sascha31
30.05.2006, 11:13
Hallo,
ich beziehe ALG 2 - da ich die Kosten gering halten wollte zog ich bei meinen Eltern wieder ein ( diese Wohnen ebenfalls zur Miete in einem Haus )
Ich gab meinen Eltern das ich dort Wohnen darf monatlich 250,-- Euo an Wohnkosten ( mitbenutzung der Waschmaschine und Küche, Bad etc... )
Jetzt hat vor 2 Wochen eine Prüfung stattgefunden, und ich habe heute den Bescheid bekommen, das die Kosten für die Unterkunft ab Sofort nicht mehr übernommen werden da ich kein Mieter der Wohnung bin, sondern in meinem alten Zimmer wohne. Ebenfalls hätte ich keine eigene Klingel, Briefkasten etc... )
Jetzt sagte mein Vater das ich dann wieder Ausziehen sollte. Eine eigene Wohnung kann ich mir derzeit nicht leisten!
Die ARGE lehnt die weitere Kostenübernahme ab, obwohl es für Sie billiger wäre mich weiter bei meinen Eltern wohnen zu lassen.
Kann mir bitte jemand sagen ob die Streichung der Wohnkoste korrekt ist, oder ob ich dagegen angehen kann ?
Sascha
ich beziehe ALG 2 - da ich die Kosten gering halten wollte zog ich bei meinen Eltern wieder ein ( diese Wohnen ebenfalls zur Miete in einem Haus )
Ich gab meinen Eltern das ich dort Wohnen darf monatlich 250,-- Euo an Wohnkosten ( mitbenutzung der Waschmaschine und Küche, Bad etc... )
Jetzt hat vor 2 Wochen eine Prüfung stattgefunden, und ich habe heute den Bescheid bekommen, das die Kosten für die Unterkunft ab Sofort nicht mehr übernommen werden da ich kein Mieter der Wohnung bin, sondern in meinem alten Zimmer wohne. Ebenfalls hätte ich keine eigene Klingel, Briefkasten etc... )
Jetzt sagte mein Vater das ich dann wieder Ausziehen sollte. Eine eigene Wohnung kann ich mir derzeit nicht leisten!
Die ARGE lehnt die weitere Kostenübernahme ab, obwohl es für Sie billiger wäre mich weiter bei meinen Eltern wohnen zu lassen.
Kann mir bitte jemand sagen ob die Streichung der Wohnkoste korrekt ist, oder ob ich dagegen angehen kann ?
Sascha