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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Wohnkosten mehr


sascha31
30.05.2006, 11:13
Hallo,

ich beziehe ALG 2 - da ich die Kosten gering halten wollte zog ich bei meinen Eltern wieder ein ( diese Wohnen ebenfalls zur Miete in einem Haus )
Ich gab meinen Eltern das ich dort Wohnen darf monatlich 250,-- Euo an Wohnkosten ( mitbenutzung der Waschmaschine und Küche, Bad etc... )

Jetzt hat vor 2 Wochen eine Prüfung stattgefunden, und ich habe heute den Bescheid bekommen, das die Kosten für die Unterkunft ab Sofort nicht mehr übernommen werden da ich kein Mieter der Wohnung bin, sondern in meinem alten Zimmer wohne. Ebenfalls hätte ich keine eigene Klingel, Briefkasten etc... )

Jetzt sagte mein Vater das ich dann wieder Ausziehen sollte. Eine eigene Wohnung kann ich mir derzeit nicht leisten!

Die ARGE lehnt die weitere Kostenübernahme ab, obwohl es für Sie billiger wäre mich weiter bei meinen Eltern wohnen zu lassen.

Kann mir bitte jemand sagen ob die Streichung der Wohnkoste korrekt ist, oder ob ich dagegen angehen kann ?

Sascha

StephanK
30.05.2006, 12:00
Rückfrage: steht die "31" in Deinem Namen für Dein Alter oder bist Du jünger? Falls Du unter 25 bist, könnte der Grund darin liegen.

sascha31
30.05.2006, 12:10
Nein, ich bin 31 Jahre alt

StephanK
30.05.2006, 13:04
Danke für die Zusatzinformation.
Du bist also Deine eigene 1-Mann-Bedarfs"gemeinschaft", aber eben in Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern lebend.
Ich tippe mal, dass die ARGE Dir zwar keine Kosten der Unterkunft zahlt, aber den vollen 345 €-Regelsatz.

Das ist genau genommen nicht korrekt, aber vielleicht dennoch für beide Seiten besser. Für die ARGE, weil sie weniger Arbeitsaufwand hat, für Dich vielleicht, weil das Elterneinkommen nicht angerechnet wird, was dazu führen könnte, dass Du weniger oder sogar gar kein Alg II bekämest.

Das 100 %ig korrekte Vorgehen wäre folgendes: Die ARGE müsste Daten über Einkommens- und Vermögensverhältnisse Deiner Eltern und über die Kosten der gesamten Wohnung erheben und daraus ermitteln, ob und ggf. in welchem Umfang von Deinen Eltern erwartet werden kann, Dich zu unterhalten. Wie das berechnet wird, kannst Du hier bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#23) unter "Mechanismus 1" nachlesen und zumindest mal überschlägig selbst ausrechnen.

Ob das für Dich günstiger wäre und ob Du den zusätzlichen Papierkrieg dafür auf Dich nehmen willst, musst Du selbst entscheiden.

sascha31
30.05.2006, 13:13
Kann ich den eine eigene Wohung beantragen bei der ARGE ?
da ich keinen eigenen Haustand habe, kann da da evt. noch eine Erstausstattung beantragen ?

StephanK
30.05.2006, 13:29
Ja, denn Du bist deutlich über der 25-Jahre-Grenze, bis zu der Auszüge von erwachsenen Kindern vom Gesetz erschwert werden.

Klar, dass Du Dich bei der Wohnungssuche im Rahmen des im Kreis Oberberg als "angemessen" geltenden halten und Dir vor Abschluss eines Mietvertrages die Kostenübernahme zusichern lassen musst.
Umzugskosten müsstest Du aber selbst aufbringen.

sascha31
30.05.2006, 13:36
Also heißt das ich mir eine Wohnung 39 qm. mieten könnte. muss nur vorher zur arge und die mietkosten und evt. kaution genehmigen lassen.

ads der trnsport auf meine kappe geht ist mir klar und auch ok.

wer kommt für die erstausstattung auf ( küche, waschmaschne etc... )
habe ja nichts eigenes