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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung für unter 25-Jährige/ Härtefall?


Elli_24
20.11.2007, 11:51
Hallo vielleicht kann mir jemand helfen?

Eine Bekannte von mir wohnt gemeinsam mit ihrer Tochter in einer Wohnung.

Aufgrund von psychischen Problemen hält es die Mutter nicht aus, mit ihrer Tochter noch weiter zusammen zu leben.
Die Mutter bezieht Sozialhilfe und die Tochter (unter 25) macht eine Ausbildung.

Ist es irgendwie möglich, dass durch staatliche Unterstützung eine Wohnung für die Tochter finanziert werden kann?
Ich hab da mal was von einer Härtefallregelung gehört? Gibt es die? Ein Attest vom Psychologen könnte sie besorgen.
Aber auf dem Amt wurde ihr (Mutter) gesagt, dass ihrer Tocht bis sie 27 ist bei ihr wohnen muss, wenn sie kein Einkommen hat.

Stimmt das??

Vielen lieben Dank für Antworten!!

Elli

fragi
20.11.2007, 11:56
Hallo Elli_24,

erstmal eine Frage:

Geht es hier um die Sozialhilfe (alt BSHG / neu SGB XII) oder um ALG II (SGB II) ?

Elli_24
20.11.2007, 12:51
Im Prinzip geht es um beides: Aber das wichtigste ist mir, ob ein Anspruch auf ALG II besteht.

Die Mutter lebt von Sozialhilfe nach SGB XII.

Für die Tochter käme dann doch Leistungen nach SGB II in Frage oder? Greift da § 7 Abs. 5. , damit sie von zu Hause ausziehen kann?
Wäre das ein Härtefall?

Danke

Elli

fragi
20.11.2007, 13:01
Für die Tochter käme dann doch Leistungen nach SGB II in Frage oder? Greift da § 7 Abs. 5. , damit sie von zu Hause ausziehen kann?
Wäre das ein Härtefall?

Du wirfst 2 Sachen in einen Topf...

Bezieht die Mutter Leistungen nach dem SGB XII, kann die Tochter, wenn sie erwerbsfähig ist, Leistungen nach dem SGB II beantragen, und zwar 100%, denn sie bildet dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Somit kann sie auch zu keiner Bedarfsgemeinschaft der Eltern gerechnet werden, und sie kann auch ausziehen.

Wollen die euch in der ARGE was anderes erzählen, zeigt ihnen dieses hier (http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p20/p20_10020.html).

Sind ihre eigenen Fachinformationen.

Elli_24
20.11.2007, 13:22
Danke für die rasche Antwort!

Gilt das auch, wenn die Tochter volljährig ist? Würden die Leistungen die die Tochter in Anspruch nehmen könnte, dann nur als Darlehen ausgezahlt, da sie sich in Ausbildung befindet?
Das ist alles so kompliziert..

fragi
21.11.2007, 05:09
Gilt das auch, wenn die Tochter volljährig ist? Würden die Leistungen die die Tochter in Anspruch nehmen könnte, dann nur als Darlehen ausgezahlt, da sie sich in Ausbildung befindet?
Das ist alles so kompliziert..

Es gilt grade nur wenn sie zw. 18 u 25 ist.

Aber es kommt natürlich drauf an was das für ne Ausbildung ist, was sie verdient usw... das könnte den ALG II Bezug schon wieder in weite ferne rücken.

leandrahh
21.08.2008, 13:55
hallo, ich hab auch mal eine frage, ich bin 19 und habe ein attest, dass es für mich nicht aushaltbar ist zu hause wohnen zu bleiben, lebe mit meinen beiden elternteilen in einer 2 zimmer wohnung.....

momentan bin ich auf ausbildungssuche und habe also kein einkommen, wird mir in dieser situation eine wohnung vom amt bezahlt?
war nähmlich da und die olle hat mich einfach weggeschickt, war dann beim anwalt und der meinte ich soll nochmal hin und sagen ich möchte eine schriftliche begründung warum das nicht geht!bringt das überhaupt was?

also eigentlich steh ich wie ein ochs vorm berg der nicht weiß was er tun soll!an wen oder was muss ich mich wenden?ich muss hier nähmlich ganz schnell raus!!!:wut:

jette
21.08.2008, 19:55
Im Grunde ist eine 2-Zimmer-Wohnung nicht schlimm, auch für 3 Personen. Es kommt hauptsächlich auf die Größe der Wohnung an.
Dein Anwalt will wohl die schriftliche Begründung vom Amt haben, damit er Widerspruch o.ä. einlegen kann dagegen.

leandrahh
21.08.2008, 20:04
ja gut nur das problem ist ja, dass ich laut psychologe hier nicht mehr wohnen soll. und soweit ich weiß hab ich doch anspruch auf eine wohnung oder nicht?

efge
21.08.2008, 22:14
Moin leandrahh und jette,

schaut doch beide mal unter ALG II für Personen unter 25 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=u25#faq_alg2_u25) - insbesondere Punkt 4 - nach. :)

leandrahh
21.08.2008, 22:28
danke, das hat mir schon geholfen...aber muss ich dann zum sozi und einfach nen antrag stellen?

jette
21.08.2008, 23:07
Effge, ich kenne den Abschnitt. Es kommt ja auch drauf an was genau das Attest aussagt. Warum der Zustand laut Psychologe nicht aushaltbar ist. Sollte es da nur wegen der Große der Wohnung nicht zumutbar sein, dann wird evtl. sich auch der Außendienst davon ein Bild machen.

efge
21.08.2008, 23:12
Moin leandrahh,

ja, Du wirst dann zur Hamburger ARGE gehen und einen Antrag auf ALG II und die Übernahme der Kosten der Unterkunft stellen. Lasse Dich nicht noch einmal abwimmeln, da Du ja ein Attest hast. Nehme nach Möglichkeit einen Zeugen/Beistand mit.

P.S.: Ich kenne jemanden, der in Hamburg auch als Beistand behilflich ist. Wenn Du möchtest, kannst Du mich per PN kontakten. :)

@jette:

ja gut nur das problem ist ja, dass ich laut psychologe hier nicht mehr wohnen soll.

jette
21.08.2008, 23:18
Hab ich gelesen effge, deshalb ja auch meine letzte Aussage.

efge
24.08.2008, 20:49
Effge, ich kenne den Abschnitt. Es kommt ja auch drauf an was genau das Attest aussagt. Warum der Zustand laut Psychologe nicht aushaltbar ist. Sollte es da nur wegen der Große der Wohnung nicht zumutbar sein, dann wird evtl. sich auch der Außendienst davon ein Bild machen.

Dieser Thread gibt möglicherweise eine klare Antwort:

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=87037