zahlen, sondern es müssten normal vom Minijob Pauschalbeiträge abgeführt werden soweit ich das herauslese. Das bedeutet, die KV hat nichts bei dir zu wollen, sondern soll sich ggf. mit der Knappschaft als Träger der Sozialversicherung mal in Verbindung setzen.
-> §249b SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__249b.html)
Ich empfehle dir, dich deshalb mal mit der Minijobzentrale in Verbindung zu setzen, Klick mich (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10890/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html)
Frag die mal was die KK möchte... normal hast du laut deren FAQ (siehe Link oben) nichts zu zahlen.
Und so ist es auch!
Die Ägypter
20.11.2007, 15:00
Stop!!!!
für einen Minijob werden zwar pauschal Versicherungsbeiträge abgeführt, es resultiert daraus aber keine Versicherungspflicht - es ist schlicht und ergreifend so, dass man als Mini-Jobber definitiv nicht krankenversichert ist über den Mini-Job...
Aber... die freiwillige Weiterversicherung in der KV gehört zum Bedarf des ALG II, da diese 125 Euro sonst zum Lebensunterhalt fehlen - es wäre also vom Fragesteller zu prüfen, ob sein Lebensunterhalt bzw. der der BG noch gedeckt ist, wenn er diese Versicherung bezahlen muss - ist das der Fall, muss die ArGe weiterleisten - respektive über den Bezug von ALG II ist er wiederum versichert.
Außerdem gibt es da noch eine andere Problematik... seit dem Frühjahr 2007 gibt es keine nicht-krankenversicherten Menschen mehr (jedenfalls theoretisch nicht), was bedeutet, dass rückwirkend Versicherungsbeiträge anfallen die bis zu einer Beanspruchung von Kassenleistungen aufgelaufen sind und auch irgendwann in Rechnung gestellt würden...
Den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13% des Arbeitsentgelts zahlt der Arbeitgeber dann nicht, wenn der Minijobber privat oder gar nicht krankenversichert ist.
:confused:
Aus dem Minijob auch nicht, aber:
Versicherungspflichtig sind
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
zuletzt gesetzlich krankenversichert waren
Quelle: §5 Abs.1 Nr.13a SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html)
Hinzuzufügen noch:
Auf den Arbeitnehmer entfallen keine Pauschalabgaben. Die Pauschalabgaben sind allein vom Arbeitgeber zu tragen, so dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt in der Regel brutto für netto erhält.
Quelle für dies und das erste (http://www.minijob-zentrale.de/nn_10890/DE/Service/haeufige__fragen/faqKatalog,lv2=25212,lv3=26060.html)
Ich versteh es jedenfalls so wie bisher geschrieben :razz:
StephanK
21.11.2007, 09:48
Aus dem Minijob auch nicht, aber:
Quelle: §5 Abs.1 Nr.13a SGB V (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html) (...)Um diese Frage zu klären habe ich mich gerade mal beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erkundigt.
Es ist tatsächlich so, dass vom Gesamtsozialversicherungsbeitrag des geringfügig Beschäftigten ein Teil an die gesetzliche Krankenversicherung fließt obwohl daraus weder eine Mitgliedschaft in dieser noch Ansprüche an diese folgen. (Die Frage, wie das abgabenrechtlich zu rechtfertigen ist wäre auch mal interessant, ist aber hier nicht unser Thema.)
Wenn der geringfügig Beschäftigte keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz hat (z.B. weil der Alg II-Bezug mangels Bedürftigkeit endet oder über die Familienversicherung) wird er in der "Jedermann-Versicherung" versicherungspflichtig und muss die Beiträge dafür selbst aufbringen. Deswegen werden voraussichtlich die Fälle des § 26 Abs. 3 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html) bald deutlich zunehmen.
Endlich klarheit! :)
Meiner Meinung nach steht dann aber der Minijob als einzelner Job damit aber am Ende seiner Kraft... denn wer will z.b nur für die KV arbeiten gehen... Man hat ja nach §26 Abs.3 SGB II nur anspruch auf zuschüssezu den versicherungsbeträgen um nicht in die Bedürftigkeit zu rutschen... also das selbe wenn man nicht arbeiten würde... Das stellt die sinnigkeit dieses gesetzes sehr in frage...
Der einzige Vorteil ist aus den "fängen" der ARGE zusein... ich frag mich trotzdem ob das nicht mitbedacht wurde... und vorallem... wofür zahlt der AG dann eine Abgabe!?
Die Nubier
21.11.2007, 11:15
Mich wundert hier die Verwunderung :)
Immerhin ist das nicht neu, sondern war schon vor dem 01.04.2003 so, das geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ( DM 640,00 bei unter 15 Std./Woche) nicht krankenversichert waren.
StephanK
21.11.2007, 11:45
Wenn man eine Einzelfrage eines Themas nicht erfasst, sollte man auf derlei Kommentare vielleicht einfach verzichten - sie nützen niemandem. :(
Meisterlampe
21.11.2007, 15:34
hallo leute...
ich danke euch erst mal für eure antworten... hat mir zwar nicht geholfen aber egal... so wie es aussieht muss iches zahlen! und da führt kein weg dran vorbei!!
es war mir auch nich ganz neu das mann die krankenversicherung zahlenmuss wen man gering verdiener ist!!!!
aber last euch das mal durch den kopf gehen wenn mann mehr als 400euro verdient muss man nur die hälfte zahlen obwohl man das gerld dafür hätte!!!
und wenn man unter 400euro verdient muss man die komplet zahlen obwohl man das geld nich hätte!!!
da frag ich mich beim besten willen wer auf so ein gesätz kommt!!
aber egal...
danke an euch
Hallo Meisterlampe,
es tut uns leid, wenn du durch die Diskussion hier, den Überblick verloren hast.
Tatsächlich ist es so, wenn ihr durch die 125 € wieder Anspruch auf ALG II hättet, würdest du die Differenz von der ARGE erhalten (siehe Link von StephanK, § 26 Abs. 3 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html)). Also lohnt sich möglicherweise ein Gang zur ARGE.
Das müsste eben genau (jeder Cent zählt) berechnet werden. Das geht aber nur, wenn man alle Zahlen dazu kennt.
Siehe auch hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii), aber auf eure BG umstricken, die 125 € wären als zusätzlich Ausgabe mit abzuziehen.
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