Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkosten !
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20.11.2007, 14:12
Ich soll einen EEJ als Bauhelfer bei einem Integrationsdienst anfangen.
Heute war ich da um mich Vorzustellen.Nicht nur das die ganze Baustelle
aus EEJ besteht(Das Ist ein Anderes Thema)
Nein allein die Fahrtkosten mit dem Bus belaufen sich schon auf fast 7 €
Pro Tag. Fahrtkosten werden aber nur im Nachhinein also am ende des Monats abgerechnet.
Ich denke mal das woh jedem klar ist , das ich von meinen Kläglichen 311 € keine 125 € Für Fahrtkosten Vorstrecken kann.
Die Arge und die Integrationsfirma schieben sich gegenseitig die Sache zu.Kann ich mich gegen sowas zur wehr setzten ?
Gruß heiko
Die Ägypter
20.11.2007, 14:26
Ich denke mal das woh jedem klar ist , das ich von meinen Kläglichen 311 € keine 125 € Für Fahrtkosten Vorstrecken kann.
Die Arge und die Integrationsfirma schieben sich gegenseitig die Sache zu.Kann ich mich gegen sowas zur wehr setzten ?
Gruß heiko
Jein....
deine Mehraufwandsentschädigung ist eigentlich für die Fahrtkosten zum EEJ gedacht - der Träger kann - muss aber nicht!!! freiwillig Fahrtkosten darüberhinaus gewähren.
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20.11.2007, 14:42
Schon mal Danke für die Schnelle Antwort !
Wenn ich es dann richtig sehe Übersteigen die Fahrtkosten
schon den Verdienst !
Dazu Noch den nicht unerheblichen verschleiß der Arbeitskleidung
+ Häufigeres Waschen
Dann kann ich es im Prinzip als unzumutbar ablehnen ?
Die Ägypter
20.11.2007, 14:50
Wenn ich es dann richtig sehe Übersteigen die Fahrtkosten
schon den Verdienst !
Wie hoch ist dein EEJ denn dotiert?
Dazu Noch den nicht unerheblichen verschleiß der Arbeitskleidung
+ Häufigeres Waschen
Was für Arbeitskleidung ist denn erforderlich? Diese ist vom Träger zu stellen, was die Waschkosten angeht - wie hoch bezifferst du diese?
Dann kann ich es im Prinzip als unzumutbar ablehnen ?
Nicht so schnell mit den jungen Kojoten :)
Alles was über die Mehraufwandsentschädigung hinaus fällig würde, musst du zunächst nachweisbar und konkret bei deiner ArGe beantragen, mit dem Hinweis dass dir aus dem EEj keine Mehrkosten erwachsen dürfen, da diese beim Regelsatz nicht vorgesehen sind... wenn das dann abgelehnt würde (schriftlich und nachweisbar!!!!!) erst dann könntest du den EEJ ablehnen...
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20.11.2007, 15:22
Ich würde genau 1 € / Stunde bei 25 Wochenstunden Bekommen
währen bei Durchnittlich 4 Wochen 100 €
Waschen Kostet mich pro Ladung 2,25 €
Ich gehe davon aus ,das ich die Arbeitskleidung 2 X pro Woche Waschen muss(Aufm Bau is halt viel dreck). das macht 18 € Fürs Waschen + 5 € Für Waschmittel
Zusammen 23 €
Fahrtkosten Bus : 3,40 € Einfache Fahrt
2X 3,40 X 20 =136 €
Monatsticket kostet 125 € is aber Quark , wer weiß ob ich nicht Krank werde oder was anderes Finde...
Dann sieht es Folgendermaßen aus :
Einnahmen: 100-120 €
Ausgaben :159 €
Die Ägypter
20.11.2007, 15:43
Wenn deine Angaben so stimmen (mich wundert die geringe Arbeitszeit!), dann setze dich hin und formuliere einen Antrag...
der könnte etwa so lauten:
BG-Nr. ........................
Maßnahme............... von.... bis..... in ........ bei Träger.......
Antrag auf Übernahme von Mehrkosten über die Mehraufwandsentschädigung hinaus
Sehr geehrte Frau SB,
hiermit beantrage ich die Übernahme der Mehrkosten, die mir aus der o.a., von Ihnen zugewiesenen Maßnahme erwachsen:
Kosten der Fahrtkarten
Kosten für Wäsche (mit dem Zusatz, dass diese sonst nicht anfällt)
Daher stelle ich fest, dass die Mehraufwandsentschädigung in Höhe von ...... diese Kosten nicht deckt, und weiterhin nicht einmal eine außerhäusige, zusätzlich notwendige Verpflegung ermöglicht.
Ich beantrage hiermit die Bewilligung der tatsächlich entstehenden Mehrkosten, die mir aus dieser Maßnahme entstehen und Vorabüberweisung auf mein Konto. Es ist mir nicht zuzumuten aus meinem schon geringen Regelsatz diese Kosten zu tragen - auch sieht der Regelsatz diese Kostentragung nicht vor. Weiterhin ist es unzumutbar hier in Vorleistung zu gehen, da damit große Teile meines Regelsatzes für andere Kosten nicht zur Verfügung stünden.
Bei Ablehnung des Antrages sehe ich mich leider außerstande, die Maßnahme fortzusetzen, aus diesem Grund bitte ich um zeitnahe Bescheidung bis zum (14 Tage).
Mit freundlichen Grüßen
So oder so ähnlich könntest du es formulieren - dann Kopie machen und dir den Empfang deines Antrages auf identischer Kopie bescheinigen lassen mit Datum und Namen des/der SB.
Marsleuchte
20.11.2007, 21:45
Also bei mir ist es so, ich bekomme meine maximal 100 € pro Monat sofern ich meine Stunden voll habe und im vorraus 49,90 € Fahrtgeld das ist der Höchstsatz für eine Monatskarte, wenn ich natürlich mit eigenem PKW fahre ist der Rest dann mein Problem.
Also ich muß auch nur 25 h die Woche bringen und was das Waschen angeht, 2 mal die woche sachen waschen auf dem bau nicht ein wenig hoch gegriffen? *zwinker*
Versuche doch die Wäsche auf einmal am Freitag zu machen dann ist Sie Montags wieder trocken und auf dem Bau mußt nicht so sauber wie auf einer Bank oder Krankenkasse umher laufen.
LG Marslicht
Marsleuchte
20.11.2007, 21:54
Monatsticket kostet 125 € is aber Quark , wer weiß ob ich nicht Krank werde oder was anderes Finde...
Also eines wird sich klar abzeichnen, Sie werden auf die Monatskarte pochen das ist so sicher wie das Amen in der Kirche *AMEN*
Die Ägypter
20.11.2007, 22:01
Also eines wird sich klar abzeichnen, Sie werden auf die Monatskarte pochen das ist so sicher wie das Amen in der Kirche *AMEN*
das mag sein, aber diese Monatskarte kostet bereits mehr, als er bei seinem EEJ als Mehraufwandsentschädigung erhält, sogar gänzlich ohne Waschkosten und dem Wunsch sich auch mal eine Flasche Wasser extra unterwegs zu kaufen, weil die mitgebrachte Flasche bereits leer ist...
Irgendwo muss auch bei berechtigtem Fordern die Kirche im Dorf bleiben...
Er ist nicht verpflichtet aus dem Regelsatz zuzusetzen.
Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung (z.B. 1 Euro pro Stunde oder mehr) muß bereits in der Eingliederungsvereinbarung oder dem entsprechenden Verwaltungsakt des Leistungsträgers (z.B. Arbeitsagentur) festgelegt werden. Diese Mehraufwandsentschädigung ist jedoch letztendlich Arbeitsvergütung. Sie soll den Mehraufwand abdecken, den der nunmehr werktätige Arbeitslose durch seine Arbeit hat, z.B. zusätzliche Fahrtkosten, einen erhöhten Verpflegungsaufwand, Arbeitskleidung, Reinigung der Arbeitskleidung u.ä.
Quelle (http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVI/Arbeitsrecht185/arbeitsrecht185.html)
Marsleuchte
20.11.2007, 22:12
ja das ist ja auch klar, ich bin halt von mir ausgegangen und man kann ja ohne weiteres mal nachhaken warum so wenig gezahlt wird.
Also ich bin auch der Meinung das es im Rahmen bleiben soll, aber mit der Rechnung, mit dem 2 mal Arbeitssachen wachen pro Woche wird Er auf die Nase fallen soviel ist sicher.
Gehe mal du zu deinem SB und sage Ihm Du muß jetzt 2 mal die Woche mehr Deine 2 paar Socken wachen weil Du ja jetzt einen 1 € Job hast und sonst eigentlich Zuhause nur Barfuß umher läufst.
Sowas sollte man dann schon ein wenig geschickter anpacken gerade was die Argumente angeht.
Die Ägypter
20.11.2007, 22:24
Deswegen schrieb ich ihm, dass es im Gesamtkontext zu sehen ist...
Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel sind in tatsächlicher Gesamthöhe zu übernehmen bei dir sieht es anders aus, wenn du dich freiwillig für die Fahrt mit dem eigenen Auto entscheidest - was er u.U. nicht kann, weil er kein Fahrzeug hat...
Die Waschkosten (Energieverbrauch und Waschmittel) fallen zusätzlich an - das Bedürfnis nach Sauberkeit ist ein individuelles, vielleicht schwitzt er übermäßig und fühlt sich nicht wohl, wenn er die Klamotten nach einer Woche nicht einmal mehr in die Waschmaschine stopfen kann vor Steifigkeit ;-) - davon abgesehen, dass Bauarbeiter Schwerstarbeit leisten, also ganz anders zu bewerten sind, wie etwa EE-Jobber in einem Kindergarten oder Vereinsbüro, die machen sich vermutlich weit weniger "dreckig" on the job....
Dadurch, dass er körperlich arbeitet, wird er einen höheren Grundumsatz haben, sprich - mehr essen als ohne diesen EEJ... einen Teil dieses Mehrbedarfes kann man sicherlich über mitgebrachte Stullen, Thermoskanne Kaffee und Flasche Aldi-Wasser regeln... aber längst nicht immer und umfassend...
Marsleuchte
20.11.2007, 22:34
Na na na Du hast die Altenheime vergessen !!!
Meinst Du es ist für mich angenehmer als auf dem Bau wenn ich vollgespuckt, oder angepieselt werde oder was auch immer?
Glaube mir in einem Altenheim mit mittelschwere bis schwere Demens oder Verwirrtheit, gibt es kaum einen Unterschied zum Bau und das Spiel kann auch mit dem Kindergarten machen, wenn du da 28 Kinder in einer Gruppe hast. Ich denke da bist nach 5 h genauso fertig wie auf dem Bau und auf dem Bau kannst eher mal den Druck rausnehmen.
Aber Tatsache ist, wenn Fahrtkosten anfallen sollten diese in dem Umfang übernommen werden so das keine Unkosten enstehen.
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21.11.2007, 07:23
Weiß Ja nicht ob mal jemand von euch aufm Bau Gearbeitet hat ?
Aber wenn man Körperlich Viel arbeitet schwitzt man auch ...dazu staub vom Zement , Putz .
Die Arbeitshose hab ich meist auch ne woche lang an ..aber das Hemd ?
.......Ihhh
Finanzamt erkennt übrigens 2 x 5 € pro Woche an
Marsleuchte
21.11.2007, 07:41
Weiß Ja nicht ob mal jemand von euch aufm Bau Gearbeitet hat ?
Guten Morgen,
ich bin gelernter Dachdecker und habe 9 Jahre als Gerüstbauer geschafft.
Soviel zur Frage ob wer und wann auf dem Bau geschafft hat oder nicht, die Kernfrage war aber das Fahrgeld und davon sollten wir nicht abkommen.
Marslicht
Rotkäppchen
21.11.2007, 22:27
Wenn in der Zuweisung ("Angebot einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 SGB II", so steht das meist im Betreff) nichts von Fahrtkostenübernahme steht, würde ich den SB mal fragen und mir, falls er das zusagt, schriftlich geben lassen.
Eigentlich steht so etwas in der Zuweisung drin. Ansonsten ist die Fahrtkostenerstattung nicht vorgesehen. Dieser Job, so wie die meisten EEJ, zahlen sich nicht aus, wenn nicht mindestens die Fahrtkosten übernommen werden. Den würde ich glatt zurückweisen.
Tipp doch mal die Zuweisung hier ein. Das ist ja ein kleiner Text. Den würde ich mal auf Formfehler überprüfen (der ist garantiert voll). Außerdem hast du sicher eine EGV unterschrieben, in der dieser EEJ mit eingebaut war. Kannst du mir bitte noch schreiben, wie der Passus beschrieben wird, in dem der EEJ eingebaut ist?
ich verstehe jetzt nicht,wieso der 1 euro job als bauhelfer ausgeübt wird.
ich dachte 1 euro jobs sollen allgemeinnützlich sein und keine arbeitsplätze vernichten.
aber bauhelfer ist ein beruf.warum wehrst du dich nicht gegen diesen 1 euro job?
Rotkäppchen
26.11.2007, 19:00
ich verstehe jetzt nicht,wieso der 1 euro job als bauhelfer ausgeübt wird.
ich dachte 1 euro jobs sollen allgemeinnützlich sein und keine arbeitsplätze vernichten.
aber bauhelfer ist ein beruf.warum wehrst du dich nicht gegen diesen 1 euro job?
Die meisten EEJobs sind Allgemeinnützlich. Wie nennt sich denn der Träger? So gut wie kein Job ist aber "zusätzlich" (wie im Gesetz vorgeschrieben), denn dann ist der Job nämlich überflüssig. Und ein Job im Bau ist garantiert nicht überflüssig, denn sonst kommt ja nichts zustande. Eigentlich müsstest du mal herausfinden, wer diese Arbeit davor gemacht. Ehrenamtlich? Hat da noch nichts gestanden?
Kannst du mal dein "Angebot" (ich meine natürlich die Zuweisung) entweder eintippen, oder aber per PN schicken? Ich schaue da mal drüber. In der Regel enthalten sie alle Formfehler und sind leicht abzuweisen.
Bitte sage mir auch, ob dich dieser Job disqualifiziert (d.h., ob du einen ganz anderen Beruf hast), und was die ARGE denn für dich denn überhaupt getan hat, damit du in Arbeit kommst (der EEJ ist nämlich nur "die letzte Möglichkeit"). Wahrscheinlich hast du auch eine Eingliederungsvereinbarung nach § 16 SGB II unterschrieben. Die müsste ich auch mal sehen, zumindest den Satz, wo steht "Angebot einer Arbeitsgelegenheit ...." oder ähnliches.
Wenn du dich von solchen Sklavenarbeiten zukünftig befreien willst, dann versuche doch mal einen Minijob zu finden, wenn es schon nicht möglich ist, z.Z. in Festeinstellung zu kommen. Jeder Job hat Vorrang vor dem EEJ.
Und sag mir auch bitte, wann du den Job antreten sollst.
Gruß
Rotkäppchen
Powerplay
08.03.2008, 11:42
BG-Nr. ........................
Maßnahme............... von.......... bis.......... in Neuburg a.D. bei Träger: XnXeXrX Gemeinützige GMBH
Antrag auf Übernahme von Mehrkosten über die Mehraufwandsentschädigung hinaus
Sehr geehrte Frau BaXXXX
Hiermit beantrage ich die Übernahme der Mehrkosten, die mir aus der o.a., von Ihnen zugewiesenen Maßnahme erwachsen:
Die von Mir ausgeübten Tätigkeiten haben meiner Meinung nach nichts mehr Mit allgemeinen Hilfstätigkeiten zu tun , sondern sind schon Ausgewachsene Facharbeitertätigkeiten
(Verputzen , Abbruch , Mauern , Malerarbeiten )
Dadurch Entstehen mir Kosten die mit der Aufwandentschädigung von 1 € / Stunde nicht mehr
Ausgeglichen werden Können
Die Kosten Im Einzelnen :
Arbeitsbekleidung :
Die Arbeitsbekleidung Unterliegt einem bei den Oben genannten Tätigkeiten einem sehr
hohem Verschleiß . Firma Integra hat bisher Nur Arbeitsschuhe Gestellt .
Pullover , Hose , Jacke , Warme Unterhosen , Latzhosen müssen bis heute
Selber mitgebracht werden .
Anschaffung von Arbeitskleidung Sieht aber der ALG II Regelsatz nicht Vor.
Pflegekosten der Bekleidung/Arbeitsbekleidung:
Duch die Arbeit verursachten Verschmutzungen und Beschädigungen sind nicht unerheblich.
Da Die Firma Integra an der Baustelle keine sauberen Umkleidemöglichkeiten Bietet wird auch die Normale Bekleidund in starke Mitleidenschaft Gezogen.
2-3 Zusatzliche Waschladungen pro Woche können mit der Aufwandsentschädigung nicht
Aufgefangen werden .
Personenbezogene Kosten:
Durch den Aggresiven Staub der auf Baustellen nun mal anfällt wird meine Brille In Mitleidenschaft
Gezogen .Bei Jedem Putzen verschlechtert sich die Qualität der Gläser (Der Staub wirkt beim Putzen wie Schleifpapier), so das auch bei großer Sorgfalt nach Relativ
Kurzer Zeit die Gläser Getauscht werden Müssen .Diese Kosten würden mir ohne die Maßnahme
nicht entstehen.
Auch auf den höheren Kosten beim Heißwasser fürs Duschen und Körperpflegemittel bleibe ich
Sitzen , denn diese sind um einiges höher als ohne die Maßnahme ,und im Im ALG II Regelsatz in dieser Höhe nicht Vorgesehen.
Verpflegungskosten:
Die Verpflegungskosten sind ebenfalls um einiges Höher als ohne diese Maßnahme
Integra stellt zwar pro Tag 2 Belegte Semmeln zur Verfügung aber Getränke und Extras
müssen selbst Mitgebracht werden.Der Enorme Mehraufwand bei Getränken ist aus dem ALG II
Regelsatz nicht Bezahlbar.Auch der bei Bauarbeitern Erhebliche Kalorienmehrbedarf kann aus dem Regelsatz nicht Finanziert werden
Daher stelle ich fest, dass die Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1 € /Stunde bei 5,5 Stunden am Tag diese Kosten bei weitem nicht deckt.Dazu Kommt noch , das ich für die Maßnahme von
8:30 Uhr bis 17:00 Uhr also 8,5 Stunden außer Haus bin ,und mich das enorm bei der Arbeitsplatzsuche Behindert.
Mit Freundlichen Grüßen
Rotkäppchen
08.03.2008, 22:23
Eigentlich beantragt man die Kosten vor Antritt der Stelle. Wieso schreibst du das erst 3 Monate später?
Vermutlich weil er die ganzen Mißstände erst nach Antritt feststellen konnte und vorher nicht dazu kam ?
Powerplay
10.03.2008, 06:23
Richtig es dauert seine zeit um sowas festzustellen Bzw das die Arge das einem so abnimmt.
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