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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anderen Sachbearbeiter verlangen?


debbie
30.05.2006, 10:15
Hallo zusammen,

schon vor einiger Zeit habe ich meine Probleme bereits hier mal beschrieben..

Meine Sb und ich haben keinen guten Draht zueinander. Vom ersten Blick an - waren wir uns gegenseitig unsymphatisch.

Ich bin nun seit dem 01.11.05 arbeitslos.
Seither hatte ich versucht einen Englisch Kurs besuchen zu dürfen, da ich für mein Gebiet ziemlich viel Englisch brauche und ich bisher einfach nur in meiner alten Firma (10 Jahre dabei) Glück gehabt habe.
7 Besuche hatte ich bei Ihr - jedesmal wegen Englisch. Jedesmal wurde dies abgelehnt - zu überqualifiziert, ich wäre ein Job to Job Kunde, man bräuchte kein Englisch, es gäbe keine Angebote von der Agentur mehr usw...
Nachdem ich dann ein telefonisches Gespräch mit dem Vorgesetzten hinter mir hatte - und dieser mir kurz und bündig mitteilte, daß ich doch angegeben hätte, daß ich Englisch doch sehr gut beherrschen würde und ich dann dieses "Mißverständnis" ??! aufklärte, bekam ich einen neuen Termin bei meiner SB.
(Zum Glück) war meine SB an diesen Tag krank und ich wurde von einer Kollegin betreut. Diese war nett, motivierend und sie fragte mich dann, warum ich nicht schon vorher Englisch beantragt hätte. ???? Ich bekam also direkt, ohne Bitten, Betteln usw 4 Monate Englisch.

Nun sind diese 4 Monate vorbei und ein weiterer Termin stand an.
Meine alte SB war kurz angebunden und steif und wollte wieder im Kleinsten genau meine gesammten Bewerbungsaktivitäten (Anschreiben, welche Firmen, wann nachgehakt, wann angerufen, Jobvermittler, Zeitarbeitsfirmen..) erläutert haben.

Sie teilte mir zudem mit, daß ich nun 6 Monate arbeitslos wäre und ich nun dazu verpflichtet bin - mindestens 10 Zeitarbeitsfirmen anzuschreiben und ihr dann Schreiben vorzulegen aus denen hervorgeht das ich in der Kartei aufgenommen wurde. Ich müßte absofort Stellen annehmen, die weit unter meinen Qualifizierungen liegen und ebenfalls Stellen annehmen die weit unter meinen Arbeitslosengeld liegen..

Nun meine Fragen:
1. Kann ich wirklich keine andere SBìn verlangen?
2. Bin ich ab 6 Monaten Arbeitslosenzeit verpflichtet 10 Zeitarbeitsfirmen anzuschreiben
3. Muß ich weit unter meinen Qualifizierungen gehen? Und auch weit unter das Arbeitslosengeld?
4. Einen Antrag auf Überbrückungsgeld wird auch von meiner SBìn bearbeitet? Oder ist jemand anders dafür zuständig?
5. Mal ne ganz andere Frage, habe ich Anspruch auf Urlaub als Arbeitsloser? Ich bekam mal die Antwort - nein..
6. Ist es so, daß ich für durch die Zeit der Fortbildung - 4 Monate - 2 Monate längere Bezugsdauer habe?

Vielen Dank für Hilfe und Unterstützung...den ich fühle mich als wenn ich vor einem Bewährungshelfer sitzen würde. Man ist eh schon demotiviert und sie haut noch oben drauf - es kam wirklich kein nettes Wort oder etwas persönliches rüber..

StephanK
30.05.2006, 13:56
Einen Teil Deiner Fragen wird besser jemand beantworten, der sich genauer damit auskennt.

Zu 1: Nein. Es kommt schon mal vor, dass - aus AA-Sicht - eine Kundin an eine/n Kollegin/Kollegen abgegeben wird, weil das persönliche Verhältnis kaputt ist, aber es ist die Ausnahme. Wenn's zwischen Euch nur noch kracht, kannst Du einen Termin mit dem/der Vorgesetzten ausmachen, die Probleme schildern und darum bitten, eine andere Zuständigkeitszuordnung zu treffen - aber Du hast keinen Anspruch darauf. Das ist eigentlich auch logisch, denn wenn jede/r sich seinen/ihren SB heraussuchen könnte, hätten die "beliebten" mit permanenter Arbeitsüberlastung zu kämpfen und die "unbeliebten" säßen ohne Arbeit da.

Zu 3: Einen "Qualifikationsschutz" gibt es nicht mehr. Hauptgesichtspunkt ist das durch einen neuen Job erzielbare Einkommen. § 121 Abs. 3 SGB III: Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

Zu 5: Einen wirklichen Rechtsanspruch hast Du nicht, aber wenn es Deine Vermittlungschanchen nicht beeinträchtigt, kannst Du nach vorheriger Erlaubnis durch die AA schon in Urlaub fahren, siehe unsere "Mutterseite" (http://www.arbeitslosennetz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=757&Itemid=94)

Und versuch, dass Gefühl los zu werden, Dir säße ein "Bewährungshelfer" im Nacken. So intensiv ist die Betreuung meistens nicht... :wink:

debbie
30.05.2006, 14:40
Vielen Dank für die Mühe!!
Ich weiß das es mit dem "Bewährungshelfer" vielleicht überzogen rüberkam - aber ganz ehrlich ich fühle mich richtig mies wenn ich bei ihr rauskomme.
In meiner Weiterbildung haben wir oft über unsere Erfahrungen mit der Agentur gesprochen - und keiner von den anderen hatte diese Art gemacht.
Wenn die anderen "eingeladen" wurden, so mußten diese fast nur "Guten Tag und auf Wiedersehen" sagen - dagegen muß ich eine chronologischen Tabelle aufführen, Postausgang, Absagedatum, Zwischenbericht, welche Stelle usw..
Und ich habe einfach nur das Gefühl das ich ihr nichts recht machen kann (obwohl das Schwachsinn ist - ich muß diese Dame ja gar nicht "befriedigen") Aber ich fühle mich halt schlecht :sad: :patsch:

Ich frage mich nun wirklich, was passiert, wenn ich beim nächsten Termin keine 10 Zeitagenturen aufweisen kann..