Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heizkostenabrechnung
Pulloverschwein
08.06.2005, 05:42
2004 war ich Alg I seit Januar 2005 ALG II.
Vor einigen Tagen habe ich nun meine Heizkostenabrechnung bekommen dabei hat sich doch glatt ein Guthabenbetrag von 220 Euro ergeben.
Ich war sehr sparsam! Damit ich was zurückbekomme - und nun soll ich umsonst gefroren haben???
Wenn das so ist dann dreh ich dieses Jahr die Heizung auf Sauna -
Wie ist das nun mit dem Geld - muss ich das zurückzahlen oder irgendwo angeben - keine Ahnung was damit geschehen soll.
Es ist doch aus 2004 was hat das ALG II damit zutun?
Es müsste doch noch mein Geld sein , oder????
Wer kann mir mal plausibel sagen wie sie sowas verhält - ich glaube das
dieses Problem wohl einige betroffene Hartzer in den nächsten Wochen haben werden.
Wie ist das denn wenn man Nachzahlen muss?
Dann muss man wahrscheinlich aus eigener Tasche zahlen oder übernimmt das AA das?
Wie ich den Verein kenne wird das wohl so sein und wenn Sie was bekommen können dh wenn ich ein Guthaben habe darf man es abliefern oder wie?
StephanK
08.06.2005, 10:17
Hallo Du Frühaufsteher :-)
Diese Frage wird auch innerhalb der Behörden kontrovers diskutiert, und zwar genau wegen der "falschen Anreize", die Du selbst beschrieben hast: Der sparsame Verbrauch wird sozusagen bestraft. Zieh also Deinen Pullover aus... ;-)
Zum SGB II gibt's dafür noch keine Gerichtsentscheidungen, aber zum Sozialhilferecht, in dem das genau so geregelt ist. Und dazu sagt z.B. das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ganz klar: Die "Stütze" soll immer den aktuellen Bedarf decken, und dieser ist in dem Monat, in dem man eine Heizkostenrückzahlung bekommt, eben niedriger.
Innerhalb der Sozialhilfe-Logik ist das nicht mal falsch gedacht, weil die monatlichen Heizkosten-Vorauszahlungen streng genommen ja kein aktueller Bedarf sind, aber eben übernommen werden, weil Heizkosten nun mal üblicherweise nur im Jahres-Rhythmus abgerechnet werden.
Heidelberg ist doch eine Stadt, die sich besonders dem Umweltschutz verschrieben hat ("Agenda 21" und so - Du weisst schon...). Wären diese falschen Anreize zum Energieverschwenden nicht mal einen Leserbrief an die RNZ wert? Nur so 'n Gedanke...
Pulloverschwein
09.06.2005, 00:19
Danke Stehpna für deine Antwort
- leider weiss ich jetz immer noch nicht wie ich mich jetz verhalten soll.
Ich finde aber auch nirgends eine Antwort die mir klar sagt - wie sich den nun verhält - das Geld ist ja aus der Alg I Zeit - was hat ALgII damit zutun?
Wenn die Abrechnung für 2005 dann kommt , dann kann das AA ja sagen wir haben das bezahlt wir wollen das verrechen oder wiederhaben - aber aus 2004 ???
Das sehe ich nun wirklich nicht ein.
Andererseits hat mich mein Vermieter ja jetzt auch mit dem Betrag runtergestuft - was für mich natürlich wieder schreiberei mit sich bringt bezüglich des Folgeantrages.
Ich werde ihn bitten den alten Betrag beizubehalten so kann ich in Folgeantrag wenigstens ankreuzen das sich nix geändert hat.
StephanK
09.06.2005, 06:04
Hallo Pulloverschwein,
jetzt bin ich mal der Frühaufsteher :-)
o.k., Deine Kritik ist berechtigt: ich hatte wirklich versäumt, zu schreiben, was das nun praktisch heisst- sorry!
Also zu dem, was Du tun kannst...
Leider hast Du es selbst zutreffend beschrieben: aktuelle Einnahmen wie Deine Heizkostenrückzahlung werden angerechnet und mindern Deine Bedürftigkeit genau so wie eine Herabsetzung der Nebenkostenvorauszahlung. Dass die Rückzahlung noch aus der "ALG I-Zeit" stammt, spielt dabei keine Rolle, weil ALG II immer den aktuellen, kurzfristigen Bedarf decken soll - und dieser ist eben geringer, sobald Du Geld in die Hand bekommst, aus welcher Quelle auch immer.
Das ist die von-der-Hand-in-den-Mund-"Philosophie" der Sozialhilfe, an der der Unterschied zwischen Lohnersatzleistung (ALG I) und sozialfürsorgerischer Leistung (ALG II) sehr deutlich wird. So lange Du noch ALG I erhältst, traut man Dir noch zu, selbständig und vorausschauend zu wirtschaften, wozu eben auch gehört, Geld aus einer Heizkostenrückzahlung sinnvoll zu verwenden. Die Konstruktion des ALG II dagegen kommt aus der Sozialhilfe. Etwas platt gesagt traut man den Sozialhilfeempfängern nicht zu, haushälterisch mit Geld umzugehen (auf gut pfälzisch: "des werd eh' glei' versoffe") und es wird strikt darauf geachtet, dass mit der Staatsknete kein "Vermögensaufbau" betrieben wird. Allerdings ist das beim ALG II nicht konsequent durchgehalten, sondern es wird schon erwartet, dass aus der laufenden Leistung heraus etwas für Anschaffungen angespart wird. Darin liegt eine Inkonsequenz und innere Widersprüchlichkeit des SGB II: Deswegen diese Überschrift. Ich kann das nur erklären und beschreiben; ändern kann das nur der Gesetzgeber.
Dass das ganze den Verwaltungaufwand für Dich wie für die Behörde größer macht, ist ein weiterer unangenehmer Nebeneffekt.
Cipriano
21.09.2005, 18:02
Hallo Pulverschwein,
was hat das mit deiner Heizkostenrückzahlung ergeben. Ich habe gerade auch das Problem, allerdings nur € 32,-.
Habe jetzt recherchiert und interessantes Urteil gefunden, das derlei aus zugeflossenen Vermögen charakterisiert. Einkommen ist demnach das, was neu dazu kommt; vermögen, das, was man schon besitzt; nach BVerwG besonders dann, wenn es "angespart" wurde, wie z.B. Heizkosten, die ja eigenes vermögen darstellen, das man bereits hat, da zuviel gezahlt und durch Sparen zurückbekomen hat.
Melde Dich mal
cipriano
Ich hatte auch grad das Problem, verweise mal auf den Thread:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=25176
Bei mir steht wörtlich in den Erläuterungen zum Bescheid:
"Die Abrechnungen Ihres Vermieters sind mir nach Erhalt unverzüglich vorzulegen."
Das Guthaben wurde bei mir mit der Begründung nachträglich eingefordert, weil mir in dem Monat, wo ich das Guthaben ausbezahlt bekam, vom Amt schon die volle Miete erstattet wurde, ich aber nur eine um das Guthaben geminderte Miete zahlen musste.
Nachzahlungen werden nur übernommen, solange sie im "angemessenen" Rahmen der Heizkosten bleiben. Wieviel das ist, da hat wohl jede Gemeinde/Arge andere Regelungen... :patsch:
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